Drucksache 16/3570 16. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Genehmigungsstau beim Ausbau von Kita-Plätzen im Landkreis Birkenfeld Die Kleine Anfrage 2298 vom 24. April 2014 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten beklagen viele Kommunen in Rheinland-Pfalz, dass das Land seinen finanziellen Verpflichtungen für den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren nicht nachkommt, es einen Genehmigungsstau bei den Landeszuwendungen in diesem Bereich gibt: Viele Einrichtungen warten teilweise bereits seit 2012 auf die Bewilligung ihrer Anträge auf einen Investitionskostenzuschuss . Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist die aktuelle Situation im Landkreis Birkenfeld? Gibt es auch hier Verzögerungen bei Anträgen zum Ausbau von Kita- Plätzen? Wenn ja, welche Einrichtungen betrifft dies konkret? 2. Welche Auswirkungen haben die Verzögerungen auf die Bedarfe und die generelle Betreuungssituation? 3. Bis wann ist mit einer abschließenden Bearbeitung der Anträge auf einen Investitionskostenzuschuss der Einrichtungen zu rechnen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Mai 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In 2014 hat das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung insgesamt fünf Bewilligungen zur Investitionskostenförderung für Maßnahmen aus dem Landkreis Birkenfeld ausgesprochen und entsprechende Förderbescheide versandt. Damit fördert das Land Bauvorhaben im Landkreis Birkenfeld allein in diesem Jahr mit 94 000,00 Euro Landesmitteln. Zu Frage 2: Mögliche Auswirkungen auf die Bedarfe bzw. die Betreuungssituation können seitens der Landesregierung nicht dargestellt werden. Die zuständige Bedarfsplanungsbehörde ist das Kreisjugendamt Birkenfeld. Antragsteller können das Instrument des vorzeitigen Maßnahmebeginns (VZMB) nutzen, um mit der Baumaßnahme zu beginnen, ohne den Anspruch auf eine Investitionsförderung zu verlieren. Anträge auf VZMB werden und wurden – soweit notwendig – vom Land kurzfristig bewilligt. Zu Frage 3: Dem zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung liegen derzeit keine weiteren Anträge auf Investitionskostenförderung aus dem Landkreis Birkenfeld vor. Irene Alt Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juni 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode