Drucksache 16/354 22. 09. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. September 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fehlende Bilanzen am Nürburgring Die Kleine Anfrage 230 vom 30. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten liegen bis zum 19. August 2011 weder von der Cash Settlement & Ticketing GmbH (CST) noch von der Nürburgring GmbH deren Bilanzen 2009 vor, da nicht veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Bilanzen der Nürburgring GmbH und der CST konnten bisher aus welchen Gründen nicht veröffentlicht werden? 2. Welche Sanktionen sind in diesem Zusammenhang von wem ausgesprochen worden und wurde diesbezüglich verfahren? 3. Welche rechtlichen Konsequenzen hat dies für welche Gesellschaft bzw. welche Gremien dieser Gesellschaften? 4. Wurden in allen übrigen Gesellschaften am Nürburgring mit Beteiligung des Landes die Bilanzen form- und fristgerecht vorge- legt (bitte Auflistung der Gesellschaften per 31. Dezember 2010 sowie der entsprechenden Daten)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage nach Angaben der Nürburgring GmbH mit Schreiben vom 21. September 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Innerhalb der für die Offenlegung vorgesehenen Frist konnten die Jahresabschlüsse der Nürburgring GmbH und der Cash Settlement & Ticketing GmbH für das Jahr 2009 nicht beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht werden. Hinsichtlich der Nürburgring GmbH ist dies im Wesentlichen darin begründet, dass die erstmals im Geschäftsjahr 2009 erforderliche bilanzielle Abbildung der getätigten Investitionen sehr zeit- und arbeitsaufwendig war. Hinsichtlich der Cash Settlement & Ticketing GmbH wurde die Umstrukturierung abgewartet. Das Bundesamt für Justiz setzte jeweils das gesetzlich mindestens vorgesehene Ordnungsgeld in Höhe von 2 500 € fest. Die Nürburgring GmbH legte hiergegen Rechtsmittel ein. Beide Jahresabschlüsse wurden zwischenzeitlich veröffentlicht. Zu Frage 3: Aus den für die Festsetzung von Ordnungsgeld insoweit einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) ergeben sich keine weiteren rechtlichen Konsequenzen. Zu Frage 4: Maßgeblich aus den vorgenannten Gründen war eine rechtzeitige Offenlegung der Jahresabschlüsse 2009 auch für die Motorsport Resort Nürburgring GmbH und die Congress Motorsport Hotel Nürburgring GmbH nicht möglich. Der Jahresabschluss 2009 der Congress Motorsport Hotel Nürburgring GmbH wurde am 4. April 2011 veröffentlicht. Die Jahresabschlüsse 2009 der Motorsport Resort Nürburgring GmbH und der Nürburgring Ticket Service GmbH wurden am 2. September 2011 bzw. am 3. Mai 2011 eingereicht . In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär