Drucksache 16/3638 11. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bau einer Leichtathletikhalle in Neuwied Die Kleine Anfrage 2347 vom 20. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Sachstand bezüglich der Planungen der Errichtung einer Leichtathle- tikhalle auf dem Gelände des Rhein-Wied Stadions in der Stadt Neuwied? 2. Hat die Landesregierung eine finanzielle Unterstützung gegenüber dem Leichtathletikverband in Aussicht gestellt? Wenn ja, un- ter welchen Bedingungen und in welcher Höhe? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob noch weitere Investoren aus dem öffentlichen und privaten Bereich den Bau der Leichtath- letikhalle finanziell unterstützen werden? Wenn ja, in welcher Höhe? 4. In welcher Höhe sind Kosten noch offen und von dem Leichtathletikverband Rheinland zu tragen? 5. Welcher Zeitplan ist nach Kenntnis der Landesregierung für die Errichtung der Leichtathletikhalle vorgesehen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Juni 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Am 31. Juli 2007 haben Vertreter des Leichtathletik-Verbandes Rheinland, der Leichtathletikgemeinschaft Rhein-Wied, der Städte Neuwied und Lahnstein unter Leitung von Herrn Staatsminister a. D. Karl Peter Bruch die Chancen zur Errichtung einer Leichtathletikhalle als Ganzjahreshalle für Training und Wettbewerbe erörtert. Damals wurden Gesamtkosten von 7,8 Mio. Euro (ohne Grundstück) geschätzt. Diese Halle erwies sich als nicht finanzierbar und so wurde am 4. Dezember 2009 eine Alternativplanung in Holzkonstruktion mit damals geschätzten Kosten von 1,1 Mio. Euro zur Beratung vorgelegt. Im Verlauf mehrmonatiger Erörterungen dieser Variante stiegen die Kosten auf 1,5 Mio. Euro bei jährlichen Betriebskosten von rund 20 000 Euro. Gegenüber den Hauptbeteiligten, der LG Rhein-Wied und dem Leichtathletik-Verband Rheinland, wurde zuletzt mit Schreiben vom 18. Juli 2012 die grundsätzliche Unterstützung erneut zugesagt, aber gleichzeitig auf die belastbare Finanzierungsplanung, die notwendige Festlegung des Antragstellers und Betreibers, der auch die Halle langfristig zu unterhalten hat, sowie die noch zu schließende Finanzierungslücke von ca. 250 000 EUR hingewiesen. Zu Frage 1: Bislang wurde dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur kein belastbarer Antrag vorgelegt, der die erforderlichen Antragsvoraussetzungen einschließlich einer tragfähigen Gesamtfinanzierungsplanung insbesondere hinsichtlich des Eigenanteils enthält. Lediglich in einem Schreiben des Vorsitzenden der LG Rhein-Wied vom 20. Dezember 2013 wurde auf eine weitere mögliche Förderung mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)“ in Verbindung mit dem „Holzbau-Cluster Rheinland-Pfalz“ hingewiesen. Beim Cluster management „Forst und Holz Rheinland-Pfalz“ ist das Bauvorhaben ebenfalls seit längerer Zeit bekannt. Nachdem sich her- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Juli 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3638 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode ausgestellt hatte, dass die Variante Brettsperrholz mit Photovotaikanlage keine realistischen Aussichten auf Umsetzung hat, wurde auf Vermittlung des Clustermanagements ein spezialisiertes Ingenieurbüro eingeschaltet, das sowohl ein innovatives als auch finan - ziell tragbares Konzept entwickelte. Unter den neuen Gegebenheiten hätte der Hallenneubau nach Einschätzung des Cluster - managements Aussichten auf eine Förderung durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Fors - ten mit Mitteln aus dem Strukturfonds EFRE gehabt. Allerdings liegen dem Umweltministerium bis heute keine den Vorgaben des EFRE entsprechenden Antragsunterlagen vor, durch die eine Prüfung des Projekts auf seine Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit hin erfolgen kann. Zu Frage 2: Bereits in der genannten Besprechung am 31. Juli 2007 machte Herr Staatsminister a. D. Karl Peter Bruch deutlich, dass die wichtigste Voraussetzung für das Vorhaben das Vorhandensein eines Trägers ist, der sich sowohl an den Investitionskosten beteiligt als auch die Unterhaltung und deren Kosten für die Halle sicherstellt. Er erklärte zur gegebenen Zeit wäre es vorstellbar, dass das Land Rhein-Land-Pfalz sich mit ca. 40 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten am Bau beteiligt. Voraussetzung für eine anteilige finanzielle Unterstützung des Bauvorhabens mit EU-Mitteln aus dem Strukturfonds EFRE durch das zuständige Förderreferat im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten in Abstimmung mit dem „Holzbau-Cluster Rheinland-Pfalz“ ist die Umsetzung der vom beauftragten Ingenieurbüro im Jahr 2013 erstellten neuen Baukonzeption . Nach der Vorlage der relevanten prüffähigen Antragsunterlagen wäre dann zwingend die Frage einer Doppelförderung unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes und in Anlehnung an die einschlägigen Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung von Rheinland-Pfalz zu klären. Zu Frage 3: Seit Januar 2010 liegt der Entwurf einer Hallenplanung dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur vor, der Wände, Dach und Decken aus Vollholz-, Brett- und Sperrholzelementen vorsieht. Das Dach der Holzhalle sollte mit Photovoltaikelementen versehen werden, um so nachhaltig Einnahmen erzielen zu können. In mehreren Besprechungen und zuletzt mit Schreiben vom 6. Juni 2012 wurde die LG Rhein-Wied darauf hingewiesen, dass die Änderungen des EEG sich negativ auf die Einspeisevergütung im konkreten Fall nieder schlagen werden und dies in der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden muss. Die Bereitstellung eines Grundstücks als Teilfinanzierung durch die Stadt Neuwied wurde mit Schreiben vom 24. Juli 2013 bestätigt. Nach Einschätzung des Clustermanagements „Forst und Holz Rheinland-Pfalz“ ist der geplante Hallenneubau mit Brettsperrholzelementen auf der Grundlage der Entwürfe aus dem Jahr 2010 nicht finanzierbar. Das damalige Konzept erfüllt nicht die abzuprüfenden Förderfähigkeits- und Förderwürdigkeitskriterien (Innovation, Modellcharakter), weil derartige Baukonstruktionen inzwischen weit verbreitet sind. Zu Frage 4: Eine notwendige Kostenschätzung nach DIN 276 und Darlegungen nach DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau) liegen nicht vor. Sie sind Teil des benötigten Antrages. Somit ist die Frage der Kostentragung und Kostenteilung noch offen und es können folglich derzeit auch keine Aussagen über Höhe und Kostenanteile des Leichtathletik-Verbandes Rheinland getroffen werden. Zu Frage 5: Ein Zeitplan für die Errichtung der Halle ist dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur nicht bekannt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär