Drucksache 16/3492 16. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stephanie Nabinger und Anne Spiegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Evakuierungszonen Die Kleine Anfrage 2266 vom 27. März 2014 hat folgenden Wortlaut: In der vergangenen Woche hat die Strahlenschutzkommission, die das Bundesumwelt ministerium berät, ihren Bericht zur Anpassung der Katastrophenschutzplanung für denatomaren Notfall vorgelegt. Hierin empfiehlt die Kommission die Zentralzone unmittelbar um ein Atomkraftwerk von bisher zwei Kilometern auf fünf Kilometer auszuweiten. Diese soll innerhalb von sechs Stunden geräumt werden. Auch empfiehlt die Kommission die Mittelzone von zehn auf zwanzig Kilometer anzuheben, deren Evakuierung nach einer Alarmierung innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden soll. Aufgrund dieser Änderungen in der Katastrophenschutzplanung, müssten bei einem Austritt von Radioaktivität aus dem baden-württembergischen AKW Philippsburg und den französischen Reaktoren im AKW Cattenom auch Teile des Landes Rheinland-Pfalz evakuiert werden. Daher fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission? 2. Welche Pläne zur Zusammenarbeit bei einem atomaren Notfall im AKW Philippsburg bzw. in den Reaktoren des AKW Cattenom bestehen zwischen der Landesregierung in Baden-Württemberg bzw. der französischen Regierung und RheinlandPfalz ? 3. Welche Vorkehrungen ergreift die Landesregierung um die Evakuierung von Bürgerinnen und Bürgern auf rheinland-pfälzischer Seite innerhalb von sechs bzw. 24 Stunden zu gewährleisten? 4. Wie werden die Feuerwehren und Einsatzkräfte auf die Evakuierung und die Ausgabe von Jodtabletten vorbereitet und wo werden die Jodtabletten für den Notfall in Rheinland-Pfalz gelagert und in welchem Zyklus wurden diese ersetzt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung begrüßt, dass mit den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission „Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken“ nach dem Stand vom 13./14. Februar 2014 die Lehren aus dem Nuklearunfall von Fukushima gezogen worden sind und eine aktualisierte wissenschaftliche Grundlage für die Anpassung der bundeseinheitlichen Katastrophenschutzplanungen geschaffen worden ist. Zu Frage 2: Die Landesregierung hat in der Vergangenheit bezüglich des Katastrophenschutzes bei den Atomkraftwerken (AKW) Philippsburg und Cattenom eng mit den Nachbarländern und -staaten zusammengearbeitet. Diese intensive Zusammenarbeit, die sich sowohl auf gemeinsam durchgeführte Übungen als auch auf die Abstimmung bei der Überarbeitung der Katastrophenschutzplanungen bezieht, wird die Landesregierung auch zukünftig fortsetzen. Zu Frage 3: Durch die Änderungen der Planungsabstände und Evakuierungszeiten wird es notwendig, die bisherige Evakuierungsplanung zu überarbeiten und zu erweitern. Aufgrund der großen hiervon betroffenen Bevölkerungszahl hat hierbei in Rheinland-Pfalz die Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Mai 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3492 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Evakuierungsplanung für das AKW Philippsburg Priorität. Dabei wird davon ausgegangen, dass diese Planung, die die Mitwirkung vieler Fachbereiche, wie z. B. Infrastruktur, Verkehr, Polizei, Sanitäts- und Betreuungsdienst notwendig macht, sehr umfassend und zeitintensiv sein wird. Da eine derart komplexe Planung nach Auffassung der Landesregierung wissenschaftlicher Unterstützung bedarf, hat das Ministerium des Innern, für Sport und In-frastruktur bereits in einem ersten Schritt im vergangenen Jahr die Technische Universität Kaiserslautern gebeten, das Projekt im Rahmen einer Projektförderung wissenschaftlich zu begleiten. Auch diese Planung wird mit den Nachbarländern abgestimmt. Für das AKW Cattenom besteht für das betroffene rheinland-pfälzische Gebiet bereits im 25-km-Abstand zu der Anlage eine Evakuierungsplanung. Diese Planung erfolgte bereits vor einigen Jahren in Abstimmung mit dem Saarland. Es ist nicht beabsichtigt , die Evakuierungszone auf den in der neuen Empfehlung der Strahlenschutzkommission vorgesehenen Abstand von 20 km Entfernung von der Anlage zu reduzieren. Zu Frage 4: Die Kräfte der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes werden durch Übungen und Fortbildungskurse für ihre Aufgaben im Einsatzfall geschult. Darüber hinaus werden bei der Aktualisierung der Notfallplanungen auch Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehren und der anderen Hilfsorganisationen eingebunden werden. Die Planungen beinhalten auch Einzelheiten zum Einsatz der Einsatzkräfte unter anderem auch bei der Ausgabe von Jodtabletten. Im 5-km-Bereich des AKW Philippsburg wurden die Jodtabletten an die Bevölkerung vorverteilt. Weiterhin werden derzeit Jodtabletten unmittelbar bei den Kommunalverwaltungen im fünf bis zehn km-Bereich um das AKW vorgehalten; in dem Bereich 10 bis 25 km sind diese Tabletten in vier zentralen Lagern in Landau, Ludwigshafen, Alzey und für die Umgebung des AKW Cattenom in der Verbandsgemeinde Saarburg eingelagert. Bei den Jodtabletten wird von einer Haltbarkeitsdauer von ca. zehn Jahren ausgegangen. Die Tabletten unterliegen einer regelmäßigen Qualitätskontrolle. Hierdurch wird die Wirksamkeit sichergestellt. In Vertretung: Randolf Stich Ministerialdirektor