Drucksache 16/3477 10. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Tag der Landesplanung Die Kleine Anfrage 2241 vom 18. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Seit dem Jahr 2011 bietet die Landesregierung mit dem „Tag der Landesplanung“ jährlich ein Fachforum zu aktuellen Themen der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung in Rheinland-Pfalz an. Die letzte Veranstaltung befasste sich am 27. November 2013 mit dem Entwurf für die „Neuen Leitbilder der Raumordnung“. Dabei ging es um eine Fortentwicklung der von Fachleuten aus Bund und Ländern erarbeiteten Fassung aus dem Jahr 2006. Mit den Bereichen „Wettbewerbsfähigkeit stärken“, „Daseinsvorsorge sichern“ und „Raumordnung steuern“ stehen drei Zukunfts-Kernthemen für eine nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik im Fokus des Interesse. Der Umsetzungs-Prozess wird durch eine Beteiligung der Öffentlichkeit und einem intensiven Dialog bei Planungen vor Ort begleitet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden von der Landesregierung für die drei genannten Zukunfts-Kernthemen in Rheinland- Pfalz aufgegriffen? 2. Welche Handlungsstrategien entwickelt die Landesregierung zur Umsetzung der Zukunfts-Kernthemen? 3. Wie setzt die Landesregierung die Beteiligung der Öffentlichkeit und den intensiven Dialog bei Planungen vor Ort konkret um? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. April 2014 wie folgt beantwortet: Im Jahr 2006 hatte die Ministerkonferenz für Raumordnung erstmalig „Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“ verabschiedet. Damit wurden die zum damaligen Zeitpunkt zentralen gesellschaftlichen Fragestellungen für die Raumentwicklung in Deutschland aufgegriffen. Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen sind diese Leitbilder überarbeitet und Ende 2013 als Entwurf für einen breit angelegten Diskussionsprozess freigegeben worden. In einem ersten Konsultationsprozess erfolgte eine Kommentierung durch die Fachöffentlichkeit. Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat am „Tag der Landesplanung“ im Rahmen einer Informationsveranstaltung zum Thema „Neue Leitbilder der Raumordnung“ diesen Diskussionsprozess in Rheinland-Pfalz eröffnet. Das fachlich zuständige Bundesministerium plant in 2014 eine zweite Beteiligungsphase für eine breite bundesweite Öffentlichkeit durchzuführen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung greift aus allen drei Themenfeldern, die in dem Entwurf zu den „Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland 2013“ enthalten sind Themenschwerpunkte auf, die für die Entwicklung in Rheinland-Pfalz von Bedeutung sind und in bereits laufenden bzw. anstehenden Projekten und Maßnahmen konkretisiert und umgesetzt werden. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dienen insbesondere die Etablierung einer „Grenzüberschreitenden polyzentrischen Metropolregion“ die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes Oberes Moseltal und das Raumentwicklungskonzept der Großregion der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Lebensqualität, sodass die in Rheinland-Pfalz bereits bestehenden Handlungsstrategien dem von der Ministerkonferenz neu entwickelten Leitbild „Wettbewerbsfähigkeit stärken“ entsprechen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3477 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die zukunftssichere Daseinsvorsorge ist seit Jahren ein ausdrückliches Anliegen der Landesregierung, das insbesondere auch im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel betrachtet wird. Die große Bedeutung wurde durch die Bildung des Demografiekabinetts weiter betont. Dem neuen Leitbild „Daseinsvorsorge sichern“ wird durch die Landesregierung unter Berücksichtigung der räumlich unterschiedlichen Bedingungen und der unterschiedlichen raum- und sachbezogenen Handlungserfordernisse z. B. durch die beabsichtigte Reform des raumordnerischen Zentrale-Orte-Konzeptes Rechnung getragen werden. Auch das Leitbild „Raumnutzung steuern“ ist ein Ziel, das im Rahmen der Raumordnung längst als Selbstverständlichkeit angesehen wird. Beispielhaft können hier die Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende genannt werden, die auf den Weg gebracht wurden, um die notwendige Flächenvorsorge als auch Beratungsleistungen sicherzustellen, wie die Teilfortschreibung des LEP IV „Erneuerbare Energien“ und die Aktivitäten der Energieagentur. Mit den Gutachten zur Verträglichkeit von Windenergieanlagen mit historischen Kulturlandschaften und dem Welterbe Oberes Mittelrheintal wurden notwendige Fachbeiträge zur Beurteilung der Verträglichkeit der Windenergienutzung mit anderen Raumansprüchen bedeutender Kulturlandschaften erarbeitet . Die Modellvorhaben zur Nachhaltigen Siedlungsentwicklung und zur Flächeneinsparung („Raum+ Rheinland-Pfalz 2010“ und „RAUM+Monitor“) und das Pilotprojekt „Nachhaltiges Rohstoffsicherungs konzept“ in der Region Rheinhessen-Nahe wurden bereits umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht, um Grundlagen für die Begrenzung einer weiteren Flächenneuinanspruchnahme oder die Bewältigung von Raumnutzungskonflikten zu schaffen. Zu Frage 3: Es ist für die Landesregierung seit langem bewährte Praxis, bei Planungsvorhaben die Öffentlichkeit zu beteiligen und in den Dialog mit den Betroffenen einzutreten. Zum Teil gibt es auch über die gesetzlich geregelten Beteiligungserfordernisse hinausgehende zusätzliche Informationsveranstaltungen oder Arbeitsgruppen, in denen von den Bürgerinnen und Bürgern eigene Vorschläge eingebracht und diskutiert werden können. Entsprechende Vorgehensweisen für landesweit bedeutende Projekte wie den Masterplan Welterbe Oberes Mittelrheintal, das Rohstoffsicherungskonzept Rheinhessen-Nahe oder den Nationalpark Hunsrück-Hochwald können hier beispielhaft genannt werden. Die Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“ des Landtags befasst sich aktuell mit den Möglichkeiten einer verbesserten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Planungsverfahren. Bereits zuvor hat eine interminis - terielle Arbeitsgruppe diese Fragestellung intensiv untersucht. Wenn der Abschlussbericht der Enquete-Kommission vorliegt, wird die Landesregierung selbstverständlich prüfen, welche Maßnahmen zur Umsetzung einer noch besseren und frühzeitigeren Öffentlichkeitsbeteiligung ergriffen werden können. Eveline Lemke Staatsministerin