Drucksache 16/3506 17. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Erdölsuche in der Südpfalz Die Kleine Anfrage 2252 vom 26. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Von Ende 2012 bis Anfang 2013 wurden in der Südpfalz seismische Messungen durch ein Konsortium aus GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH und Palatina GeoCon GmbH & Co. KG durchgeführt. Es handelt sich dabei um ein Messverfahren (Vibrationsseismik), das der Suche nach Erdöllagerstätten dient. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ergebnisse bzw. Erkenntnisse aus den vorgenommenen seismischen Messungen liegen bislang vor? 2. Sind Erkundungs- bzw. Probebohrungen in der Region Südpfalz geplant? 3. Wurden seit Einstellung der Messungen Anfang 2013 weitere Messungen in der Region Südpfalz vorgenommen bzw. sind weitere Messungen geplant? 4. Inwieweit wurden die bei den Messungen aufgetretenen Schäden an Gebäuden und Wegen durch das Betreiberkonsortium reguliert? 5. Ist geplant, betroffene Bürgerinnen und Bürger künftig bei solchen Vorhaben stärken einzubinden? 6. lst die Förderung von Erdöl in der untersuchten Region angesichts vermuteter Erdbewegungen durch den Betrieb von Geothermieanlagen überhaupt durchführbar? 7. Welche weiteren Explorationsvorhaben zur Aufsuchung von Erdöllagerstätten sind in Rheinland-Pfalz geplant bzw. werden aktuell durchgeführt? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Grundsätzlich sind die Erkenntnisse aus den seismischen Erkundungen im Rahmen der Aufsuchung von Bodenschätzen Eigentum der Unternehmen und stellen damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar. Die Erkenntnisse aus den seismischen Erkundungen finden Eingang in die den bergrechtlichen Erlaubnissen zu Grunde liegenden Arbeitsprogramme zur Aufsuchung eines möglichen Erdölvorkommens. Sie dienen somit der Vorbereitung der notwendigen unternehmerischen Entscheidungen über das Vorgehen im Rahmen der weiteren Erkundung. Zu den Fragen 2, 3 und 7: Für den gesamten südlichen Oberrheingraben des Landes Rheinland-Pfalz sind Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen durch die zuständige Bergbehörde beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz erteilt worden. Im Rahmen der Aufsuchung sind in diesen Aufsuchungsfeldern seismische Messungen seit 2013 nicht mehr vorgenommen worden. Konkrete Planungen über künftige seismische Messungen sind nicht bekannt. Derzeit liegt der Bergbehörde beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz lediglich ein Antrag für Bohrungen in Otterstadt vor. Grundsätzlich sind jedoch in Zukunft weitere Aufsuchungstätigkeiten durch seismische Untersuchungen und Bohrungen zu erwarten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Mai 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3506 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Regulierung der aufgetretenen Schäden ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Betreiberkonsortium und den Geschädigten. Nach Angaben des Betreiberkonsortiums, wurden 196 Schadensfälle gemeldet. Soweit bei der jeweiligen Prüfung dieser Fälle ein ursächlicher Zusammenhang mit den Untersuchungsarbeiten nicht eindeutig ausgeschlossen werden konnte, wurden die Schäden reguliert. Bei Nichtanerkennung besteht Einvernehmen mit den Antragstellern. Ein Fall befindet sich derzeit noch in der gutachterlichen Bewertung. Die überwiegende Zahl der Gemeinden hat dem Konsortium gegenüber bereits schriftlich erklärt, dass entstandene Wegeschäden reguliert sind. Zu Frage 5: Die zuständige Bergbehörde wird entsprechend § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrens gesetz bei den Trägern auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hinwirken. Im Fall der geplanten Ausdehnung der Erdölförderung in Speyer ist eine entsprechende frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bereits erfolgt. Zu Frage 6: Die in den vergangenen Wochen lokal im Bereich des Kraftwerks in Landau festgestellten Erdbewegungen an der Oberfläche haben keinen Einfluss auf die Gewinnung von Erdöl im Raum Landau. Die seit den 1950er Jahren gesammelten Erfahrungen zeigen, dass – anders als bei den Vorhaben der Tiefen Geothermie im Bereich des Oberrheingrabens – Beeinträchtigungen durch seismische Reaktionen und Erdbewegungen aufgrund der Erdölförderung nicht zu erwarten sind. Dennoch werden aufgrund der Erkenntnisse des Schadens im Bereich einer Bohrung des Geothermiekraftwerks in Landau durch die zuständige Bergbehörde vorsorglich alle Bohrungen im Zusammenhang mit der Förderung von Erdöl in Rheinland -Pfalz überprüft. Eveline Lemke Staatsministerin