Drucksache 16/3593 28. 05. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Folgen der neuen Bestimmungen für ermäßigte EEG-Umlagen im Regierungsentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes Die Kleine Anfrage 2312 vom 7. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz zahlen heute eine ermäßigte EEG-Umlage? 2. Wie viele Unternehmen werden das nach Einschätzung oder Kenntnis der Landesregierung sein, wenn die oben genannten Bestimmungen so in Kraft treten? 3. Welche Beispiele für die Erhöhung der Stromkosten bei Unternehmen, die nach den angestrebten Neuregelungen keine Ermäßigung der EEG-Umlage mehr erhalten werden, sind der Landesregierung bekannt (wenn möglich mit Darstellung der konkreten Zahlen)? 4. Welche Zahl von Unternehmen in Rheinland-Pfalz droht nach Einschätzung oder Kenntnis der Landesregierung bei Entzug der ermäßigten EEG-Umlage der Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und damit verbunden die Insolvenz oder die Aufgabe bestimmter Geschäftsfelder? 5. Welche Zahl von Unternehmen in Rheinland-Pfalz können nach Einschätzung oder Kenntnis der Landesregierung die neuen notwendigen Anteile der Energiekosten an der Bruttowertschöpfung erreichen, wenn die Stromkosten ab 2015 in dem Umfang steigen, wie das bei einem Inkrafttreten der Reform des EEG erwartet wird? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 28. Mai 2014 wie folgt beantwortet: Durch die Eröffnung des Beihilfeprüfverfahrens zu den Besonderen Ausnahmeregelungen (BesAR) des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG) für stromintensive Unternehmen und die Veröffentlichung eines Entwurfs der Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien hatte die Europäische Kommission im Dezember 2013 den Druck auf die deutsche Bundesregierung in Bezug auf eine EU-rechtskonforme Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG deutlich erhöht. Die am 8. Mai 2014 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenund handelsintensive Unternehmen vorgelegte Neugestaltung der Ausnahmen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen bei der Zahlung der EEG-Umlage soll zukünftig die Konformität dieser Sonderregelungen zum europäischen Wettbewerbs - und Beihilferecht sicherstellen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren, sodass sich noch Änderungen ergeben können. Soweit sich die nachfolgenden Ausführungen auf die Novellierung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG beziehen, beziehen sie sich auf den Gesetzentwurf in der Fassung vom 8. Mai 2014. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 10. Juni 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3593 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Entsprechend den statistischen Auswertungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Besonderen Ausgleichsregelung des aktuellen EEGs zahlen im Jahr 2014 in Rheinland-Pfalz 116 Unternehmen bzw. selbstständige Unternehmensteile des produzierenden Gewerbes mit 138 Abnahmestellen sowie zwei Unternehmen aus dem Bereich der Schienenbahnen mit zwei Abnahmestellen eine ermäßigte EEG-Umlage. Zu den Fragen 2, 3 und 4: Durch die vorgesehene Härtefallregelung in § 99 Abs. 4 der BesAR-Neuregelung soll sichergestellt werden, dass alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die nach der derzeit geltenden Fassung des EEG für das Begrenzungsjahr 2014 über eine bestandskräftige Begrenzungsentscheidung verfügen und deren Stromkostenintensität auch weiterhin mindestens 14 % beträgt, die aber Branchen angehören, die nicht in den Listen 1 und 2 der Anlage 4 des aktuellen Gesetzentwurfs zur grundlegenden EEG-Reform aufgeführt sind oder die nicht die neuen Mindestschwellenwerte für die Stromkostenintensität erfüllen, zukünftig nur eine ermäßigte EEG-Umlage in Höhe von 20 % der Umlage zahlen müssen. Entsprechend den in § 99 Abs. 3 vorgesehenen Regelungen darf dabei die Höhe der je Kilowattstunde zu zahlenden EEG-Umlage im Vergleich zum vorangegangenen Geschäftsjahr nicht mehr als das Doppelte betragen, was die finanzielle Mehrbelastung durch die Novellierung der Besonderen Ausgleichsregelung für die betroffenen Unternehmen deutlich begrenzen wird. Somit ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die aktuell eine ermäßigte EEG-Umlage zahlen, aufgrund der Neuregelung der BesAR nicht verändern wird. Infolgedessen können keine Beispiele für die Erhöhung der Stromkosten bei den Unternehmen genannt werden, die keine Ermäßigung der EEG-Umlage mehr erhalten und keine Zahl von Unternehmen in Rheinland-Pfalz benannt werden, denen bei Entzug der ermäßigten EEG-Umlage der Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und damit verbunden die Insolvenz oder die Aufgabe bestimmter Geschäftsfelder droht. Zu Frage 5: Die Stromkostenintensität der einzelnen rheinland-pfälzischen Unternehmen stellt in der Regel interne Betriebsdaten dar, die zwar bei der Beantragung der Begrenzung der EEG-Umlage gegenüber der BAFA offenzulegen sind, die aber der rheinland-pfälzischen Landesregierung grundsätzlich nicht bekannt gemacht und auch nicht durch eine amtliche Statistik des Landes erfasst werden. Daher kann seitens der Landesregierung keine Aussage getroffen werden, wie viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz die im Gesetzesentwurf zur BesAR-Reform vorgesehenen Mindestschwellen der Stromkostenintensität entsprechend der Zuordnung zu den Listen 1 und 2 der Anlage 4 des aktuellen Gesetzentwurfs zur EEG-Reform erreichen oder überschreiten werden. Aus den Kontakten mit Unternehmen und deren Interessenverbänden ergibt sich der Eindruck, dass ein Großteil der bisher privilegierten Unternehmen in Rheinland-Pfalz auch zukünftig von Ausnahmeregelungen bezüglich der EEG-Umlage profitieren werden. Eveline Lemke Staatsministerin