Drucksache 16/3532 08. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Landeszuschüsse zum Ausbau der Kinderbetreuung – Fehlende Bewilligungen in der Stadt Mainz Die Kleine Anfrage 2292 vom 16. April 2014 hat folgenden Wortlaut: Der Ausbau der Kinderbetreuung stellt jede Kommune vor große Herausforderungen. Die Stadt Mainz hat in den letzten Jahren viele Millionen investiert, um die fehlenden Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen und setzt weiter erhebliche Finanzmittel ein, damit die Versorgung gewährleistet ist. Leider fehlen seitens des Landes die Zusagen, die notwendig sind, damit die weiteren Baumaßnahmen vorangebracht werden können. Ein vorzeitiger Baubeginn ohne die Zusage der Landesmittel scheint aktuell eher unwahrscheinlich und würde die Träger zudem erheblich belasten. In der Stadt Mainz wurde bereits angekündigt, dann auf die Stadt zuzukommen. Dies ist vor dem Hintergrund der fehlenden Finanzausstattung der Kommune unzumutbar, denn diese müsste dazu einen Nachtragshaushalt aufstellen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Einrichtungen in Mainz erwarten in welcher Höhe Landeszuwendungen mit Antragsstellung 2013 und welche Zuschüsse wurden aktuell bewilligt? 2. Wann werden die weiteren Bewilligungen erteilt? 3. Welchen Umfang hat die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Bewilligungsanträgen im Jahr 2010, 2011, 2012 und 2013? 4. Wie erklärt die Landesregierung die Länge der Bearbeitungszeit von Anträgen vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Anträge aus dem Jahr 2013? 5. Wie soll der Investitionsstau beseitigt werden, wenn unterstellt wird, dass auch im Jahr 2014 weitere Anträge auf Zuschüsse an das Land gestellt werden? 6. Welche Mittel stehen im aktuellen Landeshaushalt insgesamt und für die Stadt Mainz im Besonderen zur Verfügung? 7. Wie hoch sind aktuell die landesweit beantragten Zuschüsse für den Ausbau der Kinderbetreuung? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Mai 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Aus der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, für welche Kindertagesstätten im Jugendamtsbezirk der Stadt Mainz im Jahr 2013 Anträge auf Gewährung von Landes zuwendungen für den U3-Ausbau gestellt wurden und inwiefern eine Bewilligung erfolgt bzw. noch nicht erfolgt ist. Die Antwort auf die Frage, wann die ausstehenden Bewilligungen erfolgen, entnehmen Sie bitte der Antwort zu Frage 3. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Mai 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3532 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Investitionskostenförderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. In einer Vielzahl der Fälle werden Anträge vorgelegt, die die notwendigen Voraussetzungen zur Bewilligung nicht erfüllen. Antragsteller benötigen Zeit, um fehlende Unterlagen wie beispielsweise baufachliche Stellung nahmen oder vollständige Finanzierungspläne vorzulegen. Der Zeitpunkt der Bewilligung hängt aber auch von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ab. Die Dauer der Bearbeitung von Anträgen kann daher zwischen Wochen und Monaten variieren. Antragsteller können das Instrument des vorzeitigen Maßnahmebeginns (VZMB) nutzen, um mit der Baumaßnahme zu beginnen, ohne den Anspruch auf eine Investitionsförderung zu verlieren. Anträge auf VZMB werden und wurden – soweit notwendig – vom Land kurzfristig bewilligt. Eine statistische Erfassung durchschnittlicher Bearbeitungszeiten wird aufgrund dieser komplexen Zusammenhänge nicht praktiziert und ist auch zukünftig nicht vorgesehen. Zu Frage 4: Der Zeitpunkt einer Bewilligung richtet sich nach der Verfügbarkeit von Haushalts mitteln. Im Jahr 2013 hat das Land aufgrund der durch den Bundesgesetzgeber festgelegten engen Fristen vorrangig Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013 bis 2014“ bewilligt. Zu berücksichtigen ist auch, dass es Ende 2013 zu einer außergewöhnlich hohen Zahl von Antragstellungen kam, die sich noch auf die bis 31. Dezember 2013 geltende Verwaltungsvorschrift bezogen haben. 2 Name der Einrichtung Ort Landesförderung bewilligt (ja/nein) St. Rochus Mainz 6 000 € ja Heuergrund Mainz-Hechtsheim 17 998 € ja Kindergarten und -hort Mainz-Bretzenheim 44 076 € ja St. Joseph Mainz 111 000 € ja Heilig Geist Mainz-Mombach 403 000 € ja Kindergarten Mainz-Hechtsheim 190 000 € ja Kindergarten Liebfrauen Mainz 8 000 € nein Evangelischer Kindergarten Mainz-Mombach 22 429 € nein Kindergarten Sandflora Mainz-Gonsenheim 166 000 € nein Integrativer Kindergarten und -hort Mainz-Lerchenberg 111 000 € nein Kommunaler Kinderhort Mainz-Weisenau 328 000 € nein Evangelischer Kindergarten Mainz 123 000 € nein Akademisches Bildungs-Centrum e. V. Mainz 146 900 € nein Städtische Kindertagesstätte Mainz-Mombach 415 000 € nein Kindergarten Rasselbande Mainz 32 000 € nein Kindergarten St. Petrus Canisius Mainz-Gonsenheim 110 000 € nein Kommunale Kindertagesstätte Mainz-Marienborn 16 000 € nein Evangelischer Maria-Magdalena Kindergarten Mainz-Lerchenberg 123 000 € nein Campulino II Mainz 498 000 € nein Kindertagesstätte Albert-Stohr-Straße (Provisorium) Mainz-Bretzenheim 415 000 € nein Kindergarten Maria Heimsuchung Mainz-Laubenheim 332 000 € nein Kindertagesstätte Schillstraße Mainz 498 000 € nein Kindertagesstätte Alte Patrone Mainz 415 000 € nein Therapeutische Tagesstätte Mainz-Bretzenheim 25 200 € nein Städt. Kindertagesstätte Wolkenburg Mainz-Ebersheim 83 000 € nein Kita der WFB Mainz Fertigung & Service Mainz 450 500 € nein Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3532 Zu Frage 5: Von den Förderanträgen, die bis Ende 2013 beim Landesjugendamt eingegangen waren, konnten in der Zeit von Januar bis April 2014 bereits annähernd 200 Anträge bearbeitet werden. Über die Bearbeitung der weiteren Förderanträge aus 2013 (Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013) hat das Landesjugendamt die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit Schreiben vom 22. April 2014 informiert. Bezüglich der Förderanträge 2014 ist vorgesehen, in zwei Bewilligungsrunden Entscheidungen über die Maßnahmenförderung zu treffen. Zu Frage 6: Im Doppelhaushalt 2014/2015 stellt das Land für den weiteren U3-Ausbau 35 Millionen Euro in Form von Kassenmitteln und Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung. Eine Festlegung von bestimmten Förderbudgets für einzelne Kommunen ist hiermit nicht verbunden. Über Anträge aus der Stadt Mainz wird im Rahmen der vorgesehenen Bewilligungsrunden 2014 und 2015 entschieden. Zu Frage 7: Im Jahr 2014 wurden bislang landesweit 19 Anträge auf Investitionskostenförderung gestellt und damit insgesamt eine Landesförderung in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro beantragt. Diese Anträge werden nach der seit 1. Januar 2014 gültigen Verwaltungsvorschrift entschieden. Darüber hinaus liegen ca. 300 Anträge auf Investitionskostenförderung vor, die bis zum 31. Dezember 2013 beim Land eingegangen sind und nach den Regeln der bis dahin gültigen Verwaltungsvorschrift entschieden werden. Die Bewilligung dieser Anträge hängt von der Qualität der Bewilligungsreife, der geplanten Fertigstellung der Baumaßnahme sowie der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel ab. Irene Alt Staatsministerin 3