Drucksache 16/3475 09. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anne Spiegel, Pia Schellhammer und Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Geschlechtergerechtigkeit und Gleichbehandlung homosexueller Lebenspartnerschaften bezüglich des Verwaltungsvorgangs bei der Einkommensteuererklärung Die Kleine Anfrage 2242 vom 19. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Auch bei der Finanzverwaltung müssen neueste gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden und alltägliche Verwaltungsvorgänge mit Blick auf die Geschlechtergerechtigkeit und die Gleichbehandlung homosexueller Lebenspartnerschaften hinterfragt werden. Dies betrifft zum einen die Zusammenveranlagung nach der Eheschließung oder Eintragung der Lebenspartnerschaft . Hierbei sollten die Geschlechter der Ehepartnerinnen und Ehepartner keine Rolle im Verwaltungsverfahren und bei der Vergabe der Steuer nummer spielen. Ein andere Aspekt sind die zu verwendenden Formulare bei der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer . Auch diese gilt es unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit und der Gleichbehandlung homosexueller Lebenspartnerschaften zu prüfen. Vor diesem Hintergrund fragen wir Landesregierung: 1. Wie ist die Festlegung der Steuernummern von Ehepartnerinnen/Ehepartnern und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in Rheinland-Pfalz geregelt? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die bestehende Regelung zur Festlegung der Steuernummern unter dem Aspekt der Gender- neutralität? 3. Wie bewertet die Landesregierung die derzeit zu verwendenden Formulare für die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer - innen und Arbeitnehmer unter dem Aspekt der Gleichstellung von Mann und Frau und der Gleichbehandlung homosexueller Lebenspartnerschaften? 4. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf für die bestehende Regelung bei der Festlegung der Steuernummer für Ehepartner - innen/Ehepartner und gelichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und bei den Formularen für die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter dem Aspekt der Gleichstellung von Mann und Frau und der Gleichbehandlung homosexueller Lebenspartnerschaften? 5. Wie haben andere Länder in der Bundesrepublik die Festlegung der Steuernummern von Ehepartnerinnen/Ehepartnern und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften geregelt? 6. Gab es in der Vergangenheit Initiativen der Landesregierung oder anderer Länder, die bestehende Regelung der Festlegung der Steuernummern bundesweit im Sinne der Genderneutralität neu zu regeln? 7. Gab es in der Vergangenheit Initiativen der Landesregierung oder anderer Länder, die bestehenden Formulare für die Einkommensteuererklärung in Sinne der Genderneutralität bundesweit zu ändern? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In Rheinland-Pfalz erhalten zusammen zu veranlagende Ehe- bzw. Lebenspartner eine neue gemeinsame Steuernummer. Dies ist festgelegt durch Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 21. Juli 2011 (Az.: O 2250 A – St 21 1/ZD 12 71). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3475 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Vergabe der Steuernummer aufgrund der o. g. Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz entspricht dem Aspekt der Genderneutralität . Zu Frage 3: Die vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmten Einkommensteuererklärungsvordrucke sind weitestgehend geschlechtsneutral gefasst. Zu Frage 4: Die Landesregierung sieht keinen Änderungsbedarf bei der Regelung für die Steuernummernvergabe. Hinsichtlich der bundeseinheitlichen Erklärungen zur Einkommensbesteuerung wird sie sich weiterhin für eine komplett geschlechtsneutrale Ausgestaltung einsetzen. Zu Frage 5: Infolge der Organisationshoheit der Länder ist die Vergabepraxis der Steuernummern derzeit uneinheitlich. Einige Länder sehen von einer Neuvergabe einer Steuernummer ab. In diesem Fall gilt dann die Steuernummer eines der zusammen zu veranlagenden Lebenspartner oder Ehepartner als gemeinsame Steuernummer fort. Zu Frage 6: Derzeit wird auf Bundesebene ein Konzept zur einheitlichen Steuernummernvergabe erarbeitet, das voraussichtlich der rheinlandpfälzischen Vorgehensweise entsprechen wird. Zu Frage 7: Im Jahr 2010 und unter Hinweis auf die Einbeziehung der Lebenspartner erneut 2013 hat die Landesregierung gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen eine komplett geschlechtsneutrale Ausgestaltung der bundeseinheitlichen Einkommensteuervordrucke angeregt, der lediglich die Bezeichnungen Ehe-/Lebenspartner(in) 1 und Ehe-/Lebenspartner(in) 2 vorsieht. Bekannt ist auch ein entsprechender Vorstoß des Landes Bremen aus dem Jahr 2010. Dr. Carsten Kühl Staatsminister