Drucksache 16/3576 22. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Friederike Ebli (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Organspende und sogenannte Lebendspenden Die Kleine Anfrage 2309 vom 6. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Zahlen der Organspender in Rheinland-Pfalz sind im Gegensatz zum bundesweiten Trend nur geringfügig rückläufig. Das spricht dafür, dass Organspenden im Land gut organisiert sind. Allerdings ergeben Umfragen, dass sich etwa 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung für Organspenden aussprechen, einen Organspendeauweis haben allerdings nur etwa 17 Prozent. Auch gibt es in der Transplantationsmedizin immer wieder neue Methoden und Ansätze, die neue Fragen aufwerfen und eine Bewertung dieser Entwicklungen nötig machen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie gestaltete sich die Zahl der Organspenderinnen und Organspender in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren? 2. Was versteht man unter sogenannten Lebendspenden? 3. Wie gestaltete sich die Zahl der sogenannten Lebendspender in den letzten fünf Jahren? 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über durchgeführte Lebendspenden an rheinland-pfälzischen Krankenhausstandorten? 5. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter sogenannten „cross-over-spenden“? 6. Was versteht man bei Lebendspenden unter dem sogenannten „ Matching“? 7. Welche Haltung hat die Landesregierung zur Thematik Lebendspende und den damit verbundenen Zusammenhängen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Mai 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Anzahl der postmortalen Organspenderinnen und Organspender hat sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Zu 2.: Lebendspenden bedeutet, dass ein lebender Spender ein Teil eines Organs (Leber, Lunge) oder ein Organ eines paarig angelegten Organs (Niere) einem ihm bekannten Empfänger spendet (Beispiel Ehepartner, Verwandten). In Deutschland gibt es für die Lebendspende strenge gesetzliche Vorgaben durch das Transplantationsgesetz. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juni 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl postmortaler Organspender 59 86 67 49 47 Veränderung zum Vorjahr 11 % 46 % – 22 % – 27 % – 4 % Drucksache 16/3576 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Im DSO-Jahresbericht 2013 (www.dso.de) ist die Anzahl der Lebendspenderinnen und Lebendspender bundesweit für die einzelnen Organe aufgeführt. Danach hat sich die Anzahl der Nieren- und Leber-Lebendspender in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Darüber hinaus gab es in Einzelfällen Lunge- (2) und Dünndarm- (1) Lebendspender. Zu 4.: Die Anzahl der Nieren- und Leber-Lebendspenderinnen und -spender hat sich an den rheinland-pfälzischen Transplantationszentren in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Zu 5.: Eine „cross-over“-Lebendspende ist eine Lebendspende zwischen zwei Paaren, bei denen jeweils der eigene Partner aufgrund einer nicht passenden Blutgruppe sein Organ nicht spenden kann. Zwischen den Paaren muss eine persönliche Verbundenheit bestehen. In Deutschland wurde die erste „cross-over“-Lebendspende im Jahr 2005 in Hamburg durchgeführt. Zu 6.: „Matching“ bedeutet die Untersuchung der Übereinstimmung der Gewebeeigenschaften (HLA) zwischen Spender und Empfänger. Zu 7.: Die Landesregierung sieht die Lebendspende, wie vom Transplantationsgesetz vorgesehen, als subsidiär zur postmortalen Organspende an. Nur so kann das Mortalitäts- und Morbiditätsrisiko für die Spender gerechtfertigt und das Risiko des Organhandels minimiert werden. Alexander Schweitzer Staatsminister Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Lebendspender Nieren 600 665 795 766 725 Lebendspender Leber 60 91 71 78 83 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 Lebendspender Nieren Universitätsmedizin Mainz 1 0 3 1 6 Westpfalzklinikum Kaiserslautern 12 12 14 10 5 Lebendspender Leber Universitätsmedizin Mainz 0 0 0 1 0