Drucksache 16/3510 23. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Geschwindigkeitsbeschränkung Ortsdurchfahrt B 54 Rennerod Die Kleine Anfrage 2276 vom 1. April 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, im Bereich der Ortsdurchfahrt B 54 in Rennerod in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung einzurichten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. April 2014 wie folgt beantwortet: Die Entscheidung, ob und welche amtlichen Verkehrszeichen aufgestellt werden, obliegt der jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde als „Herrin des Verfahrens“ nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Diese hat das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen nach StVO und den einschlägigen Richtlinien sowie den Verwaltungsvorschriften zu prüfen. Dabei hat sie ein Anhörverfahren durchzuführen. Anzuhören sind insbesondere die betroffene Straßenbaubehörde – in der Regel der regionale Landesbetrieb Mobilität (LBM) – sowie die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Inwieweit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Grundlage von § 45 StVO – beispielsweise aus Verkehrssicherheits- oder Lärmschutzgründen – im Zuge der Ortsdurchfahrt B 54 Rennerod möglich wären, ist danach von den Straßenverkehrsbehörden der Verbandsgemeinde Rennerod zunächst in eigener kommunaler Zuständigkeit zu prüfen und letztlich zu entscheiden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Mai 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode