Drucksache 16/3737 zu Drucksache 16/3595 14. 07. 2014 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3595 – Beratungs- und Projektwesen im rheinland-pfälzischen Sozialministerium – mit Schwerpunktsetzung Europäischer Sozialfonds (ESF) Die Große Anfrage vom 24. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: A. Tätigkeitsfelder von „Schneider Organisationsberatung“ für die Landesregierung Vorbemerkung: Im Auftrag des Sozialministeriums ist die Firma Schneider Organisationsberatung als „Landesweite Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik“ tätig. Sie begleitet Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte , die aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz und/oder des Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Die Firma führt auf ihrer Homepage als Leistungen u. a. die „Unterstützung des MSAGD bei der Auswahl der zu fördernden Arbeitsmarktprojekte“ sowie die „Beratung und Unterstützung des MSAGD in Form von Zuarbeiten bei der Durchführung des ESF und der Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Förderansätze des Landes“ an. Die Landesregierung erklärt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage, Drucksache 16/2703: „Die Beauftragung eines externen Dienstleisters erfolgte im Wesentlichen vor dem Hintergrund, dass das Verfahren zur Gewinnung von ESF-Projekten aufgrund von Anforderungen der Europäischen Kommission in Rheinland-Pfalz zweistufig umgesetzt wird. ... Um diese Zweistufigkeit auch in der Umsetzungsstruktur abzubilden, erfolgte die Beauftragung eines externen Auftragnehmers . Zudem benötigt die Landesregierung Unterstützung bei der allgemeinen Beratung von Projektträgern und regionalen Akteuren am Arbeitsmarkt. ... In einigen Bundes ländern wird das Verfahren zur Projektgewinnung ähnlich umgesetzt. ... In den übrigen Bundesländern ... werden die Anträge ohne inhaltliche Vorprüfung bei der jeweiligen zwischengeschalteten Stelle eingereicht.“ Schneider Organisationsberatung mit Sitz in Trier und Mainz ist zudem Gutachter- und Beratungsstelle für rheinland-pfälzische Integrationsfirmen. Bisher hat die Organisationsberatung dafür mindestens 1 555 530 Euro erhalten, allein 2013 403 345,70 Euro. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration RheinlandPfalz (AGARP) berät Schneider Orga nisationsberatung des Weiteren seit einigen Jahren „rheinland -pfälzische Kommunen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Integrationspolitik.“ Diese Arbeit wird gefördert durch das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (Zitat Homepage: „Vorsprung durch Vielfalt“). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Hat die Firma Schneider Organisationsberatung im Jahr 2013 für die Landesregierung noch weitere Leistungen erbracht als die, die in Drucksache 16/2780 in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1837 angeführt sind und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang? 2. Welche Leistungen sind in welchem finanziellen Umfang nach derzeitiger Planung für 2014 veranschlagt? 3. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller Landes- und ESF-Mittel, die von Beginn der Zusammenarbeit bis heute an die Unterneh men Schneider Organisationsberatung, RAT GmbH oder Landesberatungsstelle RAT, RAT Schneider Organisationsberatung, Schneider & Kappenstein etc. für Leistungen geflossen sind? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juli 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4. Konnten in den beteiligten Ministerien durch die diversen Beauftragungen von Schneider Organisationsberatung bzw. der RAT-Beratung bisher Stellen eingespart werden und wenn ja, welche und wie viele? 5. Wie genau gestaltet sich die Zuarbeit von Schneider Organisationsberatung für das Sozialministerium bei der „Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Förderansätze des Landes“ (Zitat Homepage: Schneider Organisationsberatung)? 6. Welche arbeitsmarktpolitischen Förderansätze des Landes wurden mit Zuarbeit von Schneider Organisationsberatung formuliert? 7. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung die Beratung und Förderung von ESF-Projektträgern in den anderen Bundesländern geregelt a) nach Zuständigkeit, b) nach Umsetzung und ggf. regionalen Strukturen, c) ggf. nach Anzahl der beauftragten Dienstleister? 8. In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Landesregierung eine private Firma als einziger, zentraler, landesweiter ESF-Dienstleister beauftragt? 9. Nach welchen Maßstäben und auf welcher Grundlage erfolgt die „inhaltliche Vorprüfung“ von Projektanträgen durch Schneider Organisationsberatung? 10. Wie lauten die „zuvor festgelegten Kriterien“, welche die Landesregierung in der Drucksache 16/2763 als Antwort auf die Kleine Anfrage 1824 erwähnt und wer hat diese Kriterien formuliert ? 11. Hält Schneider Organisationsberatung alle Projektanmeldungen in der „Projektanmeldeübersicht “ für die Verwaltungsbehörde (s. Drucksache 16/2763) fest? 12. Hat es bisher Fälle gegeben, dass Antragsteller bereits bei der inhaltlichen Vorprüfung abgewiesen wurden und nicht in der Projektanmeldeübersicht aufgeführt sind, wenn ja, welche ? 13. Welche Arbeitsfelder, Maßnahmen und Veranstaltungen umfasst das Projekt der „Interkulturellen Öffnung der Einrichtungen zur Unterstützung von Familien in RheinlandPfalz “? 14. Hat Schneider Organisationsberatung im Kontext des Projektes Leistungen erbracht und wenn ja a) welche Leistungen und b) wie wurde die Begleitung des Projektes durch Schneider Organisationsberatung hono- riert? 15. Ist Schneider Organisationsberatung für die von der Landesregierung gegründete „Initiati- ve Gesundheitswirtschaft Rheinland-Pfalz“ tätig gewesen und wenn ja, hat sie dafür Honorar erhalten? 16. Aus welchen Bundesmitteln und/oder Landesmitteln und in welcher Höhe wird das Landesnetzwerk IQ Rheinland-Pfalz finanziert? 17. Schneider Organisationsberatung nimmt im Rahmen des Netzwerkes Aufgaben der Erstberatung , Information und Qualifizierung, Vernetzung, Unterstützung und Entwicklung von Strategien wahr (s. Homepage). Welche Mittel und in welcher Höhe erhält die Firma nach Kenntnis der Landesregierung für diese Aufgabe? 18. Wie gestaltet sich das Aufgabenfeld „Integrationsamt Gutachterstelle für Integrationsfirmen “ im Einzelnen und für welche Leis tungen werden welche Summen gezahlt (bitte nach Jahr und jeweils angewiesene Beträge aufschlüsseln)? 19. Wurde der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, wie hoch war der Auftragswert und wie viele Bewerber gab es? 20. Aus welchen Gründen können diese Aufgaben nicht ministeriumsintern abgedeckt werden ? 21. Konnten durch die Beauftragung von Schneider Organisationsberatung Stellen eingespart werden und wenn ja, welche? 22. Ist die Ausschreibung für die „Landesweite Beratungsstelle für die ESF-Förderperiode 2014 – 2020“ inzwischen erfolgt? Wenn ja, wo und wann, über welchen Zeitraum wurde ausgeschrieben , wie viele Bewerber gab es und wie hoch war der Auftragswert? 23. Welche Aufgaben übernehmen die einzelnen Netzwerkpartner im Rahmen des Projektes ZAQ (Zukunftsfähige Arbeit, Qualifizierung und migrantische Ökonomie) in der neuen ESF-Förderperiode? 24. Ist Schneider Organisationsberatung über Kooperationsprojekte in irgendeiner Form in dieses Projekt eingebunden oder beteiligt, wenn ja in welchem Umfang und in welcher Form? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 25. Wie sieht die wissenschaftliche Begleitung von ZAQ durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung aus; welche Zielsetzungen und welches Konzept liegen dem Auftrag zugrunde und wie werden diese Leistungen honoriert? 26. Worin bestanden die Unterstützungsleistungen von Schneider Organisationsberatung für die Kampagne „Neue Chancen: 6000 plus für Jung und Alt?“ und wie wurden diese Leistungen honoriert? 27. Wie hängen der Förderansatz „Fit für den Job“ und die Arbeitsmarktinitiative „Neue Chancen : 6000 plus für Jung und Alt“ zusammen? B. Umsetzung von ESF-Projekten durch die ESF-Landesberatungsstelle und Zusammenarbeit von Schneider Organisationsberatung mit anderen ESF-Begünstigten Vorbemerkung: Um die von der EU verlangte Zweistufigkeit abzubilden, wurde ein externer Dienstleister beauftragt . Dieser externe Dienstleister setzt auch selbst ESF Projekte um. In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 16/2764) wollten die CDU-Abgeordneten Hedi Thelen und Gabriele Wieland wissen, warum die Firma Schneider Organisationsberatung einerseits als Landesberatungsstelle tätig ist, jedoch in mindestens zwei Fällen auch im ESF-Begünstigtenverzeichnis genannt wird. Die Landesregierung bestätigte zwei Fälle für die Jahre 2009 und 2010. Es handelt sich um die ESF-geförderten Projekte „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken 2“ sowie „Vorsprung durch Vielfalt “. Die seinerzeitige Sozialministerin Dreyer hat die Aktionspartnerschaft „Vorsprung durch Vielfalt“ selbst ins Leben gerufen. Die „besondere fachliche Eignung des Projektträgers für die Umsetzung dieser Projekte“ sei „ausschlaggebend für die Entscheidung gewesen und habe bei der Projektumsetzung selbst im Vordergrund“ gestanden. „Die Umsetzung erfolgte neben dem Auftrag landesweite Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik“ (Zitat Drucksache 16/2764). In diesen Fällen „erfolgte die Beratung des Projektträgers durch die ESF-Verwaltungsbehörde beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie im weiteren Verfahren durch die zwischengeschaltete Stelle (angesiedelt im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ). ... Die Sichtung und Aufbereitung der Projektanmeldungen des Projektträgers wurde in diesen Fällen durch die ESF-Verwaltungsbehörde beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vorgenommen.“ (Drucksache 16/2764) Die Aufstellung „Zusammenarbeit des Landes Rheinland-Pfalz mit der Firma Schneider Organisationsberatung bzw. Schneider & Kappenstein“ (Drucksache 16/2780) listet weitere Kooperationsprojekte auf: 2005 bis 2006: „InPact 2 – Die Chancen der Vielfalt nutzen – Aktiv für Chancengleichheit und Integration“. An Schneider Organisationsberatung gingen 407 154 Euro vom MSAGD und 342 944 Euro an ESF-Geldern. 2007: Kooperationsprojekt „InPact 3“. An Schneider Organisationsberatung gingen 158 239 Euro vom MSAGD und 134 377 Euro an ESF-Geldern. In den meisten der erwähnten Projekte arbeitet Schneider Organisationsberatung mit anderen Begünstigten des Europäischen Sozialfonds zusammen. An vorderer Stelle sind hier zu nennen: Das Institut für Sozialpädagogische Forschung (ism) und die Arbeit und Leben GmbH (Gesellschafter DGB West), beide mit Sitz in Mainz. Ein weiterer Partner bei Kooperationsprojekten ist die AGARP. Zusammenarbeit gibt es aber auch in anderen Feldern, z. B.: 1. Studie „Ergebnisse der Erhebung der Ausgangs- und Bedarfslage von Ausländerbehörden im Hinblick auf Maßnahmen zur Stärkung ihrer Serviceorientierung und interkulturellen Ausrichtung “ (2013). Es handelt sich um eine „Erhebung des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz und der Schneider Organisationsberatung.“ (Homepage MIFKJF) 2. „Im Rahmen eines vom MIFKJF geförderten Projektes werden das Institut für Sozialpädagogische Forschung und Schneider Organisationsberatung nun zunächst ein Instrumentarium zur Planung, Umsetzung und Kontrolle von Veränderungsprozessen entwickeln. ...“ (Homepage MIFKJF) 3. Fachtag „Demografie und Einwanderung“, Oktober 2013. Eine Veranstaltung des MIFKJF in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung und der Landeshauptstadt Mainz. Hier wirkten zwei Mitarbeiter von Schneider Organisationsberatung, Hans-Peter Wilka und Claudia Vortmann in unterschiedlichen Foren mit. 4. Dokumentation der Tagung des rheinland-pfälzischen Netzwerks „InProcedere – Bleiberecht durch Arbeit“ vom 25. Oktober 2010. Herausgeber: Institut für Sozialpädagogische Forschung. Moderation Forum C: Claudia Vortmann, Schneider Organisationsberatung, Strategien nachhaltiger Unternehmensansprache. Redaktion und Text der Dokumentation, unter Mitwirkung von Claudia Vortmann. 3 Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach Angaben der Landesregierung trifft Schneider Organisationsberatung als Landesberatungsstelle wichtige Vorfestlegungen bei ESF-Projektanmeldungen, die von Bewerbern eingereicht werden: „Diese Projektskizzen werden hinsichtlich der Förderwürdigkeit des Vorhabens an sich und der konzeptionellen Eignung für die Umsetzung des Operationellen Programms von Schneider Organisationsberatung geprüft und bewertet, zudem werden grundlegende Fragen der nationalen Kofinanzierung abgeklärt. In dieser Phase bearbeitet der externe Dienstleister im Wesentlichen organisatorische und vorbereitende Aufgaben. Der externe Dienstleister erstellt dann anhand zuvor festgelegter Kriterien eine Projektanmeldeübersicht als Entscheidungsgrundlage für das Auswahlgremium . Dabei werden die Projektanmeldungen auch plausibilisiert, die Zuordnung zum Operationellen Programm und der Arbeitsmarktpolitik des Landes geprüft, die Kofinanzierung hinterfragt und die Ergebnisse in systematischer Art und Weise zusammengefasst. Dies ist die Grundlage für die Beratung und Entscheidung durch das Auswahlgremium.“ (Drucksache 16/2763) Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 28. Trifft es zu, dass Schneider Organisationsberatung auch bei den Projekten „InPact 2“ und „InPact 3“ zeitgleich einerseits für die landesweite Beratung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten zur Durchführung des ESF zuständig war, andererseits aus ESF-Mitteln mitfinanzierte Projekte umgesetzt hat und damit Begünstigter war? 29. Gibt es noch weitere Projekte, in denen Schneider Organisationsberatung als externer Dienstleister für das Sozialministerium in Sachen ESF tätig war und im selben Zeitraum aus ESF-Mitteln finanzierte Aufgaben umsetzte – wenn ja, welche? 30. „InPact“, „Indica“, „Indica Plus“, „Vielfalt bewegt“, „Vorsprung durch Vielfalt“, „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken“ – wie genau hängen diese Projekte und Teilprojekte zusammen? 31. Was waren die Zielsetzungen dieser Projekte? 32. Was genau wurde für die Zielgruppen der Projekte erreicht und welche praktischen Konsequenzen wurden gezogen (bitte einzeln aufschlüsseln)? 33. Welche Aufgabenbereiche hat Schneider Organisationsberatung in diesen Projekten jeweils übernommen und für welche erbrachten Leistungen ist die Firma honoriert worden (bitte für jedes Projekt aufschlüsseln)? 34. Wie hoch sind die finanziellen Mittel insgesamt (Landeshaushalt und ESF), die für die oben genannten Projekte „InPact“, „Indica“, „Indica Plus“, „Vielfalt bewegt“, „Vorsprung durch Vielfalt“, „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken“ eingesetzt worden sind (bitte genaue Auflistung unter Einbeziehung sämtlicher beteiligter Einrichtungen, Verbände, Projektbereiche und Leistungen)? 35. Für das Kooperationsprojekt „InPact Kompetenz für die multikulturelle Arbeitswelt“ (2001 bis 2004) hat das MSAGD 554 751 Euro für Schneider Organisationsberatung bewilligt . Wurde a) der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum, b) wie hoch war der Auftragswert, c) wer hat das Projekt initiiert und konzipiert? 36. Für das Kooperationsprojekt „InPact 2 – Die Chancen der Vielfalt nutzen. Aktiv für Chancengleichheit und Integration“ (2005 bis 2006) hat das MSAGD 750 098 Euro (davon 342 944 Euro ESF Rheinland-Pfalz) für Schneider Organisationsberatung bewilligt. Wurde a) der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum, b) wie hoch war der Auftragswert, c) wer hat das Projekt initiiert und konzipiert? 37. Für das Kooperationsprojekt „InPact 3“ (2007) hat das MSAGD 292 616 Euro (davon 134 377 Euro ESF Rheinland-Pfalz) für Schneider Organisationsberatung bewilligt. Wurde a) der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum, b) wie hoch war der Auftragswert, c) wer hat das Projekt initiiert und konzipiert? 38. Für das Kooperationsprojekt „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken“ haben MSAGD, MIFKJF und andere Haushaltsstellen 429 746 Euro (davon 209 136 Euro ESF RheinlandPfalz ) für Schneider Organisationsberatung bewilligt. Wurde vor der „Entscheidung“ (s. Drucksache 16/2764) a) der Auftrag ausgeschrieben und die Eignung möglicher anderer Bewerber geprüft, b) wie hoch war der Auftragswert, c) wer hat das Projekt initiiert und konzipiert? 39. Für das Kooperationsprojekt „Vorsprung durch Vielfalt“ haben MSAGD, MIFKJF und andere Haushaltsstellen 108 026 Euro (davon 69 013 Euro vom ESF Rheinland-Pfalz) bewilligt . Wurde vor der „Entscheidung“ (s. Drucksache 16/2764) a) der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum, 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 b) wie hoch war der Auftragswert, c) wer hat das Projekt initiiert und konzipiert? 40. Wer war federführend in die Entscheidungsfindung für „Vorsprung durch Vielfalt“ eingebunden (bitte Personen nennen), wer hat in beiden Fällen über die Erteilung des Auftrags letztlich entschieden und wer hat den Auftrag formell erteilt? 41. In Drucksache 16/2780 ist für das Jahr 2013 keine Bewilligungssumme an Schneider Organisationsberatung für das Projekt „Vorsprung durch Vielfalt“ angeführt. Wirkt Schneider Organisationsberatung nicht mehr im Kooperationsprojekt mit und wenn ja, was sind die Gründe dafür? 42. Welche Mittel (Landeshaushalt und ESF) sind im Rahmen der genannten Kooperationsprojekte an andere Projektträger wie AGARP, die Arbeit und Leben GmbH und das Institut für Sozialpädagogische Forschung geflossen (bitte jeweils aufschlüsseln nach Projektpartnern und Zeitraum)? 43. Gemeinsam beraten die AGARP und Schneider Organisationsberatung im Auftrag der Landesregierung seit einigen Jahren rheinland-pfälzische Kommunen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Integrationspolitik. Wie wird diese Arbeit finanziert und wie hoch ist das Honorar jeweils für Schneider Organisationsberatung und für die AGARP? 44. Wurde dieser Beratungsauftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum, wie hoch war der Auftragswert und wie viele Bewerber gab es? 45. Welche Aufgaben erbringen jeweils Schneider Organisationsberatung und die AGARP im Einzelnen? 46. Aus welchen Gründen können die Leistungen von Schneider Organisationsberatung nicht ministeriumsintern abgedeckt werden? 47. Trifft es zu, dass Schneider Organisationsberatung und die AGARP in Mainz eine gemeinsame Adresse haben und was sind nach Kenntnis der Landesregierung die Gründe dafür? 48. Leistet die Firma Schneider Organisationsberatung oder hat sie nach Kenntnis der Landesregierung Hilfestellungen und Dienstleistungen für die AGARP geleistet, wenn ja, welche ? 49. Wie wertet die Landesregierung den engen Kontakt der Landesberatungsstelle zu einigen ESF-Begünstigten? 50. Ist nach Einschätzung der Landesregierung ein besonders Näheverhältnis zwischen Schneider Organisationsberatung und anderen ESF-Begünstigten, z. B. dem Institut für Sozialpädagogische Forschung oder der Arbeit und Leben GmbH gegeben und wie begründet die Landesregierung ihre Sicht? 51. Sieht die Landesregierung bei der Prüfung und Bewertung von ESF-Projektskizzen und Projektanmeldungen durch Schneider Organisationsberatung noch ein unparteiisches Verwaltungsverfahren gewährleistet und die erforderliche sachliche Distanz gegeben und wie begründet die Landesregierung ihre Sicht? 52. Ist es übliche Verwaltungspraxis in Rheinland-Pfalz, dass ein externer Berater eines Ministeriums Projekte, über die er berät, selber umsetzt und dafür zusätzlich Gelder erhält? 53. Wenn ja, in welchen Ministerien und Behörden wird dies so gehandhabt? 54. Wenn nein, warum wird im Falle der Landesberatungsstelle ESF anders verfahren? 55. Wie bewertet die Landesregierung vor dem rechtlichen Hintergrund des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Tatsache, dass eine Beratungsstelle Dienstleister und gleichzeitig Antragsteller , damit Begünstigter, ist und in beiden Fällen wirtschaftliche Vorteile hat? C. Beratungsmandate und Forschungsarbeiten Vorbemerkung: Der Abgeordnete Hans-Josef Bracht fragte 2012 nach eingeholten Gutachten und Expertenmeinungen der Landesregierung. In seiner Antwort erklärte der damalige Chef der Staatskanzlei , auch Dauerberatungsmandate im Kernbereich der Regierungs- und Ministerialtätigkeiten berücksichtigt zu haben (Drucksache 16/1943). Die ESF-Verwaltungsbehörde gehört laut Organigramm zum Referat 621-2 des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie . In der Antwort der Landesregierung ist das Dauer mandat von Schneider Organisationsberatung nicht aufgelistet. Das Institut für Sozialpädagogische Forschung in Mainz erhielt 2009 einen Auftrag über „Evaluation und Monitoring Europäischer Sozialfonds in Rheinland-Pfalz“. Das Projekt wurde bis 2013 mit 2 032 487 Euro Landesmitteln finanziert. Dies geht aus dem Bericht der Landesregierung zur Forschungsförderung in Rheinland-Pfalz hervor. Im Rahmen dieses Auftrags verfasste das ism eine „Halbzeitbewertung des Operationellen Programms des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds im Ziel 2 Regionale Wett- 5 Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode bewerbsfähigkeit und Beschäftigung Förderperiode 2007 – 2013“. Laut Vorwort der Verfasser zählt zu den Kernaufgaben dieses Auftrags: „die laufende Generierung steuerungsrelevanter Informationen für das Land Rheinland-Pfalz, die zu einer stetigen Optimierung des Fördergeschehens in Orientierung an den strategischen Zielvorgaben des Operationellen Programms beitragen sollen. Dieser programmbegleitende Ansatz hat bisher – neben der laufenden Aktualisierung sozioökonomischer Analysen – zu einer Reihe thematischer Expertisen und Bewertungen geführt.“ Ein weiteres Zitat zu dem Auftrag findet sich auf der Homepage des Institutes für Sozialpädagogische Forschung Mainz: „Ziel … ist erstens, für die Programmverantwortlichen steuerungsrelevante Informationen zum Status der Programmumsetzung zu generieren, die zeitnah zur Verfügung stehen und über adäquate Beratungsprozesse zugänglich gemacht werden, um eine möglichst optimale Programmumsetzung und einen möglichst effektiven und effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten. Zweitens soll die Verwaltungsbehörde in der Erfüllung umfangreicher Berichtspflichten und Beantwortung von Anfragen unterstützt werden, die Adressaten auf unterschiedlichen Ebenen (u. a. Ministerien, Begleitausschuss, Landtag, Bund, Europäische Kommission) umfasst. Drittens werden die Ergebnisse in Bezug zu den aktuellen arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen in Rheinland-Pfalz gesetzt, um dem Auftraggeber nützliche Unterstützung für die weitere strategische und praktische Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik des Landes zu liefern.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 56. Wie hoch war das Honorar, das an das Institut für Sozialpädagogische Forschung in Mainz für Monitoring und Evaluation der Umsetzung des ESF-Programms in Rheinland-Pfalz gezahlt wurde? 57. Wurde der Auftrag ausgeschrieben und wer erteilte den Auftrag? 58. Ist für 2014 eine Fortsetzung geplant? 59. Hat das ism bereits vor 2009 die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in RheinlandPfalz begleitet und bewertet? 60. Wenn ja, wie wurde diese Tätigkeit honoriert? 61. Wie definiert die Landesregierung „Ressortforschung“ und wie lauten die entsprechenden Kriterien, nach denen entschieden wird? 62. Wieso benötigt die ESF-Verwaltungsbehörde Unterstützung in der „Erfüllung umfangreicher Berichtspflichten und der Beantwortung von Anfragen, die Adressaten auf unterschiedlichen Ebenen (u. a. Ministerien, Begleitausschuss, Landtag, Bund, Europäischen Kommission) haben? 63. Wann und in welchen Fällen hat das Institut für Sozialpädagogische Forschung die „Verwaltungsbehörde in der Erfüllung umfangreicher Berichtspflichten und Beantwortung von Anfragen“ seitens Ministerien, Begleitausschuss, Landtag etc. unterstützt? 64. Das Institut für Sozialpädagogische Forschung findet sich im ESF-Begünstigtenverzeichnis für Rheinland-Pfalz mehrfach erwähnt – wieso wird ein Begünstigter des Programms mit der Evaluation und Bewertung desselben beauftragt? 65. Wie viele Aufträge und in welcher Höhe hat das Mainzer Institut für Sozialpädagogische Forschung bis heute von der Landesregierung seit seiner Gründung 1992 erhalten (bitte auch Haushaltsstelle angeben)? 66. Wie viele Aufträge, Studien, Forschungsprojekte, Evaluationen, allgemeine Gutachten und Gutachten mit wissenschaftlichem Forschungs- und Entwicklungsbezug, Dienstleistungen, Expertisen, Einzel- oder Dauerberatungsmandate haben das Sozialministerium (in der jeweiligen Ressortkonstellation und -zuschnitt) oder nachgeordnete Behörden und Ämter seit Mai 2001 bis heute insgesamt vergeben und eingeholt? Bitte getrennt auflisten nach a) Jahr, Inhalt, Auftragsnehmer, Auftragsvolumen, Kosten, hier auch gemeinsame Auf- träge mit anderen Ministerien einschließlich Teilfinanzierungen berücksichtigen. b) Welche dieser Beauftragungen wurden ausgeschrieben und welche freihändig vergeben? 67. Warum ist in der Antwort der Landesregierung, Drucksache 16/1943, das Dauerberatungsmandat der Landesweiten Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik, Schneider Beratung , nicht erwähnt? 68. Warum fehlt in der Antwort der Landesregierung, Drucksache 16/1943, die „Evaluation und Monitoring Europäischer Sozial fonds in Rheinland-Pfalz“ (seit mindestens November 2009) durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung in Mainz? 69. Wieso fällt die „Unterstützung in der Erfüllung umfangreicher Berichtspflichten und Beantwortung von Anfragen“ (Zitat: Homepage ism) in die Kategorie „Forschungsförderung bzw. Ressortforschung in Rheinland-Pfalz“? 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 D. Beratung des Sozialministeriums durch die RAT GmbH Vorbemerkung: Alleiniger Inhaber der Schneider Organisationsberatung ist Heiner Schneider. Schneider ist auch alleiniger Geschäftsführer der Trierer Dienstleistungs- und Beratungsgesellschaft RAT GmbH. Die Gesellschaft hat für das Land Rheinland-Pfalz unter Zuständigkeit des MSAGD, das Modellprojekt „QualiScheck“ durchgeführt (s. www.die-rat-gmbh.de). Auf der Homepage findet sich ein Link zu Schneider Organisationsberatung, ferner der Hinweis: „Durch die enge Verbindung mit der Schneider Organisationsberatung kann deren spezifisches Know-how ebenfalls genutzt werden … Unser Know-how umfasst: Vertiefte Kenntnisse der Bestimmungen der EU zu den Strukturfonds, hier vor allem dem ESF. Vertiefte Kenntnisse des Haushaltsrechtes, insbesondere im Bereich der Zuwendungsverfahren. Vertiefte Kenntnisse in der qualitätsgesicherten Entwicklung und Durchführung von Projekten und der dafür notwendigen Prozesse. Das Leistungsspektrum umfasst: Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Umsetzung von arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Zielen … Erarbeitung aller für derartige Programme notwendigen Dokumente (Förderbedingungen, Richtlinien, Formulare , Vordrucke, Handbücher).“ Schneider Organisationsberatung selber gibt auf der Homepage von „Indica – die Chancen der Vielfalt nutzen“ an: „Seit 1992 unterhalten wir die landesweite Beratungsstelle RAT, die ein Angebot für alle Arbeitsmarktakteure vorhält … Die Beratung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit und umfasst folgende Aufgaben: ... Technische Hilfe zur Durchführung des Europäischen Sozialfonds ESF ...“. Neben „Rat GmbH“ und „Beratungsstelle RAT“ findet sich auch die Nennung „RAT Schneider Organisationsberatung“. So führt der Landesverband der Volkshochschulen Rheinland-Pfalz auf seiner Homepage als Kooperationspartner „RAT Schneider Organisationsberatung“ an. Die Auflistung „Zusammenarbeit des Landes Rheinland-Pfalz mit der Firma Schneider Organisationsberatung bzw. Schneider & Kappenstein“ (Drucksache 16/2780) weist aus, dass von 2012 bis 2014 eine „Zusatzvereinbarung Servicestelle Förderansatz Quali Scheck“ über die Bewilligung von 211 861 Euro an Schneider Organisationsberatung geschlossen wurde, davon 105 930 Euro ESF Rheinland-Pfalz. Die Beauftragung der RAT GmbH für „QualiScheck“ endete am 30. September 2012 (s. Homepage RAT GmbH). Für den QualiScheck ist nunmehr das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. „Bestandteil des Umsetzungskonzepts ist die Errichtung und der Betrieb einer Servicestelle für den Förderansatz Qualitätscheck, die Interessierte – vorwiegend telefonisch über eine für den Anrufer kostenfreie Hotline – über die Fördermöglichkeiten sowie das Antrags- und Erstattungsverfahren informiert. Die Aufgabe der Servicestelle wird von der Firma Heiner Schneider Organisationsberatung wahrgenommen.“ (Drucksache 16/2726) Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 70. Wann und über welchen Zeitraum und mit welcher Zielsetzung ist/war die „RAT GmbH“ für die Landesregierung tätig? 71. Wer ist nach Kenntnis der Landesregierung Gesellschafter der GmbH und wer ist Geschäftsführer ? 72. Wann und über welchen Zeitraum und mit welcher Zielsetzung ist/war die „RAT landesweite Beratungsstelle“ für die Landesregierung tätig? 73. Über welchen Zeitraum hinweg hat die RAT GmbH das Projekt „QualiScheck“ durchgeführt ? 74. Wieso erfolgte die Umsetzung des Projekts nicht durch Fachabteilungen innerhalb des Sozialministeriums oder das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung? 75. Wurde der Auftrag an die RAT GmbH ausgeschrieben, wenn ja, wann, über welchen Zeitraum , wie viele Bewerber gab es und wie hoch war der Auftragswert? 76. Von 2009 bis 2012 erhielt Heiner Schneiders RAT GmbH einen Betrag von 1 744 607 Euro zur „Weiterleitung an die Bildungs träger“. Wie hoch ist die Summe, die an die GmbH für diese Dienstleistung gezahlt wurde? 77. Hat die RAT GmbH noch weitere Beauftragungen von der Landesregierung erhalten, wenn ja, welche und in welchem Umfang? 78. Hat die RAT GmbH nach Kenntnis der Landesregierung noch weitere Kunden neben der Landesregierung, wenn ja, welche? 79. Worin unterscheiden sich nach Kenntnis der Landesregierung die Tätigkeitsfelder der RAT GmbH und von Schneider Organisationsberatung bzw. haben sie sich unterschieden? 80. Ist es richtig, das die RAT GmbH und Schneider Organisationsberatung dieselbe Adresse in Trier haben? 81. Die Beauftragung der RAT GmbH für QualiScheck endete am 30. September 2012 (s. Homepage : RAT GmbH). Wurde dann in der Folge Schneider Organisationsberatung über 7 Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode die „Zusatzvereinbarung QualiScheck“ in dieser Sache beauftragt und arbei tete Heiner Schneider zeitgleich mit zwei Firmen an der Umsetzung des Projekts QualiScheck? 82. Weshalb erfolgte die „Umsetzung QualiScheck“ nicht über Schneider Organisationsberatung , sondern durch die RAT GmbH (Geschäftsführer Heiner Schneider) und was waren die ausschlaggebenden Gründe dafür? 83. Aus welchen Gründen konnten diese Aufgaben nicht ministeriumsintern oder über eine Landesbehörde abgedeckt werden? 84. Seit Ende 2012 führt das MSAGD das Projekt QualiScheck federführend selbst durch. Nunmehr stellt das Landessozialamt die QualiSchecks aus. Was sind die Gründe dafür und warum ist die Zusammenarbeit mit der RAT GmbH beendet worden? 85. Welche Aufgabe übernimmt jetzt Schneider Organisationsberatung im Rahmen des „QualiSchecks “? 86. Was genau leistet Schneider Organisationsberatung im Einzelnen und wie werden diese Leistungen honoriert? E. Öffentlichkeitsarbeit der ESF-Verwaltungsbehörde Laut ESF-Rechenschaftsbericht 2013 (S. 107/8) hat die ESF-Verwaltungsbehörde „im Jahr 2012 insgesamt 13 Pressemitteilungen zum Europäischen Sozialfonds veröffentlicht“ und „weiterhin einen Medienbeobachtungsservice beauftragt, nach dem Suchkriterium Europäischer Sozialfonds in allen in Rheinland-Pfalz erscheinenden Printmedien nach Artikeln und Berichten zum ESF zu recherchieren. „Auf diese Weise kann sich die Verwaltungsbehörde einen Überblick über den Erfolg ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und die der Zuwendungsempfänger verschaffen , mit dem Ergebnis, dass in der rheinland-pfälzischen Presselandschaft sukzessive mehr über den ESF bzw. ESF-Projekte berichtet wird.“ Schneider Organisationsberatung übernimmt Schriftverkehr für die ESF-Verwaltungsbehörde, z. B. die Übermittlung der „diesjährigen Weihnachtsgrüße des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie“ und kommuniziert auch personelle Änderungen in der ESF-Verwaltungsbehörde (s. Info-Mail Nr. 10, 5. November 2013 – Personelle Änderung in der ESF-Verwaltungsbehörde ). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 87. Welcher Medienbeobachtungsservice wurde beauftragt? 88. Wie viel kostet dies im Jahr? 89. Wieso führt die Beauftragung eines Medienbeobachtungsservice dazu, dass die „rheinlandpfälzische Presse sukzessive mehr über den ESF bzw. ESF-Projekte berichtet“ (Zitat ESFRechenschaftsbericht 2013)? 90. Welche Pressestrategie liegt der genannten Kausalität zugrunde? 91. In welchen Fällen lässt die ESF-Verwaltungsbehörde ihre Schreiben, Einladungen, Mails und Öffentlichkeitsarbeit über Schneider Organisationsberatung abwickeln und delegiert solche Verwaltungsvorgänge? 92. Wieso werden personelle Änderungen in der ESF-Verwaltungsbehörde, Abteilung Arbeit, Referat Europäische Arbeitsmarktpolitik, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz, über Schneider Organisationsberatung per Mail mitgeteilt ? 93. Warum werden solche Aufgaben nicht vom Aufgabenbereich „Publizität“ in der ESF-Verwaltungsbehörde übernommen? 94. Fallen Aufgaben der Kommunikation interner Personalangelegenheiten nicht originär in den Aufgabenbereich des Ministeriums? 95. Warum übermittelte Schneider Organisationsberatung 2013 per Mail „die diesjährigen Weihnachtsgrüße des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie“, bzw. für die ESF-Verwaltungsbehörde und die Arbeitsmarktreferate des MSAGD? 96. In welchen anderen Ministerien und aus welchen Gründen wird Mail- bzw. Schriftverkehr über externe Dienstleister abgewickelt? 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 9 Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben der Chefin der Staatskanzlei vom 14. Juli 2014 – wie folgt beantwortet: Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument zur Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitsuchenden in der Europäischen Union. Das Land Rheinland-Pfalz erhielt dabei in den Jahren 2007 bis 2013 insgesamt 114 Mio. Euro aus dem ESF. Jährlich können in Rheinland-Pfalz aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln rund 40 000 Menschen beraten, weitergebildet und qualifiziert werden. Dadurch werden bestehende Arbeitsplätze gesichert und die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für die Betroffenen erleichtert. Um eine qualifizierte Beratung der (möglichen) Projektträger anzubieten, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung die Landesweite Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik eingerichtet. Diese externe Beratungsstelle (wahrgenommen durch Schneider Organisationsberatung bzw. Schneider & Kappenstein) berät die Projektträger über die Voraussetzungen und Schwerpunkte der ESFFörderung sowie über das Antragsverfahren. Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1837 bereits ausgeführt (Drucksache 16/2780), wurde bei den Beratungen zu den Empfehlungen der in den Jahren 1989/1990 durch den Landtag eingesetzten Enquete-Kommission „Arbeit in der Industriegesellschaft – Langfristige Folgen der Arbeitslosigkeit“ (Drucksache 11/4659) die Förderung einer solchen zentralen Beratungsstelle für Projektträger in Rheinland-Pfalz gefordert. Im Doppelhaushalt 1992/1993 wurden erstmals Mittel für die Einrichtung einer derartigen Beratungsstelle bereitgestellt. Im Mai 1992 wurde das damalige Büro für Sozialplanung in Trier mit der Durchführung der landesweiten Beratungsstelle sowie zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen der Technischen Hilfe des ESF beauftragt. In der Zeit von 1994 bis 2013 wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt rund 607 Mio. Euro Fördermittel für arbeitsmarktpolitische Projekte bereitgestellt. In dieser Zeit wurden mit diesen Mitteln und mit der Unterstützung von Schneider Organisationsberatung bzw. Schneider & Kappenstein insgesamt über 7 500 arbeitsmarktpolitische Projekte umgesetzt, die nahezu 520 000 Personen erreicht haben. Dazu wurden für die Beratung und Begleitung der Projekte rund 10,16 Mio. Euro an Schneider Organisationsberatung bzw. Schneider & Kappenstein aufgewandt. Dies entspricht rund 1,7 Prozent des Fördervolumens. A. Tätigkeitsfelder�von�„Schneider�Organisationsberatung“�für�die�Landesregierung� 1.  Hat die Firma Schneider Organisationsberatung im Jahr 2013 für die Landesregierung noch weitere Leistungen erbracht als die, die in Drucksache 16/2780 in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1837 angeführt sind und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang?  Die Übersicht über die weiteren Leistungen, die die Firma Schneider Organisationsberatung im Jahre 2013 erhalten hat, können der Anlage 1 entnommen werden. 2.  Welche Leistungen sind in welchem finanziellen Umfang nach derzeitiger Planung für 2014 veranschlagt?  Die Übersicht über die Leistungen, die die Firma Schneider Organisationsberatung im Jahre 2014 erhalten hat bzw. geplant sind, können der Anlage 1 entnommen werden. 3. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller Landes- und ESF-Mittel, die von Beginn der Zusammenarbeit bis heute an die Unternehmen Schneider Organisationsberatung, RAT GmbH oder Landesberatungsstelle RAT, RAT Schneider Organisationsberatung, Schneider & Kappenstein etc. für Leistungen geflossen sind?  Die Abfrage bezieht sich auf einen Zeitraum von 22 Jahren. Angesichts des langen Zeitrahmens und unterschiedlicher Aufbewahrungsfristen besteht die Möglichkeit, dass einzelne ältere, das Unternehmen Schneider Organisationsberatung, RAT GmbH, Schneider und Kappenstein etc. betreffende Unterlagen bei der Landesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Behörden nicht mehr vorhanden sind. Die vorhandenen Unterlagen wurden zusammengestellt und ausgewertet. Vorbehaltlich beträgt die Gesamtsumme aller Landes- und ESF-Mittel, die an die angefragten Unternehmen ausgezahlt wurden, für die angefragten 22 Jahre 20 709 102,97 Euro. Darin enthalten ist auch ein Betrag in Höhe von 1 079 019 Euro, der zur Weiterleitung an die Bildungsträger für ausgegebene QualiSchecks bestimmt war. 4. Konnten in den beteiligten Ministerien durch die diversen Beauftragungen von Schneider Organisationsberatung bzw. der RAT-Beratung  bisher Stellen eingespart werden und wenn ja, welche und wie viele?  Die Beauftragung eines externen Dienstleisters erfolgte nicht, um Stelleneinsparungen oder Personalkürzungen in den zuständigen Referaten der Ministerien oder nachgeordneten Behörden zu bewirken. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters im Bereich des ESF und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erfolgte im Wesentlichen vor dem Hintergrund, dass das Verfahren zur Gewinnung von ESF-Projekten aufgrund von Anforderungen der Europäischen Kommission in Rheinland-Pfalz zweistufig umgesetzt wird. Diese Forderung wird von der Europäischen Kommission mit Nachdruck vertreten. Die Beauftragung des externen Dienstleisters ergab sich somit aus der notwendigen Zweistufigkeit der Umsetzungsstrukturen. Anderenfalls hätte zusätzliches Personal aufgebaut werden müssen. Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 5. Wie genau gestaltet sich die Zuarbeit von Schneider Organisationsberatung für das Sozialministerium bei der „Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Förderansätze des Landes“ (Zitat Homepage: Schneider Organisationsberatung)?  Die Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktpolitik müssen den jeweiligen aktuellen Bedarfen des Arbeitsmarktes angepasst werden . Schneider Organisationsberatung wird auf Anforderung der ESF-Verwaltungsbehörde im Arbeits- und Sozialministerium tätig, wenn existierende Förderansätze nicht mehr den Anforderungen der aktuellen Arbeitsmarktpolitik des Landes entsprechen. Dies kann darin begründet sein, dass sich die Zielgruppen, die inhaltlichen Zielsetzungen oder auch die finanziellen Rahmenbedingungen ändern. Grundlage für die Weiterentwicklung sind Monitoringergebnisse und sich daraus eventuell ergebende Teilevaluationen , Auswertungen von externen Daten, Workshops mit Trägern, Adaptionen von arbeitsmarktpolitischen Vorgaben. Schneider Organisationsberatung führt dazu Recherchen durch, moderiert die Workshops mit den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik und erstellt Entwürfe für die inhaltliche Neugestaltung der Förderansätze. Die Entwicklung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der ESF-Verwaltungsbehörde und den Arbeitsmarktreferaten des MSAGD. 6. Welche arbeitsmarktpolitischen Förderansätze des Landes wurden mit Zuarbeit von Schneider Organisationsberatung formuliert?  Aufgrund des langen Abfragezeitraums kann nicht mehr sichergestellt werden, dass alle Unterlagen über die Zuarbeiten von Schneider Organisationsberatung vorliegen, die vorhandenen Unterlagen wurden ausgewertet und zusammengestellt. Danach wurden die folgenden Förderansätze mit Zuarbeiten unterschiedlicher Intensität von Schneider Organisationsberatung erarbeitet bzw. weiterentwickelt: – Fit für den Job, mit mehreren Umfragen, – zusätzliche Chancen auf Ausbildung, – regionale Vermittlungszentren, – vertiefte Berufsorientierung, mit mehreren Trägerumfragen, – Job Chance – Modellprogramm zur regionalen Vernetzung von Aktivitäten für die Zielgruppe U 25, – Integration junger Mütter in den Arbeitsmarkt, – Offensive für den Strukturwandel, – Integration von Langzeitleistungsbeziehenden, – Jobfux, – Jugendscout, – zukunftsfähige Arbeit. 7. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung die Beratung und Förderung von ESF-Projektträgern in den anderen Bundesländern geregelt ? a) nach Zuständigkeit b)  nach Umsetzung und ggf. regionalen Strukturen  c)  ggf. nach Anzahl der beauftragten Dienstleister?  Nach einer aktuellen Umfrage liegen Rückmeldungen von 15 Bundesländern vor: zu a): Die Beratung von Projektträgern ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. In fünf Bundesländern wird die Beratung innerhalb des vorhandenen Verwaltungs- und Kontrollsystem umgesetzt. Dies bedeutet, dass überwiegend die „Zwischengeschaltete Stelle“ (diese befindet sich in Rheinland-Pfalz im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) oder auch die Verwaltungsbehörde die Beratung übernimmt. Die „Zwischengeschaltete Stelle“ befindet sich in manchen Bundesländern selbst außerhalb der Landesregierungen, z. B. in landeseigenen Banken oder Instituten. In sechs Bundesländern wird die Beratung durch Landesbanken oder landeseigene Institute abgewickelt. In einem Bundesland erfolgt die Beratung durch die „Zwischengeschaltete Stelle“ zusammen mit externen Dienstleistern. In einem Fall erfolgt die Beratung durch eine landeseigene Agentur mit einem externen privaten Dienstleister. Externe Dienstleister werden in vier Bundesländern eingesetzt, inklusive der beiden vorgenannten Konstellationen. zu b): Die Umsetzung erfolgt in einem sehr breiten Spektrum. Ein Bundesland bietet nur eine anlassbezogene Beratung an, ein anderes eine Telefonhotline. Ansonsten erfolgt die Beratung in der Regel zentral für das ganze Bundesland. In vier Bundesländern gibt es regionale Zuständigkeiten. zu c): In der Regel wird ein Dienstleister beauftragt, in zwei Bundesländern zwei und in einem Bundesland drei. 8. In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Landesregierung eine private Firma als einziger, zentraler, landesweiter ESF-Dienstleister  beauftragt?  Nach einer aktuellen Umfrage wird in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen ein zentraler privater Dienstleister beauftragt. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 11 9. Nach welchen Maßstäben und auf welcher Grundlage erfolgt die „inhaltliche Vorprüfung“ von Projektanträgen durch Schneider Organisationsberatung?  Eine „inhaltliche Vorprüfung“ von Projektanträgen durch Schneider Organisationsberatung erfolgt nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage 1824 verwiesen (Drucksache 16/2763). 10. Wie lauten die „zuvor festgelegten Kriterien“, welche die Landesregierung in der Drucksache 16/2763 als Antwort auf die Kleine Anfrage 1824 erwähnt und wer hat diese Kriterien formuliert?  Die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium muss sicherstellen, dass die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Projekte nach den für das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds geltenden Kriterien ausgewählt und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Um die Förderentscheidung transparent zu gestalten, wurden die „Kriterien zur Auswahl und Genehmigung von Projekten“ von der Verwaltungsbehörde formuliert und gemäß Art. 65 Buchstabe a der Verordnung (EG) 1083/2006 vom Begleitausschuss am 14. Juli 2009 geprüft, gebilligt und in Kraft gesetzt. Um die Kriterien jedem potenziell Begünstigten zugänglich zu machen, sind sie auf der Website www.esf.rlp.de veröffentlicht. 11. Hält  Schneider Organisationsberatung  alle  Projektanmeldungen  in  der  „Projektanmeldeübersicht“  für  die  Verwaltungsbehörde (siehe Drucksache 16/2763) fest?  Ja, Schneider Organisationsberatung erfasst alle im Rahmen eines Aufrufverfahrens eingegangenen Projektanmeldungen in der Projektanmeldeübersicht . 12. Hat es bisher Fälle gegeben, dass Antragsteller bereits bei der inhaltlichen Vorprüfung abgewiesen wurden und nicht in der Projektanmeldeübersicht  aufgeführt sind, wenn ja, welche? Wie in der Antwort zu Frage 11 dargestellt, werden alle Anmeldungen in der Übersicht erfasst. Die Entscheidung über die eingegangenen Anmeldungen zur Antragstellung trifft allein das Auswahlgremium. Die Beratungsstelle hat kein Entscheidungsrecht und ist kein Mitglied des Auswahlgremiums und darf deshalb auch keine Antragsteller abweisen. 13. Welche Arbeitsfelder, Maßnahmen und Veranstaltungen umfasst das Projekt der „Interkulturellen Öffnung der Einrichtungen zur Unterstützung von Familien in Rheinland-Pfalz“?  Das Projekt wurde 2010 und 2011 durchgeführt und umfasste zwei Veranstaltungen. Zielgruppen waren alle Familien unterstützenden Einrichtungen in Rheinland-Pfalz. Für die Veranstaltungen wurde mit folgenden Partnern kooperiert: Arbeitsgemeinschaft der Beiträte für Migration und Integration, Vernetzungsbüro der rheinland-pfälzischen Familienzentren, Viva Familia Servicestelle für Lokale Bündnisse für Familien in der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz sowie QueerNet Rheinland -Pfalz und Verband der Angehörigen psychisch kranker Menschen. Angeboten wurden zwei Fachtagungen, in deren Rahmen die Fachkräfte aus den Einrichtungen Ansätze zur interkulturellen Öffnung ihrer jeweiligen Einrichtung entwickelten und miteinander diskutierten. Dabei wurde der thematische Ansatz von Beginn an breit gewählt, also nicht nur auf Familien mit Migrationshintergrund bezogen , sondern darüber hinaus auch auf Familien mit Angehörigen mit Behinderungen und Regenbogenfamilien. Die Veranstaltungsreihe fand statt im Rahmen der Umsetzung des rheinland-pfälzischen Landesintegrationskonzepts im Handlungsfeld „Familie “. 14. Hat Schneider Organisationsberatung im Kontext des Projektes Leistungen erbracht und wenn ja  a) welche Leistungen und b) wie wurde die Begleitung des Projektes durch Schneider Organisationsberatung honoriert?  Schneider Organisationsberatung hat im Rahmen des Projekts „Interkulturelle Öffnung der Einrichtungen zur Unterstützung von Familien in Rheinland-Pfalz“ die folgenden Leistungen erbracht: Kooperation bei der Konzeption der Veranstaltungen, inhaltliche Beiträge (Vortrag und Power-Point-Präsentation) sowie Moderation. Die Leistungen erfolgten im Rahmen des Projektes „Vorsprung durch Vielfalt“, deshalb erfolgte keine gesonderte Vergütung. 15. Ist Schneider Organisationsberatung für die von der Landesregierung gegründete „Initiative Gesundheitswirtschaft Rheinland-Pfalz“ tätig gewesen und wenn ja, hat sie dafür Honorar erhalten?  Schneider Organisationsberatung hat zwar im Rahmen der Initiative Gesundheitswirtschaft als Moderator von Veranstaltungen und Workshops fungiert. Schneider Organisationsberatung war jedoch kein Auftragnehmer der Landesregierung. Sie wurde in Verantwortung der mit der Umsetzung der Initiative betrauten Agentur tätig. Die Höhe des Honorars ist der Landesregierung nicht bekannt. 16. Aus welchen Bundesmitteln und/oder Landesmitteln und in welcher Höhe wird das Landesnetzwerk IQ Rheinland-Pfalz finanziert?  Das „Netzwerk IQ (Integration durch Qualifizierung)“ ist ein Förderprogramm des Bundes zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund. Das Programm wird nur aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Die Bundesmittel betrugen insgesamt: in 2011: 353 199,07 Euro, in 2012: 774 002,48 Euro, in 2013: 1 090 235,19 Euro, in 2014: 1 245 176,96 Euro. Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 17. Schneider Organisationsberatung nimmt im Rahmen des Netzwerkes Aufgaben der Erstberatung, Information und Qualifizierung, Vernetzung, Unterstützung und Entwicklung von Strategien wahr (s. Homepage). Welche Mittel und in welcher Höhe erhält die Firma  nach Kenntnis der Landesregierung für diese Aufgabe?  Schneider Organisationsberatung erhielt für die Leistungen Aufgaben der Erstberatung, Information und Qualifizierung, Vernetzung , Unterstützung und Entwicklung von Strategien Bundesmittel in Höhe von 459 458 Euro für den Förderzeitraum 2011 bis 2014. 18. Wie gestaltet sich das Aufgabenfeld „Integrationsamt GutachtersteIle für Integrationsfirmen im Einzelnen“ und für welche Leistungen  werden welche Summen gezahlt (bitte nach Jahr und jeweils angewiesene Beträge aufschlüsseln)? Die Leistungen und der Umfang für das Aufgabenfeld „Integrationsamt Gutachterstelle für Integrationsfirmen“ (jeweils jährlich für die Jahre 2012 bis 2014) folgen aus nachstehender Übersicht: Aufgabe Umfang/Stundensatz Summe inkl. MwSt Kompaktberatung von Antragstellern 320 Stunden zu 84,49 Euro 27 036,80 Euro Erstellung von betriebliche Gutachten 700 Stunden zu 84,49Euro 59 143,00 Euro Pflege der Förderdatenbank für 1 032 Stunden zu 65,45 Euro 67 544,40 Euro Integrationsbetriebe Administration der Datenbank, 104 Stunden zu 84,49 Euro 8 786,96 Euro Monitoring und anlassbezogene Beratung und von Integrationsfirmen 296 Stunden zu 65,45 Euro 19 373,20 Euro Auswerten und Aufbereitung der 1 292 Stunden zu 84,49 Euro 109 161,08 Euro Daten im Rahmen des Controllings und 232 Stunden zu 65,45 Euro 15 184,40 Euro Koordination der Zusammenarbeit 400 Stunden zu 84,49 Euro 33 796,00 Euro Pflege einer Website 20 Stunden zu 65,45 Euro 1 309,00 Euro Controlling und Steuerung der Belegung 200 Stunden zu 84,49 Euro 16 898,00 Euro und Budget für Integrationsfirmen Vorprüfung Unterlagen zur Anerkennung 60 Stunden zu 84,49 Euro 5 069,40 Euro des Personenkreises nach § 132 SGB IX Krisenberatung 400 Stunden zu 84,49 Euro 33 796,00 Euro Leitung und Verwaltung 75 Stunden zu 83,30 Euro 6 247,50 Euro Gesamt 5 129 Stunden 403 345,74 Euro Die Leistungen und der Umfang für das Aufgabenfeld „Integrationsamt Gutachterstelle für Integrationsfirmen“ (jeweils jährlich für die Jahre 2010 und 2011) ergeben sich aus nachfolgender Übersicht. Für das Jahr 2009 erfolgte eine geteilte Auftragserteilung (siehe Antwort auf die Frage 19). Aufgabe Umfang/ Summe Stundensatz Summe inkl. Mwst. Beratung, betriebliche Gutachten 1 500 Stunden zu 69,80 Euro 104 700,00 Euro 124 593,00 Euro Pflege einer Datenbank, Controlling 1 940 Stunden zu 66,45 Euro 128 913,00 Euro 153 406,47 Euro Krisenberatung 260 Stunden zu 72,00 Euro 18 720,00 Euro 22 276,80 Euro Koordination der Zusammenarbeit 400 Stunden zu 72,00 Euro 28 800,00 Euro 34 272,00 Euro Leitung und Verwaltung 75 Stunden zu 68,50 Euro 5 137,50 Euro 6 113,63 Euro Gesamtsumme für Laufzeit eines 286 270,50 Euro 340 661,90 Euro ganzen Jahres ( 2010, 2011) Hälftiger Anteil für Laufzeit 170330,95 Euro Juli bis Dezember 2009 Zusatzvereinbarung für Laufzeit 176740,28 Euro Januar bis Juni 2009 Gesamtbetrag für 2009 347071,23 Euro Die Leistungen und der Umfang für das Aufgabenfeld „Integrationsamt Gutachterstelle für Integrationsfirmen“ für die Jahre 1994 bis 2008 ergeben sich aus nachfolgender Übersicht. Eine Schlüsselung der erbrachten Teilleistungen erfolgte nicht. Für die Jahre Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 13 1994 bis 1999 erfolgte die Abrechnung über Stellenanteile, eine vergleichende Ausweisung nach Stunden ist nicht möglich. In den Jahren 2000 bis 2004 ist die spezifische Ausweisung der Teilleistung „Beratung der Integrationsbetriebe“ möglich. Auch in diesen Jahren wurde die Teilleistung „Mittelbegleitung“ als Globalleistung (Administration der Datenbank, Controlling, Budgetverwaltung für die Integrationsfirmen) erbracht. Jahr Gesamtleistung Stundenumfang jährlich 1994 88 058,27 Euro 1995 91 946,64 Euro 1996 105 468,61 Euro 1997 111 735,55 Euro 1998 119 789,30 Euro 1999 119 789,30 Euro 2000 136 274,63 Euro 634 Beratung 2001 136 274,63 Euro 634 Beratung 2002 157 331,57 Euro 887 Beratung 2003 158 013,29 Euro 930 Beratung 2004 178 898,30 Euro 930 Beratung 2005 168 255,94 Euro 1 088 Beratung 1 046 Mittelbegleitung 2006 211 813,76 Euro 1 783 Beratung 782 Mittelbegleitung 2007 372 955,97 Euro 3 050 Beratung 1 190 Mittelbegleitung 2008 358 199,43 Euro 3 050 Beratung 1 190 Mittelbegleitung 19. Wurde der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, wie hoch war der Auftragswert und wie viele Bewerber gab es?  