Drucksache 16/3471 07. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Matthias Lammert und Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einsatz von Rettungshundestaffeln Die Kleine Anfrage 2232 vom 13. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels kommt es immer häufiger zu Vermisstensuchen. Meist handelt es sich dabei um demente Menschen, die ihr Zuhause oder ihre Seniorenresidenz verlassen und orientierungslos in den angrenzenden Gebieten umherirren und aus eigener Kraft nicht mehr zurückfinden. Manchmal handelt es sich dabei aber auch um Kinder oder um Personen, die gar mit Selbstmordabsichten ihr Zuhause verlassen. Für solche Fälle stehen dem Land Rheinland-Pfalz sieben Feuerwehr -Facheinheiten „Rettungshunde/Ortungstechnik“ (RHOT) zur Verfügung, die sowohl landesweit, als auch bei Einsätzen außerhalb von Rheinland-Pfalz eingesetzt werden können. Für diese übernimmt das Land grundsätzlich, bei den nicht kostenpflichtigen Einsätzen der Sondereinheiten, die Personal- und Sachkosten, sobald die Einsätze außerhalb der eigenen Zuständigkeitsbereiche liegen. Zuletzt wurde bei einer Vermisstensuche in Westerburg (Westerwald) durch die Polizei die u. a. ortskundige Rettungshundestaffel Rennerod informiert. Diese steht im Alarmplan der Polizei Rheinland-Pfalz und erschien binnen weniger Minuten mit zahlreichen Mitgliedern und mit den von der Polizei Hessen geprüften Rettungshunden vor Ort. Diese Staffeln, die ehrenamtlich tätig sind und durch die Polizei überprüft werden, verursachen keine Kosten. Dennoch wird deren Existenz durch die Landesregierung überprüft werden, verursachen keine Kosten. Dennoch wird deren Existenz durch die Landes - regierung nicht anerkannt. Dabei kann und möchte die Polizei auf diese Einsatzkräfte nicht verzichten. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung hat das hessische Innenministerium Zugriff auf rund 280 Rettungshunde in rund 40 Rettungshundestaffeln. Der Landesregierung Rheinland-Pfalz genügen hingegen die sieben Feuerwehr-Staffeln. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Entwicklung erwartet die RHOT und die Landesregierung in der Anzahl der Vermisstensuche und ihrem Erfolg a) in Rheinland-Pfalz und b) in der jeweiligen Gebietskörperschaft der sieben Feuerwehr-Staffeln? 2. Wie hoch ist die derzeitige jährliche finanzielle Belastung durch die Einsätze der sieben Feuerwehr-Facheinheiten? 3. Warum erkennt die Landesregierung die Existenz und die Leitung der ehrenamtlich tätigen Staffeln, die professionell überprüft werden, nicht an? 4. Welche konkreten Bemühungen durch RHOT und die Landesregierung haben bisher stattgefunden, um die Arbeit der Feuer- wehr-Facheinheiten und die der ehrenamtlich tätigen Rettungshundestaffeln zu kombinieren? 5. Welche Rolle hat nach Auffassung der RHOT und der Landesregierung künftig die Tätigkeit der ehrenamtlich agierenden Rettungshundestaffeln? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. April 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage gilt es folgende Begriffsdefinition zur Abgrenzung der verschiedenen Träger von Rettungshundestaffeln voranzustellen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die sieben Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshund/Ortungstechnik (RHOT) des Landes Rheinland-Pfalz werden als öffentliche Rettungshundestaffeln angesehen, die bei öffentlichen Feuerwehren in Hamm/Sieg, Lahnstein, Hennweiler/Hunsrück, Frankenthal /Pfalz, Trier, Zweibrücken und im Landkreis Südliche Weinstraße stationiert sind und von diesen auch betrieben werden. Sie werden aufgrund der Verpflichtung des Landes vorgehalten, für den Katastrophenschutz zusätzliche zentrale Ausrüstung vorzuhalten , soweit dies über die Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgeht (vgl. § 6 Nr. 6 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – LBKG –). Als private Rettungshundestaffeln werden die Einheiten anderer Hilfsorganisationen – meist Vereinen , wie z. B. dem Deutschen Roten Kreuz e. V. oder dem Bundesverband Rettungshunde e. V. – bezeichnet. Diese werden im Rahmen der Vereinsautonomie aufgestellt und den kommunalen Aufgabenträgern für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zur Mitwirkung in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt (vgl. § 17 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 Satz 2 LBKG). Zu Frage 1: Aufgrund des demografischen Wandels ist damit zu rechnen, dass die Anzahl vermisster – also zu suchender – Personen in der Zukunft steigen wird. Konkrete Zahlen bzw. Abschätzungen hierfür liegen aber nicht vor. Überwiegend handelt es sich um Suchen von „verwirrten Personen“, die orientierungslos im Gelände umherirren und denen deshalb Gesundheits- oder Lebensgefahren drohen. Die Anzahl von vermissten Kindern wird voraussichtlich auf gleichem Niveau bleiben, da bei dieser Personengruppe der Gesundheitszustand in der Regel keinen Einfluss auf die Abgängigkeit hat, sondern eher familiäre oder persönliche Umstände. Der Erfolg bei der Vermisstensuche hängt stark von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab und kann daher auch für die Zukunft nicht abgeschätzt und definiert werden. Werden Anzeichen auf kommunaler Ebene für eine signifikante Erhöhung der Einsatzzahlen erkennbar, wird darauf in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden reagiert werden. Die vorstehend getroffenen Aussagen können auf die Gebietskörperschaften der sieben Feuerwehr-Facheinheiten RHOT übertragen werden. Zu Frage 2: Die Kosten für die Einsätze der Feuerwehr-Facheinheiten RHOT belaufen sich auf ca. 8 000 bis 9 000 Euro jährlich. Zu den Fragen 3 und 4: Das Land Rheinland-Pfalz unterhält als zentrale Einrichtung sieben Feuerwehr-Facheinheiten RHOT und trägt deren Kosten für Unterhaltung, Ausbildung und Ausrüstung. Dies betrifft unter anderem landeseigene Fahrzeuge, technische und elektronische Sonderausstattung zur Ortung von Personen und die Kosten für die tierärztliche Versorgung der Rettungshunde. Die Rettungshundeführer der Feuerwehr-Facheinheiten RHOT sind Angehörige der öffentlichen Feuerwehr, der diese Facheinheit zugeordnet ist, und haben (ergänzend zu sonstigen Rettungshundeführern) eine abgeschlossene allgemeine Feuerwehrausbildung , in der die Technische Hilfe einen besonderen Ausbildungsschwerpunkt darstellt. Als Angehörige einer öffentlichen Feuerwehr sind sie an die rechtlichen Vorgaben des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) gebunden. Da die Standorte so gewählt sind, dass nach vertretbarer Zeit an jedem Ort des Landes Rheinland-Pfalz eine Feuerwehr-Facheinheit RHOT eingesetzt werden kann, ist deren Anzahl aus Sicht der Landesregierung für zentrale Einsätze auf Landesebene ausreichend. Eine weitere Aufstockung über den aus Landessicht für zentrale Aufgaben ausreichenden Bedarf ist nicht vorgesehen. Die Berücksichtigung der privaten Rettungshundestaffeln bei der Einsatzplanung auf kommunaler Ebene ist dennoch möglich und obliegt aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und den Aufgabenträgern der Feuerwehr. Die Feuerwehr-Facheinheiten RHOT arbeiten seit vielen Jahren mit dem THW, aber auch mit Hilfsorganisationen wie dem DRK zusammen. Aufgrund der zeitlichen Möglichkeiten der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute ist es sehr schwierig, auch aufgrund der Vielzahl der verschiedenen privaten Rettungshundestaffeln, enge Kontakte zu diesen zu pflegen. Zu Frage 5: Auch die Mitglieder der Feuerwehr-Facheinheiten RHOT sind zum überwiegenden Teil ehrenamtlich tätig. Für das Land ist die zukünftige Rolle der Rettungshundestaffeln außerhalb der Feuerwehr-Facheinheiten RHOT nur schwer zu beurteilen. Sollte sich ein erhöhter Bedarf an Rettungshundestaffeln auf kommunaler Ebene abzeichnen, so ist im Rahmen der Selbstverwaltungsaufgaben dort zu prüfen, welche privaten Rettungshundestaffeln, insbesondere für die Suche vermisster Personen, geeignet sind. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor