Drucksache 16/3504 16. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Arnold Schmitt und Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Aussagen von Staatssekretär Griese zur Haltung der Kommunen und des Kommunalen Rates zum Gesetzentwurf zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes Die Kleine Anfrage 2253 vom 27. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat am 18. März 2014 über Aussagen von Staatssekretär Griese hinsichtlich der Haltung der Kommunen und des Kommunalen Rates zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes beraten. Dabei ging es darum, inwieweit die von ihm gemachten Aussagen zur Akzeptanz des Gesetzentwurfes vor dem Hintergrund der Ausführungen im Gesetzentwurf selbst und mit Blick auf den Verlauf der entsprechenden Sitzung des Kommunalen Rates der Wahrheit entsprechen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen den Aussagen von Staats sekretär Griese im Umweltausschuss und den Ausführungen im Gesetzentwurf hinsichtlich der Frage, ob die Kommunen und der Kommunale Rat den Weg des Gesetzent - wurfes der Landesregierung akzeptieren und die Empfehlungen eines dem entgegen stehen den Gutachtens nicht mehr vertreten? 2. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen den Aussagen von Staats sekretär Griese im Umweltausschuss und dem tatsächlichen Verlauf der entsprechenden Sitzung des Kommunalen Rates zu dieser Frage, nachdem in dieser Sitzung mehrfach gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung von kommunaler Seite argumentiert worden ist? 3. Wie bewertet die Landesregierung den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Staatssekretärs vor diesem Hintergrund? 4. Welche Absicht hat Staatssekretär Griese mit seinen Aussagen gegenüber dem Umwelt ausschuss verfolgt? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 10. April 2014 wie folgt beantwortet: Der Beschluss der Europäischen Kommission (EU-KOM) vom 25. April 2012 bewertet die von den Landkreisen und kreisfreien Städten zugunsten des Zweckverbands Tierkörperbeseitigung (ZV TKB) gewährten Umlagezahlungen als unzulässige Beihilfen und fordert, dass die Beihilfen, die seit dem 26. Mai 1998 ausgezahlt worden sind, vom Begünstigten (inkl. Zins und Zinseszins) innerhalb von vier Monaten zurückzuzahlen sind. Losgelöst von den vom ZV TKB und der Bundesregierung angestrengten Verfahren vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) sind die Beihilfegeber verpflichtet, mit allen Mitteln die beanstandete Zahlung einschließlich der Zinsen in Höhe von 42 Mio. € beizutreiben. Bedauerlicherweise konnte der ZV TKB weder vor nationalen Gerichten noch vor dem EuG in vorläufigen Rechtsschutzverfahren obsiegen. Da dem ZV TKB die Rückzahlung der Beihilfen nicht möglich ist, kann die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens nur dann vermieden werden, wenn der sogenannte „Marktstörer“ (Sichtweise der EU-KOM) „vom Markt“ genommen wird. Da es sich bei dem ZV TKB um einen gesetzlich vorgegebenen Pflichtzweckverband handelt, ist zur Auflösung des ZV TKB eine Gesetzesänderung erforderlich. Dazu wurde seitens der Landesregierung der Entwurf der Neufassung eines Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vorgelegt. Der dem Plenum am 19. Februar 2014 vorgelegte Entwurf wurde von den Dienststellen der EU-KOM als ein erster Schritt zur Umsetzung des KOM-Beschlusses begrüßt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Mai 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3504 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Entwurf des AGTierNebG lässt den Kommunen bei der Neugestaltung der Tierkörperbeseitigung größtmöglichen Spielraum. Gleichzeitig muss jedoch der Nachweis der Diskontinuität zwischen der alten und neuen Einrichtung erbracht werden. Die Detailfragen dazu sollen in Abstimmung mit den Kommunen parallel zum Gesetzgebungs verfahren in einem gesonderten Notifizierungsverfahren mit der EU-KOM geklärt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2253 der Abgeordneten Arnold Schmitt und Wolfgang Reichel namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4: Die Fragesteller unterstellen Herrn Staatssekretär Dr. Thomas Griese widersprüchliche Aussagen im Umweltausschuss und in der Sitzung des Kommunalen Rates. Die Anfrage suggeriert sogar, dass absichtlich widersprüchliche Aussagen getätigt worden wären. Die Frage 3 zielt zudem darauf, die generelle Glaubwürdigkeit von Herrn Staatssekretär Dr. Griese in Zweifel zu ziehen. Die Unterstellungen werden mit Nachdruck zurückgewiesen. Das vorliegende Beihilfeverfahren der EU-KOM richtet sich gegen einen kommunalen Zweckverband. Das Land selbst ist von diesem Verfahren nicht unmittelbar betroffen. Dennoch hat die Landesregierung seit mehr als zwei Jahren alles getan, um den ZV TKB sowie die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des ZV TKB und Beihilfegeber mit allen Mitteln zu unterstützen. Diese Unterstützung leisten Herr Staatssekretär Dr. Griese und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft , Ernährung, Weinbau und Forsten mit enormem zeitlichem Aufwand seit mittlerweile zwei Jahren. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat in dieser Angelegenheit bereits zu rund 20 großen Besprechungsrunden eingeladen. Einladungen zu Besprechungs- und Beratungsrunden der Betroffenen selbst waren dagegen nur sehr zurückhaltend zu verzeichnen. Um die Haltlosigkeit des Vorwurfs widersprüchlicher Aussagen darzulegen, reicht es, wie nachfolgend, die entsprechenden Protokollauszüge der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (UmweltA) vom 18. März 2014 und der genannten Sitzung des Kommunalen Rates vom 3. Februar 2014 wortgetreu gegenüberzustellen: Protokoll UmweltA Ministerin Höfken – Protokoll S. 7, letzter Absatz: „Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetzes werde in Kürze dem Landtag zugeleitet. Die Landesregierung habe zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung mit allen Beteiligten durchgeführt. Am 3. Februar 2014 sei der Gesetzentwurf mit dem Kommunalen Rat diskutiert worden. Vom Kommunalen Rat sei dieser Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen worden. Wie schon erwähnt, sei in den Gesprächen eine Präferenz für eine Entsorgung von Risikomaterial in öffentlich-rechtlicher Hand festgestellt worden.“ Ergebnisniederschrift Kommunaler Rat Protokoll S. 15, Ergebnis: „Die Mitglieder des Kommunalen Rates einigen sich darauf, den „Entwurf des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs gesetzes“ zur Kenntnis zu nehmen“. Protokoll UmweltA STS Dr. Griese – Protokoll S. 8, letzter Absatz: „In den Beratungen des Kommunalen Rates am vergangenen Montag sei diese Forderung (Forderung der EU-KOM nach Ausschreibung ) ein entscheidender Punkt gewesen. Die Landesregierung sei von den Kommunen dringend gebeten worden, auf der Position zu beharren, dass keine Ausschreibungspflicht bestehe. Diese Position werde auch vom Bund geteilt und aktiv vertreten . Sofern gegenüber der EU-KOM nachgegeben werde, dass künftig in solchen Fällen eine Ausschreibungspflicht bestehe, werde nach übereinstimmender Meinung dadurch ein Einfallstor geschaffen, dass viele kommunale Aktivitäten künftig nicht mehr kommunal wahrgenommen werden könnten, sondern privatwirtschaftlich zu vergeben wären. In dem Zusammenhang seien unter anderem die Rettungsdienste, Entsorgungsleistungen, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung als Stichworte genannt worden. Aus diesen Gründen beharrten nicht nur die Landesregierung, sondern auch der Bund mit Nachdruck auf ihren Positionen, dass zwar eine Ausschreibung möglich sein solle, aber diese nicht verpflichtend vorgeschrieben werden dürfe.