Drucksache 16/3553 12. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Entwicklung des ehemaligen Pfaff-Geländes in Kaiserslautern Die Kleine Anfrage 2295 vom 22. April 2014 hat folgenden Wortlaut: Entgegen der ursprünglichen Planung soll die Entwicklung des ehemaligen Pfaff-Geländes nicht von privaten Investoren, sondern durch die Stadt Kaiserslautern mit Unterstützung des Landes durchgeführt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklungspotenziale des ehemaligen Pfaff-Geländes und die weiteren Entwicklungs- schritte? 2. Aus welchen Gründen ist der öffentlichen Entwicklung des Areals durch die Stadt der Vorzug vor der bislang verfolgten privaten/privat-öffentlichen Entwicklung zu geben? 3. Kommt es durch diese Planungsänderung/Änderung des Maßnahmeträgers zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten für oder Schadenersatzforderungen gegen eine öffentliche Kasse? 4. Welche zuschussfähigen und sonstigen Kosten und in welcher Höhe sind für die Entwicklung des Areals durch die Stadt Kaiserslautern zu erwarten und wie hoch ist der Zuschussanteil des Landes? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Mai 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung teilt die Auffassung der Stadt Kaiserslautern, dass das ehemalige Pfaff-Gelände ein stadtentwicklungspolitisch bedeutendes Areal ist und städtebaulich entwickelt werden sollte. Die Landesregierung ist bereit, die Stadt bei der geplanten städtebaulichen Entwicklung des Geländes zu unterstützen. Die Landesregierung hat der Stadt zur Bildung einer Lenkungsgruppe zur Steuerung und Begleitung des weiteren Vorbereitungs- und späteren Umsetzungsprozesses geraten und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt. Zu Frage 2: Die Stadt Kaiserslautern ist Trägerin der eingeleiteten Stadterneuerungsmaßnahme und Antragstellerin bzw. Zuwendungsempfängerin von Städtebauförderungsmitteln. Die Landesregierung erwartet insbesondere, dass die von den kommunalen Trägern von Stadterneuerungsmaßnahmen angestrebten Verwertungsmodelle wirtschaftlich tragfähig sind, die Interessen des Landes als Zuwendungsgeber beachten, die förderrechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen und die Risiken und Finanzierungslasten ausgewogen zuordnen. Der im Zuge der Projektvorbereitung notwendige Diskussionsprozess, in den auch der Rechnungshof Rheinland-Pfalz eingebunden war, hat aufgezeigt, dass die von privaten Interessenten angebotene Entwicklung die geforderten Rahmenbedingungen nicht erfüllen konnte. Als Folge ergibt sich eine in der Verantwortung der Stadt getragene öffentliche Entwicklungskonzeption, die das Land unterstützen kann. Zu Frage 3: Durch die von der Stadt Kaiserslautern als Ergebnis der notwendigen Prüfungen nunmehr verfolgte Entwicklungsstrategie vermag die Landesregierung weder Verzögerungen für das Vorhaben noch finanzielle Nachteile für das Land zu erkennen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Mai 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat der Stadt Kaiserslautern mitgeteilt, dass das städtische Projekt in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau“ aufgenommen wird und die Stadt für das Programmjahr 2014 einen Förderantrag vorlegen kann. Der Fördersatz für die zuwendungsfähigen Kosten beträgt 90 Prozent. Der Stadtrat der Stadt Kaiserslautern hat 2009 die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen für das Pfaff-Gelände beschlossen. Die vorbereitenden Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Teil des Ergebnisses der vorbereitenden Untersuchungen wird auch eine Kosten- und Finanzierungsplanung sein. Erst wenn die Gesamtkosten, die zuwendungsfähigen Gesamtkosten, die sonstigen Kosten und die Einnahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme hinreichend konkretisiert sind, kann die voraussichtliche Höhe der Zuwendungen des Landes (einschließlich von Bundesfinanzhilfen) beziffert werden. Roger Lewentz Staatsminister