Drucksache 16/3704 04. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bahnhaltepunkt Hohenecken – aktueller Stand Die Kleine Anfrage 2382 vom 19. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich nehme Bezug auf meine Kleine Anfrage vom 18. September 2013 und die Antwort der Landesregierung (Drucksache 16/2844) und frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Reaktivierung des Bahnhaltepunktes in Hohenecken? 2. Liegen die förderrechtlichen Voraussetzungen zwischenzeitlich vor und ist das Land immer noch bereit, für den Neubau des Bahnhaltepunkts Hohenecken die entsprechenden Zuwendungen zu bewilligen? 3. Wann ist mit einer Zuschussbewilligung zu rechnen und wie hoch wird dieser voraussichtlich sein? 4. Wann ist mit einer Reaktivierung des Haltepunktes zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das für das Planrechtsverfahren zuständige Eisenbahn-Bundesamt hat mit Schreiben vom 14. April 2014 an die Deutsche Bahn Station & Service AG entschieden, dass für den Neubau des Bahnhaltepunktes Kaiserslautern – Hohenecken ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durchzuführen ist. Die Deutsche Bahn Station & Service AG und die Stadtverwaltung Kaiserslautern gingen bis zu dieser Entscheidung davon aus, dass eine zeitlich weniger aufwendige Plangenehmigung ausreichen würde. Nach Mitteilung der Stadtverwaltung Kaiserslautern wurden die Planfeststellungunterlagen Mitte Mai von der Deutsche Bahn Station & Service AG beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat zwischenzeitlich darum gebeten, die Unterlagen um ein Brandschutzkonzept zu ergänzen. Die Stadtverwaltung teilte mit, dass sie derzeit dabei ist, einen entsprechenden Auftrag für ein Brandschutzgutachten zu vergeben. Zu den Fragen 2, 3 und 4: Die förderrechtlichen Voraussetzungen liegen noch nicht vor. Da sich im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens noch Planänderungen ergeben können, werden Förderanträge im Allgemeinen erst beschieden, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass für eine Bewilligung des Förderantrages hinsichtlich der kommunalen Finanzierung auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen. Daher ist es derzeit noch nicht möglich, konkrete Angaben zum Zeitpunkt der Zu schussbewilligung und der Reaktivierung des Haltepunktes zu machen. Ebenso kann vor diesem Hintergrund über die genaue Höhe einer Zuwendung keine Aussage getroffen werden. Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, ist das Land nach wie vor bereit, für den Neubau des Bahnhaltepunktes Kaiserslautern-Hohenecken Zuwendungen zu bewilligen. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. August 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode