Drucksache 16/3493 16. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Zunehmende Verhaltensauffälligkeiten bei Erstklässlern Die Kleine Anfrage 2262 vom 27. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der Gesundheitsämter, dass die Zahl der Verhaltensauffälligkeiten bei Erst- klässlern gestiegen sei? 2. Sieht die Landesregierung angesichts dieser Zahlen nicht auch die Notwendigkeit, die verschärften Bedingungen für eine Zurück- stellung der Einschulung zurückzunehmen? 3. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung angesichts der gestiegenen Verhaltensauf fällig keiten von Erstklässlern für die Gruppen- größen der Kindertagesstätten? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Ursachenlage für die gestiegene Verhaltensauf fälligkeit von Erstklässlern? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. April 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Schuleingangsuntersuchungen dienen der medizinischen Feststellung der Entwicklung jedes einzelnen Kindes im Hinblick auf die zu erwartende erfolgreiche Mitarbeit im Unterricht. Das individuelle Untersuchungsergebnis findet Eingang in die Beratung der Eltern in Bezug auf die Förderung bis zur Schulaufnahme und in die Entscheidung der Schulleitung in Bezug auf die Schulaufnahme . In punkto Verhaltensstörungen handelt es sich bei der Schuleingangsuntersuchung nicht um standardisierte Testverfahren, die geeignet wären, objektive Aussagen zu machen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 4: Die landesweiten Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung vor Schuleintritt fassen mithilfe von Behelfsparametern die Einschätzung des Verhaltens der Kinder vor Schuleintritt zusammen. Die Daten der letzten vier Jahre zeigen keine statistische Relevanz in Bezug auf zunehmende Verhaltensauffälligkeit. Zwar sind hier regionale Unterschiede möglich, diese fallen bei der landesweiten Auswertung aber nicht ins Gewicht. Zu Frage 2: Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen einer Verhaltensauffälligkeit und dem Datum der Einschulung. Im Gegenteil: Kinder mit auffälligem Verhalten bedürfen einer frühzeitigen geregelten Struktur und Unterstützung, die in der Schule gewährleistet werden kann und die individuelles Lernen ermöglicht. Die Schulanmeldung fast ein Jahr vor der Einschulung sowie die verstärkte Kooperation zwischen Kindertagesstätte und Grundschule tragen dazu bei, dass in dem bis zur Einschulung bevorstehenden Zeitraum geeignete Fördermaßnahmen ergriffen werden können, die eine gelingende Einschulung ermöglichen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Mai 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3493 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Landesregierung sieht daher keine Notwendigkeit, die aktuell geltenden Bedingungen für eine Zurückstellung vom Schulbesuch zurückzunehmen. Zu Frage 3: Ein direkter Zusammenhang zwischen einer Verhaltensauffälligkeit und Gruppengrößen der Kindertagesstätten lässt sich nicht herstellen . In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär