Drucksache 16/3486 14. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Hohes Lkw-Aufkommen in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 2245 vom 20. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Zunehmend ist feststellbar, dass auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Innerortsstraßen der Schwerlastverkehr in den letzten Jahren (seit Einführung der Maut für Autobahnen) zugenommen hat. Fakt ist heute, dass bedingt durch die Einführung der Maut vielfach andere Straßen durch Lkw genutzt werden um der Maut auf den Autobahnen zu entgehen. Auch für die Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Kreis Neuwied bedeutet dies, dass die Lärm- und Immissionsbelastung der Anlieger deutlich gestiegen ist. Studien belegen, dass eine chronische Lärmbelastung zu erheblichen Gesundheitsfolgen der Menschen führt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hat sich der Lkw-Verkehr in den Jahren 2005, 2010 und 2013 auf den Straßen der Stadt und des Kreises Neuwied entwickelt? 2. Welche Zahlen lieferte hier das BAST (Bundesamt für Straßenwesen) für die Bundesstraßen im Kreis Neuwied (2005, 2010, 2013)? 3. Für welche Straßen in Stadt und Kreis Neuwied gibt es Sperrungen für den Schwerlastverkehr? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung um den Lkw-Schwerlastverkehr in Stadt und Kreis Neuwied zurück auf die mautpflichtigen Autobahnen zu verlagern? 5. Welche und wie oft werden/wurden Kontrollen (Schwerlastverkehr) an den Straßen der Stadt und des Kreises Neuwied durch- geführt und mit welchem Ergebnis (2009 bis 2013)? 6. Wie viele Ausnahmegenehmigungen für den Schwerlastverkehr gibt es in Stadt und Kreis Neuwied? 7. Wie bewertet die Landesregierung ein generelles Tempolimit von 30 km/h innerorts in Stadt und Kreis Neuwied und wo könnte dies umgesetzt werden? (Bitte alle Fragen für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen beantworten.) Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Umfassende Angaben zum Schwerverkehr auf den Straßen im Kreis Neuwied liegen für die Jahre 2000 (Verkehrszählung 2000, auf allen klassifizierten Straßen), 2010 (Verkehrszählung auf Autobahnen und Bundesstraßen) und 2011 (Zählungen auf ausgewählten Landes- und Kreisstraßen) vor, die auch Rückschlüsse auf mautverlagerte Verkehre zulassen. Danach hat sich die Schwerverkehrsbelastung wie folgt entwickelt: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. April 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Straßenklasse Veränderung in Prozent 2000 bis 2010/2011 Autobahnen + 13 Bundesstraßen – 6 Landes- und Kreisstraßen – 1 Drucksache 16/3486 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die nunmehr erfolgte Bemautung verschiedener autobahnähnlicher Bundesstraßen wurde inzwischen ebenfalls untersucht. Im Kreis Neuwied wurde in diesem Zusammenhang die B 42 zwischen Neuwied, Einmündung Dierdorfer Straße und der B 413, Nähe Auto - bahn A 48, bemautet. Dies führte mit der Bemautung der B 9 auf der linken Rheinseite insgesamt zu einer Rückverlagerung auf die Autobahnen, was insbesondere für die B 9 signifikant ist. Zu den Fragen 2 bis 4: Auf der Grundlage zweier vom Bund in Auftrag gegebenen Gutachten wurden mautbedingte Verlagerungen des Lkw-Verkehrs landesweit geprüft. Das Gutachten des Bundes für die Bemautung der Autobahnen im Jahr 2005 weist für den Landkreis Neuwied mautbedingte Verlagerungen auf der B 413 nördlich der A 3, Anschlussstelle Dierdorf und auf dem kurzen Streckenabschnitt der B 8 bei Mendt aus (jeweils 50 bis 150 Lkw pro Tag). Da die Veränderungen von 50 bis 150 Lkw pro Tag im Rahmen saisonaler oder konjunkturell bedingter Schwankungen liegen, ergeben sich hieraus keine wesentlichen Auswirkungen. Maßnahmen waren daher nicht vorgesehen. Dies trifft nunmehr auch für die Zahlen der Untersuchung verlagerter Verkehre im Zuge der Bemautung von autobahnähnlichen Straßen im Jahr 2012 zu. Zu den Fragen 5 und 6: Da Maßnahmen zu mautverlagerten Verkehren in Stadt und Kreis Neuwied nicht angezeigt waren, sind auch keine Kontrollen durchgeführt worden; Ausnahmegenehmigungen wurden daher ebenfalls nicht ausgesprochen. Zu Frage 7: Die Entscheidung, ob und welche amtlichen Verkehrszeichen aufgestellt werden, obliegt der jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde als „Herrin des Verfahrens“ nach der Straßenverkehr-Ordnung (StVO). Diese hat das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen nach StVO und den einschlägigen Richtlinien sowie den Verwaltungsvorschriften zu prüfen. Dabei hat sie ein Anhörverfahren durchzuführen. Inwieweit Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich wären, ist danach von den Straßenverkehrsbehörden Neuwied für die Stadt Neuwied und von den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen für die weiteren Kommunen des Kreises in eigener kommunaler Zuständigkeit zu prüfen und letztlich zu entscheiden. Die landesweite Lärmkartierung zeigt, dass in der Stadt Neuwied mehr als 1 200 Personen einem hohen nächtlichen Lärmpegel von mehr als 55 Dezibel ausgesetzt sind, der Gesundheitsbeeinträchtigungen befürchten lässt. Bei Lärmproblemen ist nach § 47 d Bundes -Immissionsschutzgesetz ein Lärmaktionsplan aufzustellen, der auch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen enthalten kann. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär