Drucksache 16/3485 14. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Ergebnisse bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung Die Kleine Anfrage 2261 vom 27. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zu Folge sind die Steuereinnahmen durch Erfolge der Steuerfahndung in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet von 3,1 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen deutschlandweit im Jahr 2013. Den größten Teil davon machen Mehreinnahmen bei Ermittlungserfolgen im Bereich der Umsatz steuer aus. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Einnahmen aus der Steuerfahndung und Betriebsprüfung der rheinland-pfälzischen Steuerbehörden in den Jahren 2009 bis 2013 entwickelt? 2. Wie haben sich die Fallzahlen bei der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer in diesen Jahren entwickelt? 3. Wie hoch sind die Summen der einzelnen Mehrsteuerergebnisse bei der Umsatzsteuer und bei der Einkommensteuer in diesen Jahren? 4. Wie hoch ist der Anteil der Einnahmen der Steuerfahndung und Betriebsprüfung aus dem Umsatzsteuerbereich und aus der Ein- kommensteuer? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Jahresstatistiken der rheinland-pfälzischen Steuerfahndung weisen für die Kalenderjahre 2009 bis 2013 folgende bestandskräftig festgesetzten Mehrsteuern aus: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. Mai 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Die Jahresstatistiken der rheinland-pfälzischen Betriebsprüfung weisen für die Kalenderjahre 2009 bis 2013 folgende festgestellten Mehrergebnisse aus: 2009 765 090 127 € 2010 791 853 016 € 2011 565 160 826 € 2012 577 838 373 € 2013 541 859 203 € 2009 87 254 111 € 2010 100 010 073 € 2011 143 854 801 € 2012 122 845 849 € 2013 135 579 554 € Drucksache 16/3485 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Eine Statistik über die eingegangenen Mehreinnahmen wird nicht geführt. Sie wäre extrem aufwändig. Zudem würde sie keine jahres - bezogene Vergleichbarkeit und Erfolgskontrolle für die Außendienstbereiche ermöglichen, da die Mehrsteuern ggf. erst in anderen Kalenderjahren eingenommen werden. Zu 2.: Ich verstehe die Frage so, dass es um die Anzahl der durch die Steuerfahndung und die Betriebsprüfung abgeschlossenen Fälle geht. Eine steuerartenbezogene Statistik wird diesbezüglich nicht geführt. Die Fallzahlen insgesamt haben sich wie folgt entwickelt: – Durchgeführte Fahndungsprüfungen: 2 2009 2 033 2010 2 364 2011 3 002 2012 2 684 2013 2 620 – Abgeschlossene Betriebsprüfungen: 2009 10 933 2010 11 144 2011 10 684 2012 10 345 2013 10 229 Zu 3.: Die umsatzsteuerlichen und einkommensteuerlichen Mehrergebnisse der Steuerfahndung und der Betriebsprüfung haben sich wie folgt entwickelt: – Steuerfahndung (bestandskräftig festgesetzte Mehrsteuern): Umsatzsteuer Einkommensteuer 2009 23 510 901 € 28 392 840 € 2010 26 708 791 € 41 314 637 € 2011 30 613 488 € 69 245 789 € 2012 33 189 934 € 60 864 370 € 2013 29 404 903 € 70 812 225 € – Betriebsprüfung (festgestellte Mehrsteuern): Umsatzsteuer Einkommensteuer 2009 36 987 890 € 207 115 224 € 2010 43 212 417 € 364 962 263 € 2011 46 402 516 € 137 896 600 € 2012 58 104 045 € 98 239 482 € 2013 58 779 196 € 105 072 359 € Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3485 – Umsatzsteuer-Sonderprüfung (festgestellte Mehrsteuern): Bei den umsatzsteuerlichen Ermittlungserfolgen muss auch das Ergebnis der Umsatzsteuer-Sonderprüfung berücksichtigt werden . Hierbei handelt es sich um einen auf Umsatzsteuer spezialisierten Außendienstbereich. 3 2009 74 882 210 € 2010 140 950 828 € 2011 93 971 051 € 2012 125 460 705 € 2013 115 091 461 € Zu 4.: Auf die Ausführungen unter 1. wird verwiesen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister