Drucksache 16/3472 08. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Zusätzliche Belastungen durch die Sicherungsverwahrung in Diez Die Kleine Anfrage 2240 vom 17. März 2014 hat folgenden Wortlaut: In Diez ist der Neubau für die Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt errichtet worden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Mehrbelastungen beim Amtsgericht in Diez sind durch die Sicherungsverwahrungen entstanden (bitte Angaben nach Vollzeitäquivalenten bzw. nach Stunden angeben)? 2. Welche Mehrbelastungen sind bei der Polizeiinspektion Diez durch die Sicherungsverwahrung entstanden? 3. Gibt es eine personelle Verstärkung für die Polizeiinspektion Diez durch die zusätzlichen Aufgaben im Bereich der Sicherungs- verwahrung? 4. Gibt es eine personelle Verstärkung für das Amtsgericht in Diez für die zusätzliche Belastung durch die Sicherungsverwahrung? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Neubau für die Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Diez hatte auf die dortige Belegungszahl der Sicherungsverwahrten keinen Einfluss. Daher ergeben sich infolge des Neubaus auch keine Mehrbelastungen beim Amtsgericht in Diez. Zu einem Anstieg der Zahl der zu treffenden gerichtlichen Überprüfungsmaßnahmen und Entscheidungen beim Amtsgericht Diez haben aber die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen der Sicherungsverwahrung geführt, bedingt durch die Verkürzung von Prüfungsintervallen und neu hinzugetretenen Überprüfungstatbeständen. Zu Frage 2: Es hat sich bislang keine erkennbare Mehrbelastung für die Polizeiinspektion Diez durch die Sicherungsverwahrung am dortigen Standort ergeben. Zu Frage 3: Der Polizeiinspektion Diez wurde durch zusätzliche Aufgaben im Bereich der Sicherungsverwahrung keine Erhöhung der personellen Ausstattung zuteil. Das für die Personalzuteilung zuständige Polizeipräsidium Koblenz sieht auch weiterhin keinen sachlichen Grund, die personelle Ausstattung wegen der Sicherungsverwahrten zu verändern. Es wird die Entwicklung jedoch weiter verfolgen. Zu Frage 4: Eine zusätzliche Belastung für das Amtsgericht Diez infolge des Neubaus für die Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Diez ist nicht gegeben (siehe Antwort zu Frage 1). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3472 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Soweit die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer zusätzlichen Belastung durch die Sicherungsverwahrung geführt haben, treten diese im richterlichen Dienst nicht beim Amtsgericht Diez, sondern bei der auswärtigen Strafvollstreckungskammer Diez des Landgerichts Koblenz ein. Die auswärtige Strafvollstreckungskammer Diez des Landgerichts Koblenz ist in der Regel mit Richterinnen und Richtern besetzt, die zugleich beim Amtsgericht Diez tätig sind. Dies gilt insbesondere für den Direktor des Amtsgerichts Diez, der den Vorsitz der Strafvollstreckungskammer im zweiten Hauptamt inne hat, sodass insoweit eine taggenaue Ausweisung von Arbeitskraftanteilen in der einen oder anderen Funktion weder erforderlich ist, noch stattfindet. Die Personalausstattung des Amtsgerichts Diez und der auswärtigen Strafvollstreckungskammer Diez hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen gehören hierzu die zuletzt bekannten Zahlen zum Geschäftsanfall nach PEBB§Y an den einzelnen Gerichten, wobei der Personalzuweisung zurzeit die Personalbedarfsberechnung für das Jahr 2013 auf der Basis der Geschäftszahlen des Jahres 2012 zugrunde gelegt wird. Maßgeblich für die Personalzuweisung sind zum anderen die dem Landgerichtsbezirk insgesamt zur Verfügung stehenden Richterarbeitskräfte sowie Sondersituationen wie z. B. längerfristige Krankheitsfälle oder besondere Belastungsspitzen an einzelnen Gerichten. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren wird eine den gesamten Landgerichtsbezirk umfassende Kalkulation angestellt und kontinuierlich aktualisiert. Auf dieser Basis konnte dem Amtsgericht Diez und der auswärtigen Strafvollstreckungskammer Diez zusammen im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 27. Februar 2014 ein zusätzlicher Richterarbeitskraftanteil von 0,5 zugewiesen werden (Anstieg der Personalausstattung des Amtsgerichts Diez und der auswärtigen Strafvollstreckungskammer Diez von 6,0 auf 6,5 Richterarbeitskraftanteilen). Jochen Hartloff Staatsminister