Drucksache 16/357 22. 09. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. September 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur „Fachliche Verstärkung“ zu Formel-1-Verhandlungen Die Kleine Anfrage 236 vom 31. August 2011 hat folgenden Wortlaut: Interview mit Ministerpräsident Beck in der Rheinzeitung vom 25. August 2011 und dessen Äußerungen zur Zukunft der Formel 1 in Verbindung mit Landeszuschüssen am Rennzirkus des Nürburgrings. Zitat von Ministerpräsident Beck: „Wir verhandeln auch nicht selbst, sondern das macht die Betreibergesellschaft, die sich in diesem Bereich fachlich verstärkt hat.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie versteht die Landesregierung „fachliche Verstärkung“? 2. Wie wurde diese durch wen umgesetzt? 3. Von wem wird diese Position wie konkret ausgefüllt? 4. Welche Aufgaben sind mit dieser fachlichen Verstärkung verknüpft? 5. Wer steht in der Verantwortung bzw. wer ist zeichnungsberechtigt in den Verhandlungen zur weiteren Formel 1 am Nürburg- ring? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. September 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2, 3, 4 und 5: Im Sommer dieses Jahres hat die Nürburgring Automotive GmbH die Geschäftsführung um einen weiteren Geschäftsführer, Herrn Dr. Schmidt, verstärkt. Als vormaliger Geschäftsführer einer Rennstrecke verfügt dieser über einschlägige Erfahrungen. Die interne Geschäftsverteilung in der Nürburgring Automotive GmbH obliegt allein den dort zuständigen Organen. Losgelöst von der Verhandlungssituation in Bezug auf künftige Formel-1-Rennen – insoweit wird verwiesen auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 235 – *) obliegt die Zeichnungsberechtigung nach Maßgabe der einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen regelmäßig den verantwortlichen Geschäftsführungen. Roger Lewentz Staatsminister Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/356.