Drucksache 16/3640 11. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Erhebung von Tourismusabgaben im Landkreis Neuwied Die Kleine Anfrage 2346 vom 19. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gemeinden und Städte im Landkreis Neuwied erheben eine Tourismusabgabe? 2. In welcher Höhe erheben die zutreffenden Gemeinden und Städte die Abgabe? 3. Wie viel Prozent der Kosten für Tourismusförderung der zutreffenden Gemeinden und Städte können durch die erhobene Tourismusabgabe gedeckt werden? 4. In welcher Höhe fallen Personal- und Sachkosten durch die Erhebung der Tourismusabgabe in den jeweiligen Gemeinden und Städte an? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. Juni 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Nach § 12 des Kommunalabgabengesetzes vom 20. Juni 1995 (KAG) sind die Gemeinden zur Erhebung von Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen ermächtigt. Fremdenverkehrsbeiträge können die Gemeinden erheben, die als Kurort bzw. Erholungsort oder Fremdenverkehrsgemeinde nach § 1 Abs. 1 oder 2 des Kurortegesetzes staatlich anerkannt sind. Beitragsfähig sind die Aufwendungen für die Fremdenverkehrswerbung und für die Herstellung und Un terhaltung von Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen (§ 12 Abs. 1 KAG). Gemeinden, die als Kurort nach § 1 Abs. 1 des Kurortegesetzes staatlich aner kannt sind, können zur Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen, die Kur zwecken dienen, einen Kurbeitrag erheben (§ 12 Abs. 2 KAG). Der Referentenentwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalabgaben gesetzes sieht eine Änderung der in § 12 Abs. 1 und Abs. 2 geregelten tatbestandli chen Voraussetzungen zur Erhebung eines Fremdenverkehrs- und Kur beitrags vor. Danach sollen zukünftig alle Kommunen, denen Aufwendungen im Bereich der Frem denverkehrswerbung und bei der Bereitstellung öffentlicher Frem denverkehrseinrich tungen entstehen, eine derartige Abgabe erheben können. In diesem Zusam menhang solle anstatt des bisherigen Begriffs Fremdenverkehr der Begriff Tourismus verwendet werden. Der bisherige Fremdenverkehrsbeitrag wird in Tourismusbeitrag und der bis herige Kurbeitrag wird in Gästebeitrag umbenannt. Dieser Referentenent wurf wurde nach dem ersten Kabinettsdurchgang zur Anhörung den zu beteiligenden Stellen nach § 29 GGO zugeleitet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Juli 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3640 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Folgende Städte und Ortsgemeinden im Landkreis Neuwied erheben aufgrund der derzeitigen Rechtslage nach eigener Angabe Fremdenverkehrsbeiträge bzw. Kurbeiträge in nachfolgender Höhe pro Jahr: Zu Frage 3: Die zukünftige Rechtslage soll es ermöglichen, allen kommunalen Gebietskörperschaften, denen Aufwendungen für den Tourismus entstehen, und nicht nur den Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden, bis zu 100 Prozent dieser Aufwendungen durch Tourismus- bzw. Gästebeiträge zu finanzieren. Zu Frage 4: In welcher Höhe Personal- und Sachkosten durch die Erhebung der künftigen Tourismus- und Gästebeiträge entstehen werden, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab und kann nicht geschätzt werden. Ausschlaggebend dürfte unter anderem die Größe des Kreises der Beitragsschuldner im jeweiligen Erhebungsgebiet sein. Letztlich muss im Einzelfall jede Stadt oder Gemeinde für sich die Wirtschaftlichkeit der Einführung der Tourismus- und Gästebeiträge entscheiden. Eine Verpflichtung zur Erhebung dieser Beiträge ist entsprechend der bisherigen Rechtslage auch zukünftig nicht vorgesehen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Ortsgemeinde Rengsdorf Kurbeiträge 1 500 € Stadt Bad Hönningen Fremdenverkehrsbeiträge 32 670 € Kurbeiträge 72 580 € Stadt Linz Fremdenverkehrsbeiträge 60 000 € Ortsgemeinde Hausen (Wied) Fremdenverkehrsbeiträge 1 570 € Kurbeiträge 8 150 € Ortsgemeinde Niederbreitbach Fremdenverkehrsbeiträge 5 700 € Kurbeiträge 14 980 € Ortsgemeinde Roßbach Fremdenverkehrsbeiträge 4 420 € Kurbeiträge 5 110 € Ortsgemeinde Waldbreitbach Fremdenverkehrsbeiträge 17 550 € Kurbeiträge 15 860 €