Drucksache 16/3717 09. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Adolf Weiland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Verwendung frei werdender BAföG-Mittel Die Kleine Anfrage 2373 vom 10. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mittel des Landeshaushalts werden in den Jahren 2014 und 2015 durch die Einigung der Länder mit dem Bund über die Finanzierung des BAföG nicht in Anspruch genommen, bzw. welche Mehreinnahmen wird es geben? 2. Welche Geschäftsgrundlage oder Vereinbarung gibt es in diesem Zusammenhang mit dem Bund hinsichtlich der Finanzierung der Hochschulen, bzw. welche Erwartungen verbindet der Bund mit dieser Einigung? 3. Für welche genauen Zwecke beabsichtigt die Landesregierung die nun frei werdenden Mittel bzw. Mehreinnahmen einzusetzen? 4. Wird es in diesem Zusammenhang zu überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Ausgaben des Landeshaushalts kommen? 5. Beabsichtigt die Landesregierung, in diesem Zusammenhang die Mittel aus dem Sondervermögen des Landes für die Hochschulen zeitlich zu strecken? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die am 26. Mai 2014 erzielte Verständigung zwischen den Koalitionspartnern auf Bundesebene zur Finanzierung und Konkretisierung der im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehenen Maßnahmen im Bildungsbereich wurde am Tag darauf der Öffentlichkeit vorgestellt. Zum Stichwort Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird in dem Konsenspapier ausgeführt: „Der Bund übernimmt die Finanzierung des BAföG (für Schüler und Studierende) vollständig und auf Dauer ab 1. Januar 2015. Die Entlastungswirkung der Länder beträgt 1,17 Mrd. Euro (brutto) pro Jahr. Die finanziellen Mittel für das BAföG teilen sich auf in Darlehen und Zuschüsse. Die Rückflüsse der vor dem 1. Januar 2015 gewährten Darlehensanteile werden – verteilt nach den bisherigen Schlüsseln – an die Länder zurückgeführt. Die Länder werden die frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwenden.“ Ein konkreter Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Ankündigung liegt noch nicht vor, weshalb die Beantwortung der Kleinen Anfrage unter dem Vorbehalt der endgültigen Regelung auf Bundesebene erfolgen muss. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Landeshaushalt des Jahres 2014 wird nach bisherigem Kenntnisstand von den Überlegungen der Bundesregierung zur BAföGÜbernahme nicht tangiert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3717 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Ab dem 1. Januar 2015 soll der Bund den bislang auf das Land entfallenden Anteil von 35 Prozent der Zuschüsse und Darlehen des BAföG übernehmen. Die dadurch entstehende Entlastung des Landes wirkt sich nicht unmittelbar im rheinland-pfälzischen Landes - haushalt aus, da die Abwicklung des BAföG und die Refinanzierung der BAföG-Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der Sonderrechnung der Zentralen Finanzierungsstelle für BAföG-Leistungen an der Universität Mainz erfolgen. Hierfür wird auch in 2015 eine in ihrer Höhe noch zu bestimmende, nachschüssig zu leistende Zuführung aus dem Landeshaushalt beim Kapitel 09 05 Titel 685 08 erforderlich werden. An der politischen Absicht und Zusage, den für BAföG-Zuschüsse im Landeshaushalt 2015 veranschlagten Betrag von 35 Mio. Euro ab 2015 zusätzlich für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich zur Verfügung zu stellen, ändert sich hierdurch nichts. Zu Frage 2: Auch wenn Ländervertreter an der Aushandlung und Präsentation der Verständigung über die Bildungsfinanzierung beteiligt waren , gibt es in dieser Angelegenheit keine formelle Bund-Länder-Vereinbarung. Aber es gibt die im Konsenspapier festgehaltene Erwartung des Bundes, die frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule zu verwenden . Zu Frage 3: Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat am 27. Mai 2014 vor der Presse erklärt, dass ein Großteil der dauerhaften jährlichen Entlas - tung von 35 Mio. Euro in die Grundfinanzierung der Hochschulen gehen werde und dass Gespräche mit den Kommunen über eine Unterstützung in den Bereichen der schulischen Inklusion und der sozialen Integration im Schulbereich geführt werden sollen. Für die Aufstockung der Grundfinanzierung soll ein gemeinsam mit den Hochschulen abgestimmtes Konzept vorgelegt und der Landtag entsprechend unterrichtet werden. Die angekündigte Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen möchte die Landesregierung vor allem dort wirksam werden lassen, wo die Expansion der Hochschulen in den vergangenen Jahren über befristete Sonderprogramme an ihre Grenzen stößt. Die Landesregierung hat den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen, den Kommunen ab 2015 über einen im Schulgesetz verankerten Unterstützungsfonds zusätzliche Mittel zur Finanzierung der schulischen Inklusion und der sozialen Integration im Schulbereich zur Verfügung zu stellen. Die Gespräche hierüber sollen vor der abschließenden Beratung der aktuellen Schulgesetznovelle abgeschlossen sein. In beiden Themenfeldern arbeitet die Landesregierung damit an der Umsetzung der am 27. Juni 2014 vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedeten Entschließung „Finanzierung wichtiger Bildungsvorhaben als gesamtstaatliche Aufgabe begreifen“ (Drucksache 16/3688). Zu den Fragen 4 und 5: Zurzeit werden verschiedene denkbare haushaltstechnische Wege zur Bereitstellung der zusätzlichen 35 Mio. Euro für den Bildungsund Wissenschaftsbereich im Jahr 2015 innerhalb der Landesregierung geprüft. Deshalb ist eine abschließende Beantwortung der beiden Fragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Doris Ahnen Staatsministerin