Drucksache 16/3616 05. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Ergebnisse der Finanzministerkonferenz zum Umgang mit Selbstanzeigen Die Kleine Anfrage 2330 vom 15. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Jahreskonferenz der Finanzminister hat am 9. Mai 2014 neue Regelungen im Umgang mit Selbstanzeigen (gemäß § 371 Abgabenordnung [AO]) von Steuerbetrügern beschlossen. Diese betreffen laut Medienberichten eine längere Verjährungsfrist, eine niedrigere Grenze des Hinterziehungsbetrages sowie einen erhöhten und ansteigenden Strafzuschlag. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Was sind die wesentlichen Änderungen, die auf der Finanzministerkonferenz im Mai 2014 beschlossen wurden? 2. Wie bewertet die Landesregierung diese Änderungen? 3. Welche Auswirkungen haben diese Änderungen mutmaßlich auf das Land Rheinland-Pfalz? 4. Wie hat sich die Zahl der Selbstanzeigen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 bis dato entwickelt? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Juni 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Finanzministerinnen und Finanzminister sprachen sich für die Beibehaltung des Rechtsinstituts der strafbefreienden Selbstanzeige aus. Allerdings sahen sie Bedarf für eine deutliche Verschärfung der Voraussetzungen. Sie verständigten sich im Wesentlichen auf folgende Eckpunkte: 1. Der Steuerhinterzieher muss künftig mindestens für die vergangenen zehn Jahre „reinen Tisch machen“ und die hinterzogenen Steuern für diese Jahre nachzahlen, um strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden zu können. Zu diesem Zweck soll die Strafverfolgungsverjährung auch bei einfacher Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt werden. 2. Künftig kommt in allen Fällen der schweren Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 Absatz 3 der Abgabenordnung (AO) nur noch ein Absehen von Strafverfolgung i. S. v. § 398 a AO bei gleichzeitiger Zuschlagszahlung in Betracht. 3. Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50 000 auf 25 000 Euro gesenkt. Bei darüber liegenden Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlags in Höhe von zehn Prozent von der Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100 000 Euro sind 15 Prozent Zuschlag zu entrichten, ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Million Euro sogar 20 Prozent. Bisher war ein Zuschlag von fünf Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50 000 Euro festgelegt. 4. Die sofortige Entrichtung der Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr ist künftig zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung für die strafbefreiende Selbstanzeige. 5. Es wird gesetzlich klargestellt, dass auch die Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau eine Sperrwirkung für die strafbefreiende Selbstanzeige auslöst ebenso wie eine Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nur an den Begünstigten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Juni 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3616 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6. Im Bereich der Anmeldesteuern gibt es eine gesetzliche Klarstellung zur Beseitigung bestehender praktischer und rechtlicher Verwerfungen. Insbesondere muss eine berichtigte oder verspätete Steuer(vor)anmeldung, die keine Jahreserklärung ist, als wirksame Teilselbstanzeige gelten können. 7. Es wird eine europarechtskonforme steuerliche Anlaufhemmung bei ausländischen Kapitalerträgen mit zeitlicher Befristung eingeführt. Zu 2.: Es handelt sich um einen politischen Kompromiss. Im Ergebnis begrüße ich die beschlossenen Änderungen, denn durch diese wird der Druck auf Steuerbetrüger erhöht. Zu 3.: Ich gehe davon aus, dass die Zahl der eingehenden Selbstanzeigen bis zur gesetzlichen Umsetzung der Änderungen weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben oder sogar noch steigen wird. Denn sicherlich wollen viele noch von einer „günstigeren“ Altregelung profitieren. Die Entwicklung bleibt abzuwarten. Zu 4.: Die Zahl der Selbstanzeigen hat sich in Rheinland-Pfalz wie folgt entwickelt: 2010 2 693 2011 832 2012 1 359 2013 3 241 2014 (bis 31. Mai) 2 606 Dr. Carsten Kühl Staatsminister