Drucksache 16/3482 11. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Sprachförderung in den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld Die Kleine Anfrage 2246 vom 20. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kindertagesstätten haben in den vergangenen fünf Jahren in den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld welche Module des Programms „Zukunftschancen Kinder – Bildung von Anfang an“ angeboten (gegliedert nach Jahren, Modulen sowie Kinder - tagesstätten)? 2. Wie sieht dies bezüglich der aktuellen Situation aus? 3. Wie viele Gelder standen für das Programm seit Beginn in den beiden Landkreisen zur Verfügung (gegliedert nach Landkreisen, Modulen sowie Jahren)? 4. Wie viele Kinder haben in den vergangenen fünf Jahren sowie aktuell an den jeweiligen Modulen teilgenommen (differenziert nach den beiden Landkreisen)? 5. An welchen Kindertagesstätten wurden in den vergangenen fünf Jahren sowie aktuell kein Modul des Landesprogramms ange- boten? 6. Mit welchen Mitteln können die beiden Landkreise im kommenden Kindergartenjahr jeweils für das Landesprogramm rechnen? 7. Gibt es Überlegungen, die Mittel für das Landesprogramm im kommenden Kindergartenjahr zu kürzen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. April 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Sprachförderung ist von zentraler Bedeutung für die frühkindliche Entwicklung und nimmt eine tragende Rolle in allen konzeptionellen Überlegungen zur pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen ein. In den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz wurde festgeschrieben, dass Sprachförderung mit dem Eintritt des Kindes in die Einrichtung beginnt und altersgerecht und alltagsintegriert während der gesamten Kindergartenzeit stattfindet. Zu Frage 1: Seitens des Landes werden den örtlich zuständigen Jugendämtern jährlich feste Budgets für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen und Übergangsmaßnahmen in Kindertagesstätten zugeteilt. Diese werden auf der Grundlage demografischer Daten erhoben. Die einzelnen Einrichtungen bzw. Träger können beim zuständigen Jugendamt vor Ort Sprachfördermaßnahmen beantragen. Das Jugendamt prüft diese Anträge und entscheidet eigenverantwortlich, wie diese beschieden werden. Eine Aussage auf Landesebene kann daher nicht getroffen werden. Zu Frage 2: Am 12. Februar 2014 wurden den Jugendämtern die Budgetzahlen für 2014/2015 bekannt gegeben. Zurzeit werden die Anträge beim zuständigen Jugendamt seitens der einzelnen Einrichtungen bzw. Träger gestellt und entsprechend geprüft. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Mai 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3482 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Gelder werden in Form eines Gesamtbudgets für Sprachfördermaßnahmen den örtlichen Jugendämtern zugeteilt. Eine Vorgabe , ob dieses Geld in Basis- oder Intensivmodule fließen soll, gibt es nicht. Diese Entscheidung obliegt dem Jugendamt je nach Antrag und dem individuellen Bedarf der einzelnen Einrichtung. Die Budgetzahlen für die Sprachfördermaßnahmen der letzten fünf Jahre gestalten sich wie folgt: Zu Frage 4: Eine jeweilige Aufschlüsselung der Teilnahme der Kinder für die letzten fünf Jahre, herunter gerechnet auf die Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld, ist nicht möglich. Auf Landesebene werden längerfristig nur die Zahlen aller teilnehmenden Kinder von Rheinland-Pfalz erfasst. Deshalb kann ein Rückblick nur für die letzten drei Jahre erfolgen: Zu Frage 5: Hier möchte ich auf die Ausführungen zu Frage 1 verweisen. Zu den Fragen 6 und 7: Eine Neuberechnung der Budgets erfolgt im Januar 2015. Das Budget für die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen bestimmt sich seit dem 1. Januar 2013 zu 60 % nach dem Anteil des Jugendamtes an der Zahl der Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren gemäß der amtlichen Statistik des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz und zu 40 % nach dem Anteil des Jugendamtes an der Zahl der Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren mit nicht deutscher Muttersprache gemäß dieser Statistik. Die Festsetzung des Budgets unterliegt folglich den natürlichen demografischen Schwankungen, worüber zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden kann. Die zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen werden seitens des Landes im Rahmen der durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel weiterhin gefördert. Irene Alt Staatsministerin Förderzeitraum Kreis Birkenfeld Kreis Bad Kreuznach 2014/2015 66 020 € 137 390 € 2013/2014 68 061 € 141 639 € 2012/2013 58 857 € 117 809 € 2011/2012 63 116 € 124 999 € 2010/2011 63 116 € 130 914 € 2009/2010 73 850 € 130 914 € Kreis/Jahr 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Basis/Kinder Intensiv/Kinder Basis/Kinder Intensiv/Kinder Basis/Kinder Intensiv/Kinder Bad Kreuznach 47/364 6/41 44/365 6/36 44/417 12/70 Birkenfeld 31/260 0 28/322 0 33/374 0