Drucksache 16/3632 10. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Altablagerung Recyclinghof Ramstein Die Kleine Anfrage 2340 vom 16. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Bereich des gesamten Betriebsgeländes des Ramsteiner Recyclinghof (RRH) befindet sich die im Bodenschutzkataster als altlast - verdächtige Altablagerung bezeichnete Fläche mit der Re.-Nr. 33508038-211. Am 18. November 2011 erließ die Kreisverwaltung als untere Immissionsschutzbehörde eine immissionsschutzrechtliche Verfügung mit sofortiger Anordnung der Stilllegung der nicht genehmigten Betriebsfläche. Das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt für diesen Fall einen Rückbau der ungenehmigten Bauschuttablagerungen sowie eine Untersuchung der Altablagerungen und möglicher Umweltauswirkungen vor. Bei der SGD-Süd liegen Gutachten vor, die eine Altlast unter dem Betriebsgelände durch Abfälle der US-Amerikaner bestätigen. Eine Grundwasserbelastung liegt ebenfalls vor. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche aktuelle horizontale und vertikale Ausdehnung hat der Deponiekörper? 2. Aus welchen Komponenten setzt sich der Deponiekörper zusammen? 3. Wie wird die Gefährdung des Deponiekörpers auf das Grundwasser und den Boden bewertet? 4. Zu welchen Ergebnissen führen die Grundwassermessungen? 5. Was wird getan um eine Schadstoffausbreitung aus dem Deponiekörper zu verhindern? 6. Welche Maßnahmen sieht der Sanierungsplan vor? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Juni 2014 wie folgt beantwortet: Maßgebend für den Betrieb der Bauschuttaufbereitungsanlage durch die Firma Ramsteiner Recyclinghof (RRH) ist die durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 17. Mai 2001. Aufgrund der Überschreitung der zugelassenen Lagerkapazität und der nicht genehmigten Vergrößerung der Betriebsfläche hat die Kreisverwaltung Kaiserslautern mit Bescheid vom 18. November 2011 die Rückführung des Anlagengeländes in den genehmigten Zu stand verfügt. Diese Verfügung beinhaltet auch die Stilllegung der nicht genehmigten Teile der Betriebsfläche. Der Rückbau der vorhandenen Überkapazitäten dauert ge genwärtig weiter an. Seitens der Firma RRH ist weiterhin eine Erweiterung der genehmigten Betriebsfläche geplant. Hierzu sind jedoch zunächst die bauleitplanungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Parallel zu den angesprochenen Rückbauarbeiten werden durch die Firma RRH daher die hierfür erforderlichen Fachpla nungen erarbeitet. Ebenso wurden Untersuchungen der im Bereich des Be triebsgeländes erfassten Altablagerung Reg.-Nr. 335 08 038-0211 durchgeführt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Bereich der Altablagerung wurden bislang insgesamt 15 Schürfe angelegt. Nach Westen und Osten hin konnten die Grenzen der Hausmüllablagerungen innerhalb der Auffüllungen ermittelt werden. Die genaue Abgrenzung nach Norden und Süden konnte aufgrund der noch auf dem Gelände lagernden Bauschutt-Haufwerke bislang nicht bestimmt werden. Hier sind noch weitere Erkundungen nach einer entsprechenden Räumung in diesen Bereichen erforderlich. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Juni 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3632 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Eine vertikale Abgrenzung der Hausmüllablagerungen war mit den angelegten Schürfen nicht möglich. Aufgrund historischer Recherchen ist davon auszugehen, dass die Abfälle auf der ursprünglichen Geländeoberfläche abgelagert wurden. Auf Basis der in den drei umliegenden Grundwassermessstellen festgestellten Flurabstände wird seitens des Gutachters von einem Abstand zwischen Schüttbasis der Abfallablagerungen und Grundwasser von mehreren Metern ausgegangen. Zu Frage 2: Im zentralen Ablagerungsbereich wurden unterhalb einer mehrere Dezimeter mächtigen Schicht aus Bauschutt und Recyclingmaterial in großem Umfang Hausmüllablagerungen angetroffen. Innerhalb der Altablagerung wurde ein mit Mineralölkohlenwasserstoffen belasteter Bereich festgestellt. In den Randbereichen im Westen und Osten bestanden die Auffüllungen aus Bauschutt und Sanden. Nach Norden und Süden ist der Hausmüllkörper – wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert – noch nicht genau abgegrenzt. Ob es sich bei dem festgestellten Ablagerungsinventar, wie im Vorspann der Kleinen Anfrage dargestellt, um Abfälle der US-Streitkräfte handelt, ist nicht belegt. Zu Fragen 3 und 4: Die vorhandenen drei Grundwassermessstellen wurden bislang jeweils viermal beprobt. Anhand der gemessenen Grundwasserstände ist von einem nord-nordwestlich gerichteten Abstrom auszugehen. Auf dieser Grundlage ist jeweils eine Messstelle als Anstrom-, eine als Seitstrom- und eine als Abstrommessstelle einzuordnen. Bei allen drei Messstellen, d. h. im Anstrom, im Seitstrom und im Abstrom, wurden Be lastungen im Grundwasser festgestellt. Es zeigen sich hier offenbar unterschiedliche Einflüsse, die nicht alle auf die Altablagerung oder den Anlagenbetrieb zurückzuführen sind. Neben landwirtschaftlichen Einflüssen spielen im Seit- und Abstrom der Altablagerung hausmüll- und bauschutttypische Parameter eine Rolle. Ausschließlich im Anstrom wurden erhöhte Werte für polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und auffällige BenzolKonzentrationen festgestellt. Die Ursache ist ungeklärt, diese könnte jedoch im Straßenbereich zu suchen sein. Im Seit- und Abstrom der Altablagerung waren in keiner der bisher vier Messungen PAK-Werte oder aromatische Kohlenwasserstoffe nachweisbar . Im Seitstrom wurden in einer der vier Messungen erhöhte Mineralölkohlenwasserstoffkonzentrationen nachgewiesen. Auch hier besteht noch weiterer Klärungsbedarf. Zu Fragen 5 und 6: Für den mit Mineralölkohlenwasserstoffen belasteten Bereich war zunächst eine Sanierung durch Aushub angedacht. Seitens der Firma RRH wird zwischenzeitlich jedoch eine Sicherung durch eine Oberflächenversiegelung favorisiert. Dies kommt nur dann in Frage, wenn sich der Schaden nicht im Grundwasserschwankungsbereich befindet. Da der Schadensbereich jedoch bislang weder horizontal noch vertikal abschließend abgegrenzt ist, sind aus bodenschutzrechtlicher Sicht im Fall einer Sicherung vorab noch weitere Erkundungen erforderlich. Da die Messergebnisse der Bodenlufterkundungen Methangehalte zwischen 40 und 50 Vol.-% aufwiesen, ist vorgesehen, über einer Gasdränschicht eine Oberflächenversiegelung auf den Müllkörper aufzubringen. Am Rand der Gasdränschicht soll eine Methanoxidationsschicht aus organikreichem Boden eingebaut werden. Da sich für die Grundwassersituation insgesamt bislang noch kein schlüssiges Bild ergibt, ist das Monitoring bis auf weiteres fortzuführen . Eine Sanierungsplanung wird nach Abschluss der noch ausstehenden Eingrenzungserkundungen erstellt. Eveline Lemke Staatsministerin