“ Ergebnisniederschrift Kommunaler Rat Protokoll S. 1, 1. Satz, Anfang letzter Absatz: „Herr Landrat Duppré ergänzt, dass er letzte Woche die Gelegenheit gehabt habe, in Brüssel mit dem stellvertretenden Generaldirektor der Wettbewerbsdirektion und seinen Mitarbeitern über dieses Thema zu reden. Er habe zu diesem Gespräch auch seinen saarländischen Kollegen Herrn Landrat Lindemann mit genommen. Man habe fast zwei Stunden zu dem Thema Tierkörperbeseitigung geredet. Im Wesentlichen könne er die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Griese bestätigen.“ 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3504 Protokoll S. 12, 3. und 5. Absatz: „Herr Landrat Duppré merkt noch an, dass man sich jetzt um den Zweckverband „Tierkörperbeseitigung“ streite. Als nächstes seien die Zweckverbände aus den Bereichen Rettungs- und Sparkassenwesen im Visier. Von daher sei das eine Grundsatzauseinandersetzung . Herr Staatssekretär Dr. Griese antwortet, dass, wenn es um öffentlich-rechtliche Daseinsvorsorge gehe, diese auch gegenüber Angriffen verteidigt werden müsse. Davon zu unterscheiden sei marktgängiges und marktadäquates Verhalten. Deswegen müsse man die Dinge so organisieren, dass die Daseinsvorsorge öffentlich-rechtlich bleibe. Es könne nicht sein, dass wenn einmal ein Fehler geschehen sei, immer die Ausschreibung und die Privatisierung die Folge sei. Das sei der entscheidende Gesichtspunkt, wo man mit der Kommission streiten und wo man auch nicht klein beigeben dürfe.“ Protokoll UmweltA STS Dr. Griese – Protokoll S. 9, 4. Absatz: „Herr Staatssekretär Dr. Griese führt aus, das Meinungsbild im Kommunalen Rat und die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände seien eindeutig. Danach solle die Tierkörperbeseitigung in kommunaler Hand verbleiben.“ Ergebnisniederschrift Kommunaler Rat Aus den Ausführungen von STS Dr. Griese – Seite 1: „Das sei auch Bestandteil des vorliegenden Gesetzentwurfs. Anstelle des Zweckverbandes soll eine neue Organisation treten, die nicht einfach in Kontinuität den bisherigen Betrieb übernehme. Es müsse eine wirklich neue Konstruktion sein. Dabei sei man sich einig – was auch durch verschiedene Ministerratsbeschlüsse dokumentiert ist – dass die Tierkörperbeseitigung weiterhin öffentlich-rechtliche Aufgabe bleiben solle. Der Weg sei also vorgezeichnet. Ausführungen von Landrat Görisch – Seite 15: „Insofern wäre es wichtig, dass eine klare Zusage gemacht werde, dass über die Aufgabenerledigung letztendlich die Kommunen entscheiden. Herr Staatssekretär Dr. Griese antwortet, dass man versuche, dies mit dem Gesetzentwurf zu erreichen.“ Protokoll UmweltA STS Dr. Griese – Protokoll S. 10, 6. Absatz: „In dem vom Zweckverband in Auftrag gegebenen Gutachten werde – verkürzt gesagt – empfohlen, abzuwarten und zunächst einmal keine gesetzgeberische Aktivität zu entfalten. Darin sei die Empfehlung an das Land enthalten gewesen, es möge ein eventuelles Vertragsverletzungsverfahren auf sich zukommen lassen. Aus der Sicht der Landesregierung sei dies keine erfolgversprechende Strategie, weshalb sie dieser Empfehlung nicht gefolgt sei. Dies sei am Ende auch Meinung des Kommunalen Rats gewesen , obwohl zuvor in den Stellungnahmen andere Aussagen enthalten gewesen seien. Sofern der Empfehlung im Gutachten gefolgt worden wäre, hätte die EU-Kommission sofort ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.“ Ergebnisniederschrift Kommunaler Rat Seite 15, vorletzter und letzter Absatz vor „Ergebnis“: „Herr Landrat Duppré bestätigt nochmals den immensen Zeitdruck. Zusätzlich gibt er zu bedenken, dass in Rheinland-Pfalz und insbesondere in Grenznähe zu Frankreich auch das Tierseuchenrecht zu beachten sei. Bei der EU-Wettbewerbskommission werde aber alles unter den Wettbewerbskriterien gesehen. Von daher seien Handeln und weitere Gespräche erforderlich. Herr Landrat Dr. Saftig macht den Vorschlag, dass die Mitglieder des Kommunalen Rates den Gesetzesentwurf mit den vorgebrachten Anregungen zur Kenntnis nehmen.“ Ulrike Höfken Staatsministerin 3