Drucksache 16/3494 14. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Guido Ernst und Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Unterrichtsausfall an Grundschulen Die Kleine Anfrage 2258 vom 27. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Als jüngstes Beispiel kam es an der Löwentor Grundschule Koblenz in den vergangenen Wochen zu tageweisem Unterrichtsausfall. Nach Einschätzung von Lehrerverbänden ist die Situation in Koblenz kein Einzelfall, sondern an vielen Schulen fast schon die Regel. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wieso standen für die Löwentor Grundschule keine Feuerwehrlehrer zur Verfügung? 2. Wie viel Prozent der Feuerwehrlehrer sind bereits zu Beginn des Schulhalbjahres in der regulären Unterrichtsplanung gebun- den? 3. Inwieweit kann die Landesregierung ausschließen, dass regelmäßig an Grundschulen Kinder nach Hause geschickt werden, weil keine Aufsicht bzw. Unterrichtsvertretung möglich ist? 4. Inwieweit sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem gehäuften Unterrichtsausfall und der verschlechterten Unterrichtsabdeckung an Grundschulen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Von Januar bis März 2014 gab es an der Grundschule Am Löwentor in Koblenz zeitgleich krankheitsbedingte Ausfälle von mehreren Lehrkräften. In diesem Zeitraum kamen an dieser Schule Feuerwehrlehrkräfte an insgesamt zwölf Unterrichtstagen zum Einsatz. An zwei Tagen waren keine Feuerwehrlehrkräfte verfügbar, da sie an anderen Schulen im Einsatz waren. Zu Frage 2: In die Unterrichtsplanung werden primär auf Planstellen eingestellte Lehrkräfte sowie – zur Abdeckung des an den Schulen bestehenden Vertretungsbedarfs – Lehrkräfte des Vertretungspools im Umfang von derzeit 130 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) und befristet eingestellte Lehrkräfte einbezogen. Daneben stehen den Grundschulen in Rheinland-Pfalz im Umfang von 143 VZLE Feuerwehrlehrkräfte zur Verfügung. Diese deckten zu Beginn des 2. Schulhalbjahres zu 100 Prozent Vertretungsbedarf an Grundschulen ab. Neben dem Einsatz für kurzfristigen Vertretungsbedarf werden diese, soweit erforderlich, auch zur Abdeckung von längerfristigem Vertretungsbedarf eingesetzt. Zu Frage 3: Seit Einführung der vollen Halbtagsschule an Grundschulen im Schuljahr 1997/1998 sehen die Vertretungskonzepte der Schulen bei kurzfristigen, temporären Vertretungserfordernissen gestufte Maßnahmen vor. Neben dem Einsatz von Vertretungskräften aus dem eigenen Kollegium können Grundschulen landesweit auf insgesamt 143 Feuerwehrlehrkräfte zurückgreifen. Ist der Einsatz einer Feuerwehrlehrkraft oder eigener Vertretungskapazitäten aufgrund gehäufter Krankheitsfälle nicht möglich, greifen Schulen auf vorher abgestimmte Aufteilungspläne zurück, die ein schnelles und sicheres Aufteilen von Kindern einer Klasse auf die übrigen Klassen ermöglichen. Die Kinder arbeiten dann nach festgelegten Arbeitsplänen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Mai 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3494 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In der Grundschule wird in der Regel in sehr kleinen Klassen unterrichtet. Deshalb sehen viele Vertretungskonzepte der Schulen neben der Aufteilung auch das kurzzeitige Zusammenlegen von einzelnen Klassen vor. Diese Maßnahme ist vor allen Dingen dann sinnvoll, wenn so Klassen auf einer Stufe gemeinsam unterrichtet werden können. Da die Lehrkräfte hier weitgehend parallel arbeiten, können die Kinder in der Regel nahtlos im Lernstoff fortfahren. Lediglich in Ausnahmesituationen aufgrund extrem gehäufter Krankheitsfälle kommt es vor, dass einzelne Klassen zu Hause verbleiben, weil dann keine der o. g. konzeptionellen Vertretungsmaßnahmen greifen kann. Aber auch in diesen seltenen Fällen ermöglichen die Schulen den Eltern die Mitführung ihres Kindes im Unterricht einer anderen Klasse, wenn keine häusliche Betreuungsmöglichkeit besteht. Insofern kann nicht die Rede davon sein, dass Kinder regelmäßig nach Hause geschickt werden. Zu Frage 4: Die Grundschulen sind auch in diesem Schuljahr die mit einem durchschnittlichen Versorgungsgrad von 98,8 Prozent am besten versorgten Schulen. Erkenntnisse über einen gehäuften Unterrichtsausfall an Grundschulen liegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur nicht vor. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär