Drucksache 16/3637 11. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Hubschrauberlandeplatz in Leubsdorf Die Kleine Anfrage 2348 vom 20. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass ein Hubschrauberlandeplatz in der Ortsgemeinde Leubsdorf vom Land Rheinland-Pfalz genehmigt worden ist? 2. Welchem Zweck (gewerblich/privat) dient der Hubschrauberlandeplatz? 3. An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten dürfen Hubschrauber dort starten und landen? 4. Wie schätzt die Landesregierung die Lärmbelastung durch den Hubschrauberlandeplatz für die umliegenden Anwohner ein? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Juni 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauberflugplatzes als Sonderlandeplatz in der Ortsgemeinde Leubsdorf ist von der oberen Luftfahrtbehörde gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz im April dieses Jahres erteilt worden. Dieser Landeplatz für besondere Zwecke ist für Flüge des Werksverkehrs zwecks unentgeltlicher, nichtgewerbsmäßiger Beförderung zugelassen. Zu Frage 3: Nach dieser Genehmigung wird Flugbetrieb unter Sichtflugwetterbedingungen nach Sichtflugregeln zugelassen am Tag und bei Nacht; dabei gilt als Nacht der Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. Ausgenommen hiervon ist der Zeitraum zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Allerdings erfordert die Benutzung des Hubschrauberflugplatzes die vorherige Zustimmung des Genehmigungsinhabers und Platzhalters. Zu Frage 4: Die Flugbetriebsflächen liegen auf einer Anhöhe, welche abgesehen von einem darauf befindlichen Gut des Antragstellers weiträumig frei von jeglicher Bebauung ist. Die Landesregierung sieht aufgrund dieser räumlichen Entfernung von mindestens 1,7 Kilometern und der voraussichtlichen Frequentierung von unter 400 Flugbewegungen pro Jahr keine unzumutbaren Lärmbelastungen durch den Flugbetrieb am Hubschrauberflugplatz für die Anwohner. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Juni 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode