Drucksache 16/3571 16. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Genehmigungsstau beim Ausbau von Kita-Plätzen im Landkreis Bad Kreuznach Die Kleine Anfrage 2299 vom 24. April 2014 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten beklagen viele Kommunen in Rheinland-Pfalz, dass das Land seinen finanziellen Verpflichtungen für den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren nicht nachkommt, es einen Genehmigungsstau bei den Landeszuwendungen in diesem Bereich gibt: Viele Einrichtungen warten teilweise bereits seit 2012 auf die Bewilligung ihrer Anträge auf einen Investitionskostenzuschuss . Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie ist die aktuelle Situation im Landkreis Bad Kreuznach? Gibt es auch hier Verzögerungen bei Anträgen zum Ausbau von Kita- Plätzen? Wenn ja, welche Einrichtungen betrifft dies konkret? 2. Welche Auswirkungen haben die Verzögerungen auf die Bedarfe und die generelle Betreuungssituation? 3. Bis wann ist mit einer abschließenden Bearbeitung der Anträge auf einen Investitionskostenzuschuss der Einrichtungen zu rechnen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Mai 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Jahr 2014 hat das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung insgesamt acht Bewilligungen zur Investitionskostenförderung für Maßnahmen aus dem Landkreis Bad Kreuznach ausgesprochen und entsprechende Förderbescheide versandt. Weitere sieben Anträge werden in Kürze beschieden; vier Anträge werden im Jahr 2015 beschieden. Damit fördert das Land Bauvorhaben im Landkreis Bad Kreuznach allein in diesem Jahr mit 753 000,00 Euro Landesmitteln und im Jahr 2015 mit ca. 300 000,00 Euro Landesmitteln. Zu Frage 2: Mögliche Auswirkungen auf die Bedarfe bzw. die Betreuungssituation können seitens der Landesregierung nicht dargestellt werden. Die zuständige Bedarfsplanungsbehörde ist das Kreisjugendamt Bad Kreuznach. Antragsteller können das Instrument des vorzeitigen Maßnahmebeginns (VZMB) nutzen, um mit der Baumaßnahme zu beginnen, ohne den Anspruch auf eine Investitionsförderung zu verlieren. Anträge auf VZMB werden und wurden – soweit notwendig – vom Land kurzfristig bewilligt. Zu Frage 3: Die Bewilligung von Anträgen auf Investitionskostenförderung hängt im Wesentlichen von der Bewilligungsreife (Vollständigkeit der Anträge) und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ab. Die noch ausstehenden Bewilligungen im Jahr 2014 erfolgen zeitnah. Die restlichen Bewilligungen erfolgen im Jahr 2015. Irene Alt Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juni 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode