Drucksache 16/3590 28. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Billen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Modernisierung der DB-Verkehrsstation am Bahnhof Kyllburg – Anpassung des Bahnhofsumfeldes Die Kleine Anfrage 2306 vom 5. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen des Ausbaus der Bahnsteige in Kyllburg hat die Verbandsgemeinde Kyllburg einen Förderantrag für die barrierefreie Niveauanpassung und Herstellung der erforderlichen Verkehrswege und -flächen auf den Weg gebracht. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes grundsätzlich nicht aus dem Förderbereich der baulichen Anlagen des ÖPNV/SPNV förderfähig, oder ist die Maßnahme nicht förderfähig, da für die Umfeldgestaltung kein Einvernehmen im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 LFAG hergestellt werden konnte? 2. Wäre gegebenenfalls mit einer Förderung zu rechnen, falls die Stadt Kyllburg den Eigenanteil entsprechend finanzieren könnte, sodass die Kommunalaufsicht des Eifelkreises Bitburg-Prüm der entsprechenden Finanzierung zustimmen würde? 3. Falls die Maßnahme förderfähig sein sollte und die Finanzierung des Eigenanteils sichergestellt wäre, wann wäre grundsätzlich mit einer Förderung zu rechnen? 4. Wäre die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn möglich? 5. Wäre es gegebenenfalls möglich einen Förderantrag im Rahmen des Investitionsstocks auf den Weg zu bringen? 6. Ist es aus Landessicht finanziell besser, wenn die Maßnahme in zwei Bauabschnitten beantragt wird? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Mai 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei dem geplanten Ausbau des Bahnhofsumfeldes handelt es sich um ein Vorhaben, das die Fördervoraussetzungen nach dem LVFGKom dem Grunde nach erfüllt. Allerdings kann eine Zuwendung für dieses Vorhaben nicht gewährt werden, weil im Rahmen eines Verfahrens nach § 18 Abs. 2 Nr. 3, letzter Halbsatz LFAG kein Einvernehmen erzielt werden konnte. Zu den Fragen 2 und 3: Mit Blick auf Überhänge aus den Bewilligungen früherer Haushaltsjahre und der zur Bewilligung anstehenden Fördervorhaben – hierzu zählen in erster Linie die in der Rahmenvereinbarung für die Verbesserung der Funktionalität und Qualität der Personenbahnhöfe der DB Station&Service AG für den Schienenpersonennahverkehr zwischen der DB S&S, dem Land und den beiden ZSPNV abgestimmten Bahnhofsmaßnahmen – könnte auch bei Vorliegen einer eventuell positiven kommunalaufsichtlichen Stellungnahme eine verbindliche Aussage zur Förderperspektive für das Vorhaben derzeit nicht getroffen werden. Zu Frage 4: Aufgrund der obigen Ausführungen kann eine Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht in Betracht gezogen werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Juni 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3590 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Wie bereits zur Frage 1 ausgeführt, handelt es sich hier um ein Vorhaben, das die Fördervoraussetzungen nach dem LVFGKom dem Grunde nach erfüllt. Infolgedessen scheidet die Möglichkeit einer Förderung nach dem Investitionsstock aus, da hieraus nur Mittel bereitgestellt werden für sonstige kommunale Vorhaben oder kommunale Beteiligungen an Vorhaben, die das Gemeinwohl erfordert und für die keine speziellen Fördermittel zur Verfügung stehen. Zur Frage 6: Die Beantragung in zwei Bauabschnitten würde nicht zu einer günstigeren Förderperspektive führen. Roger Lewentz Staatsminister