Drucksache 16/3470 07. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kindergartenbeiträge Die Kleine Anfrage 2236 vom 14. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Zuge der Diskussion um die Wiedereinführung der Möglichkeit zur Einführung von sozial gestaffelten Kindergartenbeiträgen nennen Mitglieder der Landesregierung immer wieder betroffene Einkommensgruppen und Beträge, die Eltern zu entrichten hätten. Zuletzt äußerte Ministerpräsidentin Dreyer, sie hätte konkrete Einkommensstaffelungen nachrechnen lassen. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Grundlage hat die Landesregierung eine Beitragsstaffelung und die Höhe möglicher Kindergartenbeiträge errechnen lassen? 2. Nach welcher Methode hat die Landesregierung die von den Trägern der freien Jugendhilfe erst festzulegenden Beitragshöhen und Einkommensstaffelungen möglicher sozial gestaffelter Kindergartengebühren vorhergesehen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. April 2014 wie folgt beantwortet: In Rheinland-Pfalz zahlen Eltern für den Kindergartenbesuch ihres über zweijährigen Kindes aufgrund der geltenden Rechtslage keine Elternbeiträge. Elternbeiträge für die Krippe und den Hort legt das zuständige Jugendamt fest. Die positiven Wirkungen der gesetzlichen Beitragsfreiheit werden durch alle vorliegenden Studien und Berechnungen bestätigt. Sie entlastet Familien finanziell. Sie führt zu einer im Bundesvergleich sehr hohen Besuchsquote der Drei- bis unter Sechsjährigen von 97,7 Prozent (Stand: 1. März 2013). Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erhöht die Chancen der Kinder in der weiteren Bildungslaufbahn. Die Besuchsquote der Kinder mit Migrationshintergrund liegt 2012 bei 100 Prozent (Ländermonitor der Bertelsmann-Stiftung). Somit unterstützt die Beitragsfreiheit auch massiv die Integrationsleistung des Bildungssystems. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 und 2: Die Landesregierung hat während der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 auch das Antragspaket der CDU-Fraktion zur Wiedereinführung von Elternbeiträgen für den Kitabesuch ihrer Kinder (Drucksache 16/2997 und Änderungsantrag zum Doppelhaushalt betreffend Titel 07 05 633 07) geprüft. Auf Grundlage der im Antragspaket enthaltenen Daten und der aktuellen Rahmendaten der Kindergärten wurde errechnet, für welchen Anteil der zwei bis fünfjährigen Kinder keine Beitragskompensationsmittel mehr zur Verfügung stünden. Dieser Wert liegt bei 86 Prozent. Laut dem 4. Bericht zu Hilfen für Erziehung befinden sich 11,8 Prozent der unter fünfzehnjährigen Kindern in Rheinland-Pfalz im Sozialgeldbezug, spezifische Zahlen für die Zwei- bis unter Sechsjährigen liegen nicht vor. Daraus lässt sich näherungsweise ableiten, dass das Modell der CDU-Fraktion kaum einkommensbezogene Ausnahmetatbestände über den Sozialgeldbezug hinaus zulassen dürfte, zumal auch kinderreiche Familien von Beiträgen entlastet werden sollen. Somit wäre bei Umsetzung des Modells zu erwarten, dass nicht nur Chefärzte sondern auch Altenpflegerinnen , Facharbeiter und Krankenpfleger in Zukunft für ihre Kinder Gebühren in Kindertagesstätten zahlen müssten. Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat hierauf beispielsweise am 11. Dezember 2013 im Plenum des Landtags Rheinland-Pfalz hingewiesen. Irene Alt Staatsminiserin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode