Drucksache 16/3501 16. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Astrid Schmitt und Michael Hüttner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gutachten zu Fahrbeschränkungen wegen Bahnlärm Die Kleine Anfrage 2263 vom 27. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Vertreter der Landesregierung haben vor kurzem ein Gutachten des Passauer Bahnrechtlers Prof. Dr. Kramer vorgestellt, in dem die Vereinbarkeit von Betriebsbeschränkungen mit deutschem und europäischem Recht attestiert wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das Gutachten des Passauer Bahn rechtlers Prof. Dr. Kramer gewinnen können? 2. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung durch die Erkenntnisse auf die weitere Diskussion um Maßnahmen gegen den Bahnlärm, insbesondere im Mittelrheintal? 3. Welche weiteren Maßnahmen erachtet die Landesregierung als erforderlich, um die Be lastung durch Bahnlärm, insbesondere im Mittelhreintal, zu vermindern? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Gutachten bestätigt und ergänzt bisherige Einschätzungen der Landesregierung zu Eingriffs möglichkeiten bei übermäßigem Bahnlärm. Mit dem Gutachten war bezweckt worden, die vielerorts geführte Diskussion zur rechtlichen Zulässigkeit und Möglichkeit von Betriebsbeschränkungen für laute, d. h. mit Graugussbremsen ausgestattete Güterzüge, auf eine fundierte Grundlage zu stellen. Der Gutachter stellt insbesondere heraus, dass solche Eingriffe – namentlich nächtliche Geschwindigkeits - begrenzungen und Durchfahrverbote – nicht generell den Tatbestand der Diskrimi nierung erfüllen, und dass nach sachgerechter Abwägung zwischen den unter neh merischen Interessen der Eisenbahnunternehmen sowie dem öffentlichen Interesse an einem funktionierenden Eisenbahnverkehr einerseits und dem geschützten Grund recht auf körperliche Unversehrtheit der lärmbetroffenen Anwohner andererseits solche Betriebsbeschränkungen möglich sind, wenn sie eine entsprechende Wirksam keit haben, und wenn nicht durch mildere Maßnahmen das gleiche Ziel erreicht werden kann. Weiterhin stellt der Gutachter fest, dass sowohl der Infrastrukturbetreiber als auch die zuständige Überwachungsbehörde solche Betriebsbeschränkungen ein führen können. Zu Frage 2: Das Gutachten stellt heraus, dass dem Eisenbahn-Bundesamt die staatliche Eingriffsbefugnis zur Verminderung des Bahnlärms im Mittelrheintal zukommt. Deshalb wird die Landesregierung den Bund auffordern, rechtlich zulässige und entsprechend wirksame Eingriffsszenarien zu prüfen und umzusetzen. Die Erwartung der Landes regierung geht auch dahin, dass dem Bahnsektor aufgezeigt wird, dass nur mit einer raschen Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf eine lärmarme Technik, insbesondere durch die Verwen dung von Verbundstoffbremssohlen, ein leistungs fähiger Schienenverkehr für die Zukunft gesichert werden kann. Darüber hinaus wird dem Bund signalisiert, dass er aktiv handeln muss, um das Mittelrheintal zu befrieden, wozu ent sprechende Planungen vorangebracht und eine Finanzierungs perspektive aus Mitteln des Bundes und der Bahn eröffnet werden müssen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Mai 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3501 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Nach Auffassung der Landesregierung ist ein Bündel von einzelnen Maßnahmen an dem rollenden Material und an der Strecke notwendig, um das Lärmniveau im Mittelrheintal insgesamt auf ein akzeptables Maß zu bringen. Für Bestandsstrecken wie im Mittelrheintal ist sicherzustellen, dass die Gesundheit der Menschen durch Bahnlärm nicht beeinträchtigt wird. Die bisher nur für neue Lokomotiven und Waggons geltenden europäischen Lärm-Emissionsgrenzwerte sollten mittelfristig, z. B. ab 2020 auch für Bestandsfahrzeuge gelten. Die für Neufahrzeuge geltenden Lärm-Emissionsgrenzwerte sollten abgesenkt werden. Bezüglich des rollenden Materials ist es weiterhin dringend erforderlich, die finanzielle Spreizung beim lärmabhängigen Trassenpreissystem zwischen leisen und lauten Bahnfahrzeugen bei der Nutzung der Schienenwege zu vergrößern und auch neue Schienenfahrzeuge in das Anreizsystem mit einzubeziehen, damit es rascher zu einer Umrüstung von Güterwagen und Loko motiven oder einer entsprechenden Neube schaffung kommt. Auch ist durch ein Lärmmonitoring sicherzustellen, dass sowohl Neu- als auch Bestandsfahrzeuge dauerhaft in einem akustisch guten Zustand gehalten werden. Die Landes regierung wird hierzu mit ihren Möglichkeiten erneut aktiv werden. Zur weiteren Absenkung der Lärmpegel im Mittelrheintal sind die Möglichkeiten durch Lärmschutzmaßnahmen an der Strecke, wie Schallschutzwände, Schienensteg dämpfer oder sonstige innovative Maßnahmen auszuschöpfen. Hierzu sind zunächst die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchung im Rahmen des Beirats „Leiseres Mittelrheintal“ abzuwarten. Sofern hier geeignete Maßnahmen vorgeschlagen werden, wird sich die Landesregierung für deren rasche Umsetzung einsetzen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär