Drucksache 16/3722 14. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Adolf Weiland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Baumaßnahme L 208 Rhens – Waldesch Die Kleine Anfrage 2396 vom 24. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Die L 208 ist die zentrale Verkehrsverbindung der neu gebildeten Verbandsgemeinde Rhein-Mosel. Für ihren Ausbau auf der Strecke Rhens – Waldesch sind im Landeshaushalt insgesamt 1,3 Millionen Euro veranschlagt. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Stadium befindet sich das Vergabeverfahren für die Baumaßnahme L 208 Rhens – Waldesch? 2. Ist der Baubeginn bereits fest terminiert und wenn ja, zu welchem genauen Termin wird mit den Bauarbeiten begonnen? 3. Welchen Zeitraum werden die Bauarbeiten von Beginn bis zur endgültigen Fertigstellung insgesamt in Anspruch nehmen? 4. Wird die Baumaßnahme in einzelne Bauabschnitte aufgeteilt und wenn ja, in welche (bitte unter Angaben der einzelnen Strecken- abschnitte und der jeweiligen Zeitabschnitte)? 5. Zu welchen Zeiten während der Baumaßnahme muss mit einer Teil- und zu welchen Zeiten muss mit einer Vollsperrung der L 208 Rhens – Waldesch gerechnet werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 4: Es ist vorgesehen, den Ausbau der L 208 zwischen Rhens und Waldesch in zwei Bauabschnitten umzusetzen. Der erste Abschnitt ist im aktuellen Bauprogramm 2014/2015 enthalten. Dieser hat eine Länge von rund zwei Kilometern und verläuft von Rhens bis kurz vor die Viktor-Jaeger-Stiftung. Das Vergabeverfahren für diesen ersten Abschnitt ist abgeschlossen, der Auftrag wurde vergeben . Die Ausführung des ersten Bauabschnitts wird nicht in weitere einzelne Unterabschnitte unterteilt. Über die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts wird im Rahmen der Aufstellung der Landesstraßenbauprogramme für die Jahre ab 2016 zu entscheiden sein. Zu Frage 2: Es ist vorgesehen, mit dem ersten Abschnitt in der 29. Kalenderwoche zu beginnen. Zu Frage 3: Nach den derzeitigen Planungen wird die Ausführung des ersten Bauabschnitts in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen rund neun bis zehn Monate andauern. Zu Frage 5: Bei den Arbeiten für den ersten Bauabschnitt findet über den gesamten Zeitraum eine Vollsperrung statt. Die Vollsperrung ist notwendig, da derzeit eine zu geringe Fahrbahnbreite zur Ausführung der Arbeiten und zur Gewährleistung der Sicherheit des Baustellenpersonals vorhanden ist. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. August 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode