Drucksache 16/3715 09. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anne Spiegel und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lärm- und Luftbelastung durch erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich Speyer-Nord Die Kleine Anfrage 2374 vom 17. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Durch die Einführung der Lkw-Maut auf autobahnähnlichen Bundesstraßen Ende 2012 hat die Problematik des Mautausweichverkehrs im Wohngebiet Speyer-Nord weiter zugenommen. Hinzu kommt, dass mit dem geplanten sechsspurigen Ausbau der A 61 im Abschnitt ab dem Kreuz Mutterstadt ein weiterer Anstieg des Güterverkehrs erwartet wird. Nachdem im September 2011 zusätzlich die verlängerte Start- und Landebahn des Flugplatzes Speyer in Betrieb genommen wurde, ist auch hier mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Luftfahrtbereich zu rechnen. Seit Jahren setzen sich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Speyer für umfassende Lösungen mit Mitteln der Mautkontrollen, des Lärmschutzes und der Emissionsminderungen ein. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Lkw- und Pkw-Zahlen werden für den Bereich Speyer-Nord an den Langzeitzählstellen B 9, Rinkenberger Hof; A 61, Rheinbrücke Speyer-Nord und Anschlussstelle Kreuz Speyer Süd gemessen (24-Stunden Betrachtung, Differenzierung Tag/Nacht)? 2. Die Luftmessstation St.-Guido-Stiftsplatz wurde Ende 2013 von dem bisherigen Standort an den Meisenweg (nahe Kreuz A 61 und B 9) verlegt. Welche Messergebnisse liegen der Landesregierung mittlerweile von dem neuen Standort vor, insbesondere im Hinblick auf Stickoxidwerte? 3. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung angesichts einer festgestellten erhöhten Stickoxidbelastung und der andauernden Lärmbelastung durch Lkw-, Pkw- und Flugverkehr vor? 4. Liegen der Landregierung Erkenntnisse vor, welche Maßnahmen die Stadt Speyer und der Landkreis Rhein-Pfalz ergreifen, um der erhöhten Lärm- und Luftbelastung entgegenzuwirken? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: A 61, Rheinbrücke Speyer-Nord, Zählstelle 7119 *) Die Daten der Tag/Nachtwerte für 2013 liegen leider nicht vor. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. August 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode 2013 2011 Veränderung 2013/2011 DTV-Kfz 49 103 davon DTV-SV 9 105 DTV-Kfz 51 110 davon DTV-SV 10 120 DTV-Kfz – 3,9 DTV-SV – 10,0 Mittlere stündliche Tag/Nacht-Werte und SV-Anteile in 2011*) Tag Kfz 2 831 davon Tag SV 476 Nacht Kfz 726 davon Nacht SV 296 Drucksache 16/3715 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode B 9, AS Kreuz Speyer, Verkehrsquerschnitt Süd, Zählstelle 7567 B 9, Rinkenberger Hof, Zählstelle 7010 *) Die Daten der Tag/Nachtwerte für 2013 liegen leider nicht vor. Erläuterungen der Abkürzungen: DTV= durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in 24 Stunden Kfz= Kraftfahrzeuge SV= Schwerverkehr Zu Frage 2: Eine abschließende, richtlinienkonforme Bewertung der Einhaltung der Grenzwerte ist erst nach Abschluss eines vollständigen Messjahres (Jahresmittelwert 2014) Anfang 2015 möglich. Die Messwerte weisen bislang keine Überschreitungen der EU-Luftqualitätsgrenzwerte auf. Aus dem Zentralen Immissionsmessnetz (ZIMEN) liegen nach der Umsetzung der Messstation am Standort Speyer-Nord mittlerweile vorläufige Messdaten für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 23. Juni 2014 vor. Der Feinstaubwert (PM10) liegt bei 21 µg/m3 (Jahresmittelgrenzwert der EU-Luftqualitätsrichtlinie: 40 µg/m³) bei festgestellten drei Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwertes von 50 µg/m3 (EU-Luftqualitätsrichtlinie erlaubt 35 Überschreitungen pro Jahr). Der Feinstaubwert (PM2,5) liegt bei 15 µg/m3 (Zielwert der EU-Luftqualitätsrichtlinie: 25 µg/m3). Der Stickstoffdioxidwert (NO2) liegt für den gleichen Zeitraum bei vorläufigen 35 µg/m³ (Jahresmittelgrenzwert der EU-Luftqualitätsrichtlinie : 40 µg/m3). Zu Frage 3: Im Bereich der Stadt Speyer wurden im Zuge der B 9, B 39, L 454 und L 534 im Rahmen der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen) umfangreiche aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Der in Einzelfällen darüber hinaus mögliche passive Lärmschutz ist bislang von den betroffenen Eigentümern abgelehnt worden. Im Rahmen der Lärmvorsorge (Lärmschutz beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen) ist im Zusammenhang mit dem geplanten sechsstreifigen Ausbau der A 61 im Bereich der Stadt Speyer umfangreicher aktiver und passiver Lärmschutz vorgesehen . Das Umweltministerium ist als oberste Immissionsschutzbehörde in verschiedenen Bund-Länder-Fachgremien vertreten, die sich mit der Weiterentwicklung verkehrsbezogener Schadstoffminderungsmaßnahmen befassen. Dies sind zum Bespiel die Fortschreibung der EU-Abgasnormen, schadstoffspezifische Mautregelung, Verbesserung der Kraftstoffqualitäten, Elektromobilität, Privilegierung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge. 2 Mittlere stündliche Tag/Nacht-Werte und SV-Anteile in 2011*) Tag Kfz 2 620 davon Tag SV 296 Nacht Kfz 467 davon Nacht SV 72 2013 2011 Veränderung 2013/2011 DTV-Kfz 43 905 davon DTV-SV 4 375 DTV-Kfz 45 649 davon DTV-SV 5 387 DTV-Kfz – 3,8 DTV-SV – 18,8 2013 2011 Veränderung 2013/2011 DTV-Kfz 36 905 davon DTV-SV 2 676 DTV-Kfz 37 882 davon DTV-SV 3 478 DTV-Kfz – 2,6 DTV-SV – 23,1 Mittlere stündliche Tag/Nacht-Werte und SV-Anteile in 2011*) Tag Kfz 2 167 davon Tag SV 195 Nacht Kfz 401 davon Nacht SV 41 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3715 Aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Zuständigkeitsregelung in Rheinland-Pfalz sind im Bereich der kommunalen Luftreinhalteplanung , also für die Umsetzung lokaler und regionaler Maßnahmen, ausschließlich die jeweiligen Kommunen zuständig. Der Landesregierung obliegt die Verpflichtung der flächendeckenden Luftqualitätsüberwachung, der Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Berichterstattung an die EU-Kommission. Dabei stehen die jeweiligen Fach- und Überwachungsbehörden des Landes den Kommunen bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen beratend und unterstützend zur Seite. Insgesamt ist festzustellen, dass derzeit keine Luftqualitätsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit überschritten sind. Zu Frage 4: Die Stadt Speyer hat nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz die Lärmkartierung der 2. Stufe abgeschlossen und erstellt gegenwärtig auf dieser Grundlage den Lärmaktionsplan. In diesem Zusammenhang wurde in der Landauer Straße ein Pilotprojekt zur Reduktion von Verkehrslärm auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen durch Tempo 30 gestartet. Das dortige Tempolimit ist eines von sieben vergleichbaren Pilotprojekten, die der „Runde Tisch Lärm“ beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur initiiert hat. Nach dem Kenntnisstand der Landeregierung plant die Stadt Speyer darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen zur Reduzierung verkehrsbezogener Luftschadstoffemissionen. Vor der Umsetzung weiterer Maßnahmen sollen erst die vom Gesetzgeber geforderten Jahresmittelwerte für das Jahr 2014 ausgewertet werden. Roger Lewentz Staatsminister 3