Drucksache 16/360 22. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Tagespflege im Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 241 vom 1. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: (Bitte alle Fragen getrennt nach Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden beantworten.) 1. Wie viele zweijährige Kinder werden im Kreis Neuwied seit dem 1. August 2011 in Tagespflege betreut? 2. Wie viele einjährige Kinder werden im Kreis Neuwied seit dem 1. August 2011 in Tagespflege betreut? 3. Wie viele Tagespflegeeltern arbeiten seit dem 1. August 2011 im Kreis und wie viele Kinder, in welchem Alter, betreuen sie je- weils? 4. Wie viele Tagespflegeeltern sind in den letzten fünf Jahren (2007 bis 2011) qualifiziert worden? 5. Für wie viele Tagespflegeeltern zahlt der Kreis Neuwied (2008 bis 2011) anteilig Rentenbeiträge und in welcher Höhe jeweils (pro Person und Gesamtsumme im Kreis/Jahr)? 6. Für wie viele zweijährige Kinder in Tagespflege hat der Kreis Neuwied den Betreuungsbonus des Landes in Höhe von 700 Eu- ro/Jahr erhalten? 7. Welchen Stundenlohn erhalten Tagespflegeeltern pro Kind und Stunde für die Tätigkeit? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. September 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Umsetzung der Kindertagespflege ist in den §§ 22 bis 24 SGB VIII geregelt und liegt somit in der Verantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage musste daher das Kreisjugendamt Neuwied befragt werden. Der Kreis Neuwied weist darauf hin, dass die große kreisangehörige Stadt Neuwied ein eigenes Jugendamt unterhält und die Datenlage sich mit Ausnahme der Qualifizierungsmaßnahmen ausschließlich auf den Landkreis Neuwied ohne Stadt Neuwied bezieht. Eine nach Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden gegliederte Auswertung konnte gegenwärtig nicht zur Verfügung gestellt werden. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Fallzahlen zur Kindertagespflege werden im Rahmen der Kosten der Kindertagespflege erfasst. Eine Übernahme der Kosten der Kindertagespflege erfolgt gemäß § 23 SGB VIII. In diesen Fällen knüpft die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung an den gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern (§ 86 SGB VIII) an, unabhängig davon, ob auch die Betreuung des Kindes selbst im Landkreis Neuwied erfolgt. Im Jahre 2010 wurden aus Mitteln der Jugendhilfe im Landkreis Neuwied (Kreisjugendamtsbezirk) für 171 Kinder Kosten für die Betreuung in Kindertagespflege übernommen. Zum Stichtag 1. August 2011 werden durch das Kreisjugendamt Neuwied die Kosten der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für 97 Kinder, davon 29 einjährige und 16 zweijährige Kindern übernommen. Insgesamt zehn Kinder, für die das Kreisjugendamt Neuwied die Kosten der Kindertagespflege übernimmt, befinden sich dabei in Betreuung von Tagespflegepersonen außerhalb des Landkreises Neuwied. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/360 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Betreuung der Kinder, für die das Kreisjugendamt Neuwied Kosten übernimmt, erfolgt durch 45 verschiedene Tagespflegepersonen (unabhängig vom Standort der Tagespflegeperson). Gemäß § 43 SGB VIII bedarf eine Tagespflegeperson einer Erlaubnis zur Betreuung von Kindern in Kindertagespflege. Im gesetzlichen Rahmen kann die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege für maximal fünf gleichzeitig anwesende Kinder erteilt werden. Für die Erteilung der Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII ist das Jugendamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Tagespflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 87 a SGB VIII). Je nach örtlichen Gegebenheiten wird die Erteilung der Pflegeerlaubnis auf weniger als fünf Kinder begrenzt. Im Landkreis Neuwied (ohne Stadt Neuwied) ist eine Pflegeerlaubnis für 62 Tagespflegepersonen erteilt. Die erteilten Pflegeerlaubnisse erstrecken sich auf die Betreuung von maximal 176 Kindern. Von den Tagespflegepersonen, die zurzeit tätig sind, sind sieben zurzeit nicht aktiv. Die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist unabhängig davon, ob Kinder aus dem Landkreis Neuwied oder angrenzenden Kommunen betreut werden. Die Zahl ist daher nicht deckungsgleich mit Kindern aus dem Landkreis Neuwied. Frage 4: Im Landkreis Neuwied einschließlich der großen kreisangehörigen Stadt Neuwied werden an zwei Standorten über Träger der Erwachsenenbildung Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen angeboten. Seit 2007 wurden insgesamt acht Qualifizierungsmaßnahmen angeboten, die 144 Tagespflegepersonen erfolgreich absolviert haben. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit dem Jugendamt der großen kreisangehörigen Stadt Neuwied organisiert und sind wechselseitig für Tagesmütter aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Neuwied sowie aus dem Zuständigkeitsbereich des Stadtjugendamtes Neuwied geöffnet. Vereinzelt nehmen auch Tagespflegepersonen aus angrenzenden Kommunen teil. Frage 5: Im Bereich des Kreisjugendamtes Neuwied machen im genannten Zeitraum neun Tagespflegepersonen von der Möglichkeit der hälftigen Erstattung der Kosten der Rentenbeiträge Gebrauch. Frage 6: Der Betreuungsbonus des Landes wird jeweils zum 31. Dezember eines Jahres ausgezahlt. Voraussetzung für die Zahlung des Betreuungsbonus ist, dass mindestens 10 % aller Zweijährigen in dem Gebiet einer Verbandsgemeinde in einer Kindertagesstätte betreut werden. Wie sich die Betreuungsquote bei den Zweijährigen zum letzten Stichtag 31. Dezember 2010 darstellte, ist in einer Übersicht zusammengefasst (siehe Anlage), die in dieser Form auch Bestandteil der Fortschreibung 2011 des Kindertagesstättenbedarfsplanes ist. Den dort dargestellten Beträgen liegen die „bereinigten“ Beträge nach § 12 a Abs. 2 und 3 KitaG zugrunde, wonach für jedes betreute zweijährige Kind 700 € an den jeweiligen Träger des Jugendamtes ausgezahlt werden und für jedes betreute zwei- 2 Tagespflegepersonen mit Tagespflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII VG aktiv inaktiv Asbach 16 4 Bad Hönningen 1 0 Dierdorf 5 0 Linz 10 1 Puderbach 7 0 Rengsdorf 6 1 Unkel 6 1 Waldbreitbach 4 0 Zwischensumme 55 7 Summe 62 Tagespflegeperson 2008 2009 2010 TPP 1 83,88 € – – TPP 2 105,00 € 788,04 € 911,33 € TPP 3 341,29 € 204,97 € 312,00 € TPP 4 481,28 € 748,49 € – TPP 5 156,34 € 652,38 € 572,13 € TPP 6 295,85 € 550,00 € 600,00 € TPP 7 318,40 € 296,51 € 378,10 € TPP 8 223,88 € 191,80 € 168,35 € TPP 9 – – – Gesamt 2 005,92 € 3 432,19 € 2 773,56 € Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/360 jährige Kind, das über die Quote von 40 % hinaus betreut wird, 1 435 €. Für 82 der insgesamt 436 „bonusberechtigten“ Kinder, die innerhalb der jeweiligen Verbandsgemeinde über die Quote von 40 % hinaus betreut wurden, wurde dieser höhere Anteil des Betreuungsbonus gezahlt. Als Kreisanteil ist in der Anlage der Betrag dargestellt, der dem Landkreis Neuwied als Träger des Kreisjugendamtes verbleibt nach Weiterleitung des Anteils in Höhe von 45 v. H. an die Träger der Kindertagesstätten für die dort betreuten Zweijährigen. Die Art und Weise, wie die zweijährigen Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden, hierbei zu berücksichtigen sind, ergibt sich ebenfalls aus der Systematik des § 12 a KitaG. Die Zahl von insgesamt vier Kindern, die in Tagespflege betreut werden und für die das Jugendamt eine Bonuszahlung erhält, wird ermittelt durch Division der Summe der vom Jugendamt insgesamt gezahlten Geldleistungen nach § 23 Abs. 2 des SGB VIII durch 45 000 €. Frage 7: Tagespflegepersonen erhalten eine Monatspauschale, gestaffelt nach dem Betreuungsumfang. Maßgeblich für die Höhe der Pauschale sind die entsprechenden Richtlinien des Landkreises Neuwied. Die Richtlinien befinden sich zurzeit allerdings in Überarbeitung und sind daher nur bedingt aussagekräftig. Irene Alt Staatsministerin 3