Drucksache 16/3582 26. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Unterrichtsversorgung an Grundschulen im Landkreis Mainz-Bingen I Die Kleine Anfrage 2302 vom 30. April 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie definiert die Landesregierung a) strukturellen Unterrichtsausfall, b) temporären Unterrichtsausfall? 2. An wie vielen Tagen ist an welchen Grundschulen im Landkreis Mainz-Bingen der reguläre Unterricht in den Schuljahren 2012/2013 sowie im ersten Halbjahr 2013/2014 ausgefallen (bitte nach Schulen und Gründen für den Ausfall aufschlüsseln)? 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass es – wie es an der Paul-Klee-Grundschule in Klein-Winternheim der Fall war – durch Unterrichtsausfall zu dauerhaft wechselnden Bezugspersonen kommt? 4. An welchen Grundschulen im Kreis wurden die Schülerinnen und Schüler teilweise von fachfremden Personen unterrichtet und wie lange? 5. Wie viele Klassen sind an welchen Schulen infolge des Unterrichtsausfalls zusammengelegt worden? 6. Wie wird der ausgefallene Unterrichtsstoff kompensiert? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Mai 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei den Angaben zur strukturellen Unterrichtsversorgung werden die nach den einschlägigen Regelungen über die Unterrichtsorganisation vorgesehene (Lehrerwochenstunden-Soll) und die tatsächliche Lehrerstundenzuweisung (Lehrerwochenstunden-Ist) einander gegenübergestellt; mit dem Lehrerwochenstunden-Ist wird die Versorgung der einzelnen Schulen mit Lehrkräften beschrieben. Die entsprechenden Angaben zur Unterrichtsversorgung beziehen sich jeweils auf den Erhebungsstichtag für die amtliche Schulstatistik . Im Schuljahr 2013/2014 war dies der 5. September 2013 für die allgemeinbildenden Schulen und der 25. September 2013 für die berufsbildenden Schulen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Soll-Ist-Differenz lediglich den Unterschied zwischen vorgesehener und tatsächlicher Lehrerstundenzuweisung beschreibt. Defizite bedeuten nicht, dass der in den Stundentafeln vorgesehene Pflichtunterricht ausfällt, sondern dass in erster Linie nicht alle Differenzierungen und möglichen Fördermaßnahmen vorgenommen werden können; entsprechend werden Überhänge an Lehrerstunden von den Schulen für zusätzliche Differenzierungs- und Fördermaßnahmen genutzt . Bei der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU (Drucksache 16/969) wurde zum 1. Februar 2012 festgestellt, dass der Anteil der Stunden, die im Vergleich zur Stundentafel weniger gehalten wurden, wesentlich niedriger als die Soll-Ist-Differenz ist. Der temporäre Unterrichtsausfall ist der kurzfristige Ausfall von Unterrichtsstunden, z. B. durch Krankheit, bezogen auf den planmäßig zu erteilenden Unterricht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Juni 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3582 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2, 5 und 6: Die Gewährleistung von Unterricht gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Schulen. Dennoch kann es vorkommen, dass Unterricht infolge von mangelnden Vertretungsmöglichkeiten z. B. bei Krankheit nicht erteilt wird. Grundschulen stellen jedoch bei Unterrichtsausfall sicher, dass Eltern für Schülerinnen oder Schüler, die nicht zu Hause betreut werden können, in der Schule ein Betreuungsangebot vorfinden. Die Unterrichtsinhalte werden in spätere Unterrichtseinheiten eingearbeitet. Die Schulen haben die dazu erforderliche Flexibilität. Schulen können zur Nachbereitung ebenso die Lehrerwochenstunden verwenden, die ihnen über die verpflichtende Stundentafel hinaus zur Verfügung stehen. Die Grundschulen im Landkreis Mainz-Bingen, an denen laut Auskunft der zuständigen Schulbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) im erfragten Zeitraum für eine oder mehrere Klassen wegen Krankheit oder äußerer Einflüsse (z. B. Glatteis) kein Unterricht erteilt werden konnte, ergeben sich aus Anlage 1. Darüber hinaus führen viele Grundschulen Studientage sowie alle Schulen jährlich VERA-Auswertungstage in der Klassenstufe 3 durch. Beides dient der Unterstützung der schulischen Qualitätsarbeit und der Weiterentwicklung des Unterrichts. Die Anzahl der Klassen, die nach Auskunft der ADD an ganzen Unterrichtstagen zusammengelegt wurden, ergeben sich aus Anlage 2. Zu Frage 3: Das Klassenleiterprinzip gewährleistet Kontinuität für den Lernprozess sowie eine verlässliche Bezugsperson für die Kinder. Im Laufe der Grundschulzeit erhalten die Schülerinnen und Schüler zunehmend Fachunterricht, um den Übergang zum Fachlehrersystem der weiterführenden Schule vorzubereiten. Dennoch können krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften dazu führen, dass in einer Klasse Lehrerwechsel stattfinden. Dies ist nicht immer plan- oder vorhersehbar. Die Schulaufsicht nimmt ihre Aufgabe sehr ernst, Lehrkräftewechsel dieser Art zu vermeiden und schnellstmöglich durch entsprechende Personalzuweisung Kontinuität herzustellen. Zu Frage 4: An Grundschulen in Rheinland-Pfalz und somit auch im Landkreis Mainz-Bingen werden Schülerinnen und Schüler regelmäßig von Lehrkräften mit abgeschlossener Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- oder an Grund- und Hauptschulen unterrichtet . Es handelt sich nicht um fachfremde Lehrkräfte. Mit der Ersten und Zweiten Staatsprüfung wird die Lehrbefähigung für das Fach Grundschulbildung und das zweite ausgebildete Fach erworben. Das Fachprofil Grundschulbildung (mit den Studienbereichen Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Fremdsprachen , Ästhetische Bildung, Profilbereich) zielt darauf ab, dass ganzheitliches Unterrichten über alle grundschulbezogenen Bereiche hinweg möglich ist, d. h. eine breite Grundqualifikation der Lehrerinnen und Lehrer voraussetzen muss (Klassenleiterprinzip ). Doris Ahnen Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3582 3 Schule Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 1. Halbjahr Anzahl Tage GS Appenheim 0 0 GS Bingen-Bingerbrück 0 0 GS Bingen-Büdesheim 6 1 GS Bingen-Dietersheim 0 0 GS Bingen-Dromersheim 0 0 GS Bingen-Gaulsheim 0 0 GS Bingen-Kempten 0 0 GS Bingen-Stadt 0 0 GS Bodenheim 0 1 GS Dienheim 1 3 GS Dolgesheim 8 4 GS Essenheim 2 0 GS Gau-Algesheim 3 0 GS Gau-Bischofsheim 5 2 GS Gensingen 4 3 GS Guntersblum 2 0 GS Hahnheim 0 0 GS Heidesheim 0 3 GS Ingelheim Pestalozzi 9 0 GS Ingelheim Präsident Mohr 0 0 GS Ingelheim Theodor-Heuss 3 5 GS Ingelheim-Nord 0 0 GS Klein-Winternheim 0 2 GS Lörzweiler 0 0 GS Mommenheim 0 0 GS Münster-Sarmsheim 0 0 GS Nackenheim 0 0 GS Nieder-Olm 1 1 GS Nierstein 1 0 GS Oberdiebach 10 2 GS Ober-Olm 0 0 GS Ockenheim 0 0 GS Oppenheim 1 2 GS Schwabenheim 0 0 GS Sprendlingen 1 0 GS Stadecken-Elsheim 7 1 GS Uelversheim 0 0 GS Undenheim 7 2 GS Wackernheim 0 0 GS Waldalgesheim 2 0 GS Weiler/Bingen 1 0 GS Zornheim 0 0 GRS+ Budenheim/Mainz-Mombach 0 0 GRS+ Heidesheim Montessori 2 1 Anlage 1 Drucksache 16/3582 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Schule Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 1. Halbjahr Anzahl Klassen Anzahl Klassen GS Appenheim 0 0 GS Bingen-Bingerbrück 0 0 GS Bingen-Büdesheim 9 12 GS Bingen-Dietersheim 0 0 GS Bingen-Dromersheim 0 0 GS Bingen-Gaulsheim 0 0 GS Bingen-Kempten 0 0 GS Bingen-Stadt 0 0 GS Bodenheim 14 13 GS Dienheim 5 3 GS Dolgesheim 0 0 GS Essenheim 0 0 GS Gau-Algesheim 0 0 GS Gau-Bischofsheim 0 0 GS Gensingen 0 0 GS Guntersblum 0 0 GS Hahnheim 0 0 GS Heidesheim 0 4 GS Ingelheim Pestalozzi 12 3 GS Ingelheim Präsident Mohr 0 0 GS Ingelheim Theodor-Heuss 0 0 GS Ingelheim-Nord 0 0 GS Klein-Winternheim 2 3 GS Lörzweiler 4 4 GS Mommenheim 4 0 GS Münster-Sarmsheim 2 0 GS Nackenheim 0 0 GS Nieder-Olm 18 8 GS Nierstein 0 0 GS Oberdiebach 0 0 GS Ober-Olm 0 0 GS Ockenheim 0 0 GS Oppenheim 0 0 GS Schwabenheim 3 5 GS Sprendlingen 0 0 GS Stadecken-Elsheim 0 0 GS Uelversheim 0 0 GS Undenheim 0 0 GS Wackernheim 4 2 GS Waldalgesheim 8 2 GS Weiler/Bingen 0 0 GS Zornheim 0 0 GRS+ Budenheim/Mainz-Mombach 0 0 GRS+ Heidesheim Montessori 2 2 Anlage 2