Drucksache 16/3689 27. 06. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel und Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Personalsituation bei der Polizeiinspektion Alzey Die Kleine Anfrage 2366 vom 6. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch sind Sollstärke, Iststärke und Verfügungsstärke der Polizeiinspektion Alzey? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Differenz zwischen Soll-, Orientierungs-, Ist- und Verfügungsstärke hinsichtlich der Hand- lungsfähigkeit der Polizeiinspektion Alzey? 3. Wie viele langzeitkranke Beamtinnen und Beamte gehörten am 1. März 2014 zum Personal der Polizeiinspektion Alzey? 4. Wie viele Beamtinnen der Polizeiinspektion Alzey waren am 1. März 2014 schwanger? 5. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Alzey waren zum 1. März 2014 dienstunfähig oder eingeschränkt dienst- fähig? 6. Inwiefern sieht die Landesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der personellen Ausstattung der Polizeiinspektion Alzey? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Juni 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der gegenwärtige Personalbestand wird vom Polizeipräsidium Mainz wie folgt angegeben: *) Die Arbeitszeitanteile von Teilzeitkräften wurden der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitkräften (Verfügungsstärke = tatsächliche Einsatzstärke ) hinzugerechnet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Juli 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Dienststelle Soll-/ Orientierungsstärke Iststärke Verfügungsstärke *) Wechselschichtdienst *) Abordnungen +/– (in der Einsatzstärke und im WSD berücksichtigt) PI Alzey – Schutzpolizei + Rotationskraft – Kriminalpolizei 53,94 11,54 58,00 10,00 52,75 9,00 40,62 + 1,00 Drucksache 16/3689 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Abweichungen zu der Orientierungsstärke werden durch Versetzungen und Umsetzungen infolge von Stellenausschreibungen oder Reduzierungen aufgrund von Ruhestandsversetzungen bzw. unvorhergesehenen Abgängen verursacht. Temporäre Ausfälle, wie bspw. durch Mutterschutz, Bewilligung von Elternzeit oder Abordnungen zu anderen Dienststellen, reduzieren die Verfügungsstärke . Bei der jährlichen Versetzungsrunde wird durch das jeweilige Polizeipräsidium selbst das zur Verfügung stehende Personal anhand der Orientierungsstärken den jeweiligen Polizeidirektionen bzw. Dienststellen in der Form zugewiesen, dass vergleichbare Deckungsgrade erreicht werden. Das für die Personalzuteilung zuständige Polizeipräsidium Mainz hat mitgeteilt, dass auf kurzfristige Personalveränderungen (Langzeitkranke , Schwangerschaften, eingeschränkt Dienstfähige) u. a. durch Zuteilung von Rotationskräften der Bereitschaftspolizei zur Unterstützung des Wechselschichtdienstes reagiert wird. Die Zuweisung dieser Kräfte erfolgt im zweimonatlichen Zyklus auf Grundlage der aktuellen Verfügungsstärken der Dienststellen und ebenfalls mit dem Ziel, vergleichbare Deckungsgrade der Orientierungsstärke bei den Organisationseinheiten zu erreichen. Insoweit werden nach Aussage des zuständigen Polizeipräsidiums Mainz die Dienststellen, auch die Polizeiinspektion Alzey, unter Berücksichtigung personalstruktureller Aspekte ausgestattet und ihre Handlungsfähigkeit sichergestellt. Zu Frage 3: Zum Stichtag 1. März 2014 sind nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Mainz zwei Polizeibeamtinnen und -beamte langzeiterkrankt. Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Beamtinnen der Polizeiinspektion Alzey am 1. März 2014 schwanger waren. Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums hat keine Beamtin eine Schwangerschaft angezeigt. Zu Frage 5: Zum 1. März 2014 waren acht Polizeibeamtinnen und -beamte eingeschränkt dienstfähig. Diese nehmen überwiegend Tätigkeiten als Sachbearbeiter im Wechselschichtdienst sowie im Kriminal- und Bezirksdienst wahr. Ein Teil dieser Polizeikräfte war bereits vor der Feststellung ihrer eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit in diesen Funktionen eingesetzt. Zu Frage 6: Es sind derzeit keine Änderungen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung und der regionalen Zuständigkeit der Polizeiinspektion Alzey vorgesehen. Das Polizeipräsidium Mainz beurteilt in eigener Zuständigkeit die personelle Ausstattung seiner Dienststellen, mithin auch die der Polizeiinspektion Alzey. Es sorgt im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Personals für eine ausreichende Personalausstattung zur Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung. Roger Lewentz Staatsminister