Drucksache 16/3511 24. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Peter Enders und Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Medizinstudium in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2277 vom 2. April 2014 hat folgenden Wortlaut: In Rheinland-Pfalz gibt es nur an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz die Möglichkeit Medizin zu studieren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viel Prozent der verfügbaren Plätze für das Studium der Medizin an der Universität Mainz wurden in den letzten fünf Jahren von der ZVS anhand der Abiturnote (Numerus Clausus) vergeben? 2. Wie hat sich der Numerus Clausus in den letzten 15 Jahren entwickelt? 3. Wie viel Prozent der verfügbaren Plätze sind in den letzten fünf Jahren an die potentziellen Medizinstudenten, die die längste Wartezeit hatten, vergeben worden? 4. Wie viel Prozent der verfügbaren Plätze sind in den letzten fünf Jahren von der Universität Mainz nach individuell festgelegten Kriterien vergeben worden? 5. Welche Kriterien wurden in den letzten fünf Jahren an der Universität Mainz festgelegt? 6. Wie hat sich der Anteil der weiblichen Studienanfänger im Vergleich zu den männlichen Studienanfängern in den letzten 15 Jahren an der Universität Mainz entwickelt? 7. Wie hat sich der Prozentsatz der Studienabbrecher prozentual seit 1995 an der Universität Mainz entwickelt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäß Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 (GVBl. 2009, Seite 347, Anhang I 145) werden 20 % der Studienplätze (nach Abzug der Vorabzugsquoten) an jeder Hochschule von der Stiftung für Hochschulzulassung (vormals ZVS) nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung) vergeben. Vorabzugsquoten sind die Quoten für ausländische Staatsangehörige, die nicht Deutschen gleichgestellt sind (Bildungsausländer, 5 %), für die Zulassung im Sanitätstoffizierdienst der Bundeswehr (in Medizin 2,2 %), Fälle außergewöhnlicher Härte (2 %), besondere Hochschulzugangsberechtigungen (0,2 %), Zweitstudium (3 %). Zu Frage 2: Die Auswahlgrenzen sind erst ab Wintersemester 2008/2009 vergleichbar, da ab diesem Zeitpunkt ausschließlich Leistungsparameter für die Auswahl herangezogen wurden. Vor dem Wintersemester 2008/2009 wurden im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zusätzlich die Ergebnisse eines Auswahlgesprächs für die Auswahl herangezogen . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Mai 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3511 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nachfolgend sind die NC-Werte in der sog. Abiturbestenquote (Auswahl nach Durchschnittsnote, sog. Landes-NC für RheinlandPfalz ) und ergänzend auch die Auswahlgrenzen im Auswahlverfahren der Hochschulen und in der Wartezeitquote ab dem Wintersemester 2008/2009 angegeben. Die Klammerangaben bezeichnen das nachrangige Auswahlkriterium; dieses wird bei Ranggleichheit herangezogen: *) Einführung Test für medizinische Studiengänge als Auswahlmaßstab (in Verbindung mit Grad der Qualifikation) **) Einführung Bonierung Berufsausbildung mit Notenverbesserung von 0,4 Zu Frage 3: Gemäß Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung werden rund 20 % der Studienplätze (nach Abzug der Vorabzugsquoten) an jeder Hochschule von der Stiftung für Hochschulzulassung nach Wartezeit vergeben. Zu Frage 4: Gemäß Art. 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung beträgt der Anteil der im Auswahlverfahren der Hochschulen zu vergebenden Studienplätze (nach Abzug der Vorabzugsquoten) 60 %. Zu Frage 5: Seit dem Wintersemester 2008/2009 wurden im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz folgende Kriterien zugrunde gelegt: Neben der jeweiligen Abiturnote wurde ab dem Wintersemester 2010/2011 das Ergebnis eines optionalen Tests für medizinische Studiengänge (TMS) berücksichtigt. Zum Sommersemester 2011 wurde eine Bonierung um 0,4 Notenwerte bei Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf gemäß Anlage 4 der Studienplatzvergabeverordnung vom 18. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Seite 3), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 6. Januar 2014 (GVBl. 2014, Seite 1) eingeführt. Ebenfalls zum Sommersemester 2011 wurde unter Abschaffung des Probestudiums zusätzlich eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte eingeführt . Nach Maßgabe der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen vom 9. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Seite 541) ist eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis sowie danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit erforderlich. Für den Studiengang Medizin muss eine Ausbildung in einem fachgebundenen Beruf erfolgen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auf die Note der Hochschulzugangsberechtigung ein Bonus von 0,4 Notenwerten gewährt. 2 Landes-NC [Note (Wartezeit in Semstern)] Wartezeit [Wartezeit in Semestern (Note)] AdH [Note (Wartezeit in Semestern)] Wintersemester 2008/2009 1,2 (1) 10 (2,8) 1,5 (1) Sommersemester 2009 1,4 (1) 11 (2,9) 1,7 (4) Wintersemester 2009/2010 1,2 (1) 10 (2,2) 1,4 (1) Sommersemester 2010 1,2 (1) 12 (3,7) 1,6 (2) Wintersemester 2010/2011*) 1,1 (2) 12 (3,5) 1,4 (3) Sommersemester 2011**) 1,0 (1) 13 (3,5) 1,4 (1) Wintersemester 2011/2012 1,1 (1) 12 (2,7) 1,2 (0) Sommersemester 2012 1,1 (2) 13 (2,8) 1,4 (4) Wintersemester 2012/2013 1,1 (1) 12 (2,5) 1,4 (8) Sommersemester 2013 1,1 (1) 13 (2,6) 1,4 (1) Wintersemester 2013/2014 1,0 (0) 12 (2,2) 1,2 (5) Sommersemester 2014 1,1 (3) 13 (2,3) 1,3 (2) Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3511 Zu Frage 6: Die Entwicklung des Anteils der weiblichen Studienanfänger im Vergleich zu den männlichen Studienanfängern in den letzten 15 Jahren an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Zu Frage 7: Ergebnisse von spezifischen Untersuchungen zu Studienabbrecherquoten im Staatsexamen Medizin liegen nicht vor. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin 3 Studienjahr männlich weiblich Anteil v. H.-Satz 1999 42,6 57,4 2000 44,8 55,2 2001 41,1 58,9 2002 38,7 61,3 2003 48,1 51,9 2004 40,3 59,7 2005 41,4 58,6 2006 40,3 59,7 2007 39,5 60,5 2008 35,4 64,6 2009 39,5 60,5 2010 38,2 61,8 2011 37,9 62,1 2012 37,2 62,8 2013 37,3 62,7