Drucksache 16/3635 11. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Sanierung der Brückentürme in Erpel Die Kleine Anfrage 2349 vom 20. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Sachstand bezüglich der Sanierung der Brückentürme in Erpel? 2. Hat die Landesregierung eine finanzielle Unterstützung gegenüber der Ortsgemeinde Erpel in Aussicht gestellt? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob noch weitere Investoren aus dem öffentlichen oder privaten Bereich die Sanierung der Brückentürme finanziell unterstützen werden? Wenn ja, in welcher Höhe? 4. In welcher Höhe sind Kosten von der Ortsgemeinde Erpel zu tragen? 5. Welcher Zeitplan ist für die Sanierung der Brückentürme vorgesehen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Juni 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bei den unter Denkmalschutz stehenden Brückentürmen in Erpel handelt es sich um die Reste der ehemaligen Ludendorff-Brücke. Über diese Eisenbahnbrücke überquerten die amerikanischen Streitkräfte Ende des Zweiten Weltkrieges zuerst den Rhein. Kurze Zeit darauf stürzte die Brücke aufgrund der erlittenen Kampfschäden ein. Sie wurde nicht wieder aufgebaut. Die Brückenreste haben aber dennoch ihre daraus resultierende historische Bedeutung behalten. Im Laufe der Jahrzehnte sind die Steine der Brückentürme an der Außenseite brüchig geworden und es drohen Abstürze auf die unmittelbar benachbarten Verkehrswege, die stark befahrene rechtsrheinische Bahnstrecke und die B 42 mit einem parallelen Gehweg. Die Ortsgemeinde Erpel hat den Erpeler Kopf der ehemaligen Ludendorff-Brücke im Jahr 1988 zu einem symbolischen Preis von der Deutschen Bundesbahn erworben und ist seither Eigentümerin des Bauwerks. Die Sanierung der Brückentürme ist aus Gründen der Verkehrssicherung notwendig. Zu Frage 1: Mit der Sanierung der Brückentürme in Erpel wurde noch nicht begonnen. Die Prüfung des am 15. Oktober 2013 gestellten und am 15. März 2014 modifizierten Antrags der Ortsgemeinde Erpel auf Gewährung einer Zuweisung zu den Kosten der Sanierung aus dem Investitionsstock 2014 ist noch nicht abgeschlossen, da die Antragsunterlagen wegen des Erfordernisses der baufachlichen Prüfung erst vor wenigen Tagen von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Entscheidung vorgelegt werden konnten. Zu Frage 2: Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat der Ortsgemeinde Erpel mit Schreiben vom 7. und 14. April 2014 für die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit unabweisbare statische Sanierung der Türme des Brückenkopfes der Ludendorff-Brücke Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Juli 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3635 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode in Erpel vorbehaltlich des Ergebnisses der baufachlichen Prüfung eine Zuweisung aus dem Investitionsstock in Höhe von bis zu 835 500 Euro zugesichert, sofern die geltenden Förderbestimmungen eingehalten werden. Die Generaldirektion Kulturelles Erbe beabsichtigt, das Vorhaben der Ortsgemeinde Erpel mit Mitteln der Landesdenkmalpflege in Höhe von 250 000 Euro zu unterstützen. Zu Frage 3: Aus dem Programm „national wertvolle Kulturdenkmäler“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde eine Zuwendung in Höhe von 250 000 Euro beantragt. Mit einer Förderentscheidung wird in der zweiten Jahreshälfte gerechnet . Weitere finanzielle Unterstützer konnten nach Mitteilung der Verbandsgemeinde Unkel bislang nicht gewonnen werden. Zu Frage 4: Die Ortsgemeinde Erpel muss die nicht durch Zuweisungen gedeckten Kosten tragen. Die genaue Höhe des Eigenanteils der Ortsgemeinde Erpel wird erst nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme feststehen. Zu Frage 5: Bei dem zwischen der Eisenbahntrasse und der Bundesstraße B 42 liegenden Bauvorhaben der Ortsgemeinde Erpel sind Belange der Deutschen Bahn AG (DB AG) in besonderem Umfang zu berücksichtigen. Nach Auskunft der Verbandsgemeinde Unkel soll Ende dieses Jahres beziehungsweise Anfang kommenden Jahres zunächst mit der Baumaßnahme auf den bahnabgewandten Seiten begonnen werden. Ein weiterer Bauabschnitt könne voraussichtlich unter laufendem Bahnbetrieb erfolgen. Bei einem anderen Abschnitt könne nur während einer halbseitigen Sperrung des Bahnverkehrs im Sommer 2016 gearbeitet werden. Roger Lewentz Staatsminister