Drucksache 16/3642 12. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Matthias Lammert und Elfriede Meurer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Handyfunde in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten Die Kleine Anfrage 2354 vom 26. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Immer wieder wird von Handyfunden in den Justizvollzugsanstalten unseres Landes berichtet. Auch Tablet-PCs seien in letzter Zeit sichergestellt worden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Handys und Tablet-PCs wurden im Jahr 2013 in rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten sichergestellt (bitte auf- schlüsseln nach Justizvollzugsanstalten)? 2. Wie hat sich die Anzahl der Funde seit dem Jahr 2003 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Justizvollzugsanstalten)? 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer ein? 4. Was unternimmt die Landesregierung, um die Nutzung von Handys und Tablet-PCs in den Justizvollzugsanstalten zu verhindern? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Juni 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Jahr 2013 wurden in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen 21 Handys und keine Tablet-PCs sichergestellt und zwar bei der Justizvollzugsanstalt Diez 17 Handys, bei der Justizvollzugsanstalt Frankenthal zwei und bei der Jugendarrestanstalt Worms zwei. Zu Frage 2: Tablet-PCs wurden in den Jahren 2003 bis 2012 nicht sichergestellt. Die Anzahl der Funde von Handys hat sich wie folgt entwickelt: Im Jahr 2003 wurden in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen zwei Handys sichergestellt und zwar je eins bei der Justizvollzugsanstalt Diez und bei der Justizvollzugsanstalt Wittlich. Im Jahr 2004 wurden in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen drei Handys sichergestellt und zwar je eins bei der Justizvollzugsanstalt Frankenthal, bei der Justizvollzugsanstalt Wittlich und bei der Jugendarrestanstalt Worms. Im Jahr 2005 wurden in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen acht Handys sichergestellt und zwar je eins bei der Justizvollzugsanstalt Frankenthal und bei der Justizvollzugsanstalt Koblenz, vier bei der Justizvollzugsanstalt Rohrbach und zwei bei der Jugendarrestanstalt Worms. Im Jahr 2006 wurden in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen fünf Handys sichergestellt und zwar je eins bei der Justizvollzugsanstalt Diez, bei der Justizvollzugsanstalt Koblenz, bei der Justizvollzugsanstalt Rohrbach, bei der Justizvollzugsanstalt Wittlich und bei der Jugendarrestanstalt Worms. Im Jahr 2007 wurden in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen fünf Handys sichergestellt, davon zwei bei der Justizvollzugsanstalt Diez und je eins bei der Justizvollzugsanstalt Frankenthal, bei der Justizvollzugsanstalt Rohrbach und bei der Jugendarrestanstalt Worms. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Juli 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3642 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Jahr 2008 wurden in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen sechs Handys sichergestellt und zwar je zwei bei der Justizvollzugsanstalt Rohrbach, bei der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken und bei der Jugendarrestanstalt Worms. Im Jahr 2009 wurden in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen drei Handys sichergestellt und zwar je eins bei der Justizvollzugsanstalt Diez, bei der Justizvollzugsanstalt Rohrbach und bei der Jugendarrestanstalt Worms. Im Jahr 2010 wurden in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen sechs Handys sichergestellt, davon je zwei bei der Justizvollzugsanstalt Diez und bei der Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen und je eins bei der Justizvollzugsanstalt Koblenz und bei der Jugendarrestanstalt Worms. Im Jahr 2011 wurden in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen sechs Handys sichergestellt, davon je zwei bei der Justizvollzugsanstalt Diez und bei der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken und je eins bei der Jugendstrafanstalt Schifferstadt und bei der Jugendarrestanstalt Worms. Im Jahr 2012 wurden in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen 13 Handys sichergestellt, davon vier bei der Justizvollzugsanstalt Diez, eins bei der Justizvollzugsanstalt Koblenz, fünf bei der Justizvollzugsanstalt Wittlich und drei bei der Jugendarrestanstalt Worms. Zu Frage 3 und 4: Es wird versucht, die Nutzung von Handys und Tablet-PCs durch intensive Kontrollmaßnahmen zu verhindern. So werden zum Beispiel Pakete aller Art bei Eingang in der Gepäckröntgenanlage durchleuchtet. Bei Zugängen und Zuführungen von Inhaftierten erfolgen intensive Einlass- und Kammerkontrollen. Eingangskontrollen von Besucherinnen und Besuchern beinhalten auch das Durchschreiten eines Sicherheitsrahmens und zusätzliche Kontrolle durch Handsonden. Regelmäßig erfolgen Kontrollen der Hafträume und der Aufenthaltsräume der Inhaftierten sowie der Arbeits- und Wirtschaftsbetriebe. Intensiv werden auch die Freiflächen vor dem Betreten der Inhaftierten kontrolliert. Nicht zuletzt werden nach den Bestimmungen des Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetzes Räume und Freiflächen mittels optischelektronischer Einrichtungen beobachtet, um zum Beispiel der Gefahr von sogenannten Mauerüberwürfen zu begegnen. Trotz aller dieser Vorsichts- und Kontrollmaßnahmen muss von einer gewissen Dunkelziffer ausgegangen werden. Jochen Hartloff Staatsminister