Drucksache 16/3491 16. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pia Schellhammer und Nils Wiechmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Anti-Nazi-Demo in Koblenz am 15. März 2014 Die Kleine Anfrage 2256 vom 27. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Am 15. März 2014 fanden in Koblenz vielfältige Gegendemonstrationen und andere bunte Aktionen gegen eine Demonstration der Partei „Die Rechte“ statt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie sind die Stadtverwaltung und die Polizei mit der Demonstrationsanmeldung der Partei „Die Rechte“ und den Gegenkund- gebungen umgegangen? 2. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben an der Demonstration der Partei „Die Rechte“ beziehungsweise an den Gegenkundgebungen teilgenommen? 3. Wie bewertet die Landesregierung den Verlauf dieser Demonstrationen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. April 2014 wie folgt beantwortet: Zur Frage 1: Am 5. Januar 2014 hatte der Bundesvorsitzende der Partei „Die Rechte“ einen Aufzug für den 15. März 2014 zur JVA Koblenz angemeldet. Da die in Haft sitzenden Angeklagten aus dem Gerichtsverfahren gegen Mitglieder des „Aktionsbündnis Mittelrhein“ zwischenzeitlich auf freien Fuß gesetzt wurden, änderte der Anmelder das Motto der Ver sammlung und die Aufzugsstrecke. Ab dem 22. Januar 2014 wurden mehrere (insge samt fünf) Gegenveranstaltungen angemeldet. Mit allen Anmeldern wurden seitens der Versamm lungsbehörde und der Polizei persönliche Koope ra tions gespräche geführt. Diese dienten der Ab stimmung der Abläufe sowie der Verdeutlichung der Rechte und Pflichten von Versammlungsleitern. Für einzelne Versammlungen waren Einschrän kungen aufgrund von Sicherheitsgefahren unab dingbar. So wurde beispielsweise auch die geplante Auf zugsstrecke der Partei „Die Rechte“ verändert. Ein dagegen gerichteter Eilantrag bei dem Verwaltungsgericht Koblenz wurde abge lehnt. Während der gesamten Phase standen Polizeipräsidium und Stadtverwaltung Koblenz in einem engen Kontakt. Zu Frage 2: Die Teilnehmerzahlen betrugen beim Aufzug des ökumenischen Netzes – am Vorabend des 15. März – ca. 150 Personen, bei der Versammlung des DGB ca. 1 000 Personen, bei der Kundgebung von VERDI ca. 30 Personen und an der Veranstaltung des AStA Koblenz nahmen ca. 100 Personen teil. Bei dem Aufzug der Partei „Die Rechte“ wurden ca. 130 Personen festgestellt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Mai 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3491 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Das Einsatzkonzept des Polizeipräsidiums Koblenz sah vor, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu schützen sowie gegen Gewalttäter und rechts extremistische Phänomene mit strafrechtlicher Relevanz konsequent vorzugehen. Daneben sollten die Beeinträchtigungen der Allge meinheit auf ein unvermeidbares Mindestmaß redu ziert werden. Am Hauptbahnhof fanden die Auftaktkundgebungen des DGB und die Versammlung der Partei „Die Rechte“ statt, die mit technischen Sperren getrennt wurden. Der Aufzug des DGB und die Kundgebungen von VERDI und AStA konnten in der Folge störungsfrei durchgeführt werden. Die Aufzugsstrecke der Rechten wurde von Gegendemonstranten blockiert. Da eine Fortsetzung des Aufzuges nicht möglich war, entschied die Versammlungsbehörde – in enger Abstimmung mit der Polizei – eine Anpassung der Wegstrecke. Im Verlauf des Einsatzes kam es zur Feststellung von vier Straftaten. Darüber hinaus wurden 182 Personen kontrolliert und in Folge acht Platzverweise und sieben Aufenthaltsverbote ausgesprochen. Durch einen flexiblen Kräfte einsatz mit insgesamt 950 Polizeibeamtinnen und -beamten konnten Störungen verhindert werden. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor