Drucksache 16/3634 10. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Abschaltungen von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2343 vom 19. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach § 11 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes von 2012 ist es Netzversorgern erlaubt, im Falle einer Gefährdung von Netzstabilität , einzelne Anlagen abzuregeln oder auch ganz abzuschalten. In der öffentlichen Debatte um den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie, wird regelmäßig angeführt, dass es in den letzten Jahren deutschlandweit vermehrt zu Abschaltungen von Windenergieanlangen aufgrund von Netzengpässen gekommen sei. Geleichzeitig kam es im Dezember 2013, trotz einer Rekordeinspeisung durch Windenergieanlagen in Deutschland, aufgrund des Sturmtiefs „Xaver“, lediglich vereinzelt zu Abschaltungen. Obwohl erstmals eine Leistung von mehr als 26 000 Megawatt (MW) durch Windenergie in das Stromnetz eingespeist wurde, konnte die Mehrzahl der Anlagen am Netz bleiben. Die Befürchtungen, dass die Stromnetze die großen Mengen an regenerativen Strom nicht aufnehmen könne, haben sich in diesem Fall nicht bewahrheitet . Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Zwangsabschaltungen von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz, zur Sicherung der Netzstabilität, sind der Lan- desregierung bekannt (aufgezählt nach Jahren 2010 bis 2013 und Strommengen)? 2. Gibt es neben einer Überlastung der Netze weitere Gründe für die Abregelung oder Abschaltung von Windkraftanlagen? 3. Wird nach Einschätzung der Landesregierung, durch das Landesziel den Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 bilanziell aus er- neuerbaren Energien decken zu wollen, die Häufigkeit der Abregelung oder Abschaltung von Windkraftanlagen in RheinlandPfalz künftig zunehmen? 4. Was unternimmt die Landesregierung um die Netzstabilität in Rheinland-Pfalz auch in einem regenerativen Stromsystem zu garantieren ? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Juni 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Stromerzeugung aus Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz war in den Jahren 2010 bis 2013 nicht von Abregelungen oder Abschaltungen im Rahmen des Einspeisemanagements betroffen. Zu Frage 3: Die Landesregierung erwartet im Rahmen der Umsetzung der Landesziele bei den erneuerbaren Energien keine signifikante Zunahme von Abregelungen oder Abschaltungen von Windkraftanlagen im Rahmen des Einspeisemanagements. Dabei ist es jedoch erforderlich, dass die Betreiber des Übertragungsnetzes und der Verteilnetze wie bisher ihre Netzkapazitäten parallel zu der Errichtung und Inbetriebnahme der Erzeugungsanlagen entwickeln. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Juli 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3634 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Landesregierung unterstützt die Netzbetreiber dabei, ihre Ausbaustrategie in Einklang mit den Zielen der Energiewende weiter zu entwickeln. Die im Auftrag der Landesregierung erstellte Verteilnetzstudie zeigt, wie sich die bis 2030 veränderte Erzeugungslandschaft auf den Netzbetrieb auswirken wird. Die Studie gibt zugleich wichtige Impulse für die künftige Ausbaustrategie und weist nach, welcher Investitionsbedarf auf den unterschiedlichen Netzebenen besteht und wie dieser kosteneffizient umgesetzt werden kann. Die Landesregierung unterstützt auch den Erfahrungsaustausch zwischen den Fachleuten aus der Netz- und Elektroindustrie und der Wissenschaft, damit neue Erkenntnisse rasch Eingang in die Planungen der Netzbetreiber finden können. Eveline Lemke Staatsministerin