Drucksache 16/3656 18. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Wegemäßige Erschließung des grenzüberschreitenden Windparks Weiskirchen (Saarland) und Waldweiler Die Kleine Anfrage 2356 vom 28. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Mir vorliegenden Informationen zufolge hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten die Genehmigung erteilt, die bauliche Erschließung des grenzüberschreitenden Windparks Weiskirchen/Saarland (Schimmelkopf) sowie in der Fortführung Teufelskopf in Waldweiler ab der Einmündung in die B 407 durch den Staatsforst „Forst - revier Klink“ vorzunehmen. Diese vorgesehene Erschließung durch den rheinland-pfälzischen Staatsforst löst bei einem Großteil der Bevölkerung im dortigen Bereich (Mandern, Schillingen, Kell etc.) größtes Unverständnis und Verärgerung aus. Dies insbesondere dadurch bedingt, dass durch diese Erschließungsmaßnahmen umfangreiche Waldflächen gerodet werden müssen, sowie dass das dort befindliche Wasserschutzgebiet massiv beeinträchtigt werden dürfte. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchen konkreten Gründen erteilte die Landesregierung die Genehmigung, Flächen des rheinland-pfälzischen Staatsfor- stes zur Erschließung von einem auf saarländischen Boden liegenden Windpark (Schimmelkopf/Gemeinde Weiskirchen) zu beanspruchen (bitte detaillierte Begründung)? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Befürchtung, dass das dortige Wassereinzugsgebiet durch das Befahren mit Schwerstlasten beeinträchtigt werden soll (bitte konkrete Angaben)? 3. Wie viel Waldfläche wird durch den Ausbau von der erforderlichen Erschließungsstraße innerhalb des rheinland-pfälzischen Staatsforstes beansprucht bzw. vernichtet (bitte konkrete Angaben)? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 17. Juni 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Sinne der beschlossenen Energiewende ist Landesforsten Rheinland-Pfalz grundsätzlich gehalten, kommunale Energieprojekte auch durch Zurverfügungstellung landeseigener Grundstücke zu unterstützen, soweit diese Projekte in rechtskonformer Umweltverträglichkeit geplant werden. Landesforsten Rheinland-Pfalz gestattet vor diesem Hintergrund auch der saarländischen Gemeinde Weiskirchen, vorbehaltlich einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung des Vorhabens, eine Erschließung des Windenergieprojektes über landeseigene Wege. Darüber hinaus wäre eine Erschließung des potenziellen Windenergiestandortes auch von saarländischer Seite aus möglich, wäre aber wesentlich aufwendiger und damit auch mit deutlich größeren Auswirkungen auf Natur und Umwelt verbunden. Zu Frage 2: Die geplanten Vorhaben liegen zum Teil in der Zone II des Wasserschutzgebietes „Mandern/Waldweiler, Siebenborn-Quelle und Quellen I, II Der Teufelskopf“. Die Erschließungs- und Baumaßnahmen müssen daher vor einer Festlegung auf die Erfordernisse des Grundwasserschutzes abgestimmt sein. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Juli 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3656 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Ob durch den Wegeausbau negative Auswirkungen auf den Schutzzweck – insbesondere auf die qualitative und quantitative Trinkwasserversorgung – zu erwarten sind, ist im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die zuständige obere Wasserbehörde zu prüfen und zu bewerten. In ihrer Stellungnahme „Erschließung Windpark Weiskirchen-Schimmelkopf (Saarland)“ vom 14. April 2014 kommt die SGD Nord zum Ergebnis, dass den Maßnahmen aus hydrogeologischer Sicht zugestimmt werden kann, da im Wesentlichen Ausbaumaßnahmen an bestehenden Wegen/Rückgassen erfolgen und sich die Eingriffe in den Untergrund auf wenige Dezimeter beschränken. Solchen Maßnahmen würde auch im Zuge von forstlichen Erschließungen zugestimmt werden. Bei sach- und fachgerechter Ausführung und unter Berücksichtigung von entsprechenden Nebenbestimmungen ist eine Gefährdung des Grundwassers oder der Quellen demzufolge nicht zu befürchten. Zu Frage 3: Für die Zuwegung zur Erschließung des Windparks Weiskirchen innerhalb der Grundstücke des Landes Rheinland-Pfalz, Staatswald , werden überwiegend vorhandene Wege und Erschließung genutzt. Die Rodungsfläche beträgt nach Angaben des zuständigen Forstamtes Saarburg 0,97 ha. Ulrike Höfken Staatsministerin