In den Jahren 1994 bis 1999 erfolgte die Finanzierung des Aufgabenfelds „Integrationsamt“ über Projektförderungen. Der Auftrag wurde erstmals für das Jahr 2000 gemeinsam mit der Rheinland-pfälzischen Beratungsstelle für Arbeitsmarktintegration Benachteiligter – Technische Hilfe zum ESF (RAT) durch das Sozialministerium mit der Option einer Verlängerung bis 31. Dezember 2002 öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Der vergaberechtliche Auftragswert für RAT und das Integrationsamt betrug 613 550,26 Euro. Drei Bewerber haben sich zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren beworben. Nach Übersendung der Leistungsbeschreibung wurde nur ein Angebot form- und fristgerecht eingereicht. Im Verfahren der gemeinsam mit der landesweiten Beratungsstelle (RAT) erfolgten öffentlichen Ausschreibung für das Jahr 2003 mit einem vergaberechtlichen Auftragswert in Höhe von 630 000 Euro für beide Auftragsbereiche und einer Verlängerungsoption bis 31. Dezember 2006 haben zwei Bewerber jeweils ein Angebot eingereicht. Im Verfahren der gemeinsam mit der landesweiten Beratungsstelle (RAT) erfolgten öffentlichen Ausschreibung für das Jahr 2007 mit einem vergaberechtlichen Auftragswert in Höhe von 800 000 Euro für beide Aufgabenbereiche und einer Verlängerungsoption bis 31. Dezember 2008 haben zwei Bewerber die Vergabeunterlagen angefordert. Ein Bewerber hat ein Angebot eingereicht. Der Auftrag wurde um sechs Monate bis zum 30. Juni 2009 verlängert. Seit 2009 wird das Vergabeverfahren durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung durchgeführt. Die Leistungen für das Integrationsamt werden seitdem gesondert ausgeschrieben. Die Ausschreibung für die Zeit vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011 hatte einen Auftragswert in Höhe von jährlich 300 000 Euro. Es gab einen Bewerber. Im Verfahren der Ausschreibung für die Jahre 2012 und 2013 mit einer Verlängerungsoption bis 31. Dezember 2014 gab es drei Bewerber . Der Auftragswert lag bei jährlich 350 000 Euro. 20. Aus welchen Gründen können diese Aufgaben nicht ministeriumsintern abgedeckt werden?  Im Bereich der Förderung von Integrationsfirmen, für die Begutachtung und für die Bewertung von eingereichten Konzepten und Wirtschaftsplänen potenzieller Antragsteller zur Gründung/Erweiterung einer Integrationsfirma bedient sich Rheinland-Pfalz, wie andere Bundesländer auch, externen Sachverstandes zur Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Gutachtens. Dies hat den Vorteil , dass die Begutachtung und die Förderungsentscheidung durch unterschiedliche Stellen erfolgt, was die Akzeptanz der Ausführungen im Gutachten bei den Interessenten positiv beeinflusst. Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 21. Konnten durch die Beauftragung von Schneider Organisationsberatung Stellen eingespart werden und wenn ja, welche?  Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 22. Ist die Ausschreibung für die „Landesweite Beratungsstelle für die ESF Förderperiode 2014 – 2020“ inzwischen erfolgt? Wenn ja, wo und wann, über welchen Zeitraum wurde ausgeschrieben, wie viele Bewerber gab es und wie hoch war der Auftragswert?  Die Ausschreibung für die „Landesweite Beratungsstelle für die ESF-Förderperiode 2014 – 2020“ ist noch nicht erfolgt. 23. Welche Aufgaben übernehmen die einzelnen Netzwerkpartner im Rahmen des Projektes ZAQ (Zukunftsfähige Arbeit, Qualifizierung  und migrantische Ökonomie) in der neuen ESF-Förderperiode?  24. Ist Schneider Organisationsberatung über Kooperationsprojekte in irgendeiner Form in dieses Projekt eingebunden oder beteiligt, wenn ja in welchem Umfang und in welcher Form?  Die Projektumsetzung in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 ist ab dem 1. Januar 2015 geplant. Derzeit liegt das Operationelle Programm der EU-Kommission zur Genehmigung vor. Im zweiten Halbjahr 2014 wird ein Aufrufverfahren durchgeführt. Welche Projekte dann ausgewählt werden, hängt von der Beteiligung der Projektträger am Aufrufverfahren, der inhaltlichen Anpassung an die Rahmenbedingungen der Förderansätze und dem Verfahren im Auswahlgremium ab. 25. Wie sieht die wissenschaftliche Begleitung von ZAQ durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung aus; welche Zielsetzungen und welches Konzept liegen dem Auftrag zugrunde und wie werden diese Leistungen honoriert?  Das Institut für sozialpädagogische Forschung e. V. ist Projektträger und setzt dieses Projekt im Rahmen der Projektförderung auf Basis von Fehlbedarfsfinanzierung unter Einsatz von Eigenmitteln um. Es erfolgt keine wissenschaftliche Begleitung, sondern es handelt sich um die praktische „wissenschaftliche Beratung und Entwicklung erster Umsetzungsschritte“ für Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Kooperationspartner. In dem Projekt ZAQ (Zukunftsfähige Arbeit, Qualifizierung und migrantische Ökonomie) werden, gemeinsam mit migrantischen Unternehmen und vielfältigen Kooperationspartnern aus Wirtschaft und Politik, Angebote und Beratungen zur Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten und zur Zukunftsfähigkeit migrantischer Unternehmen entwickelt. Zielsetzungen des Projektes sind: – Beratung von Unternehmerinnen und Unternehmern zu konkreten Förder- und Qualifizierungsangeboten des Landes u. a. zur Fachkräftequalifizierung und Fachkräftesicherung sowie zur Erhaltung und Erweiterung der Personalkompetenzen, – Feststellung zur Ermittlung des Qualifizierungsbedarfes bei Beschäftigten und Unternehmen, – Vermittlung von passgenauen Weiterbildungsangeboten, – Aufbau von Netzwerkstrukturen, – Informationsgewinnung über die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten und gesundheitliche Vorsorge durch Arbeitsbewältigungs- Coachings (abc), – Veranstaltungen zur Fachkräftesicherung und Fachkräftequalifizierung, – Aufbau und Pflege des interkulturellen Frauen-Netzwerkes PROF3I (Pro Frauen als Unternehmerinnen, Fach- und Führungs- kräfte Initiative), das eine Plattform für weibliche Selbständige, Führungskräfte und Gründungsinteressierte aus verschiedenen Ländern bietet. Die Finanzierung der Projekte ZAQI (2013) und ZAQ2 (2014) erfolgt mit: – ESF-Mitteln: 136 108,50 Euro, – Landesmitteln: 126 196,73 Euro, – Eigenmitteln: 10 461,46 Euro. 26. Worin bestanden die Unterstützungsleistungen von Schneider Organisationsberatung für die Kampagne „Neue Chancen: 6000 plus für Jung und Alt?“ und wie wurden diese Leistungen honoriert?  Die Unterstützungsleistungen von Schneider Organisationsberatung für die Kampagne „Neue Chancen: 6000 plus für Jung und Alt“ bestanden in: 1. Der Bearbeitung der durch die Kampagne ausgelösten zusätzlichen Projektanträge. Mit den Projekten der Kampagne wurden rund 5 000 Teilnehmende erreicht. 2. Der Unterstützung bei der Konzeptionierung und Organisation der Jugendaktionswoche in 2006 mit fünf regionalen Veranstaltungen und einem Jugendkongress in Mainz am 14. Februar 2006. Zahl der Teilnehmenden: 1 500. 3. Der Durchführung von Recherchen und der Mitwirkung bei ersten Programmvorlagen im Jahr 2005 sowie der überwiegend organisatorischen Mitwirkung in der vom Ministerium eingerichteten Projektgruppe. 4. Der Unterstützung des Controllings der Kampagne mit einem Vorschlag zur Datenerfassung durch ein Kennziffernsystem. 5. Einer Trägerumfrage zu „Fit für den Job“ im Jahre 2006 sowie einer Vorlage zur Weiterentwicklung des Förderansatzes. Die Leistungen zu 1. und 2. wurden auf Grundlage einer Zusatzvereinbarung mit 21 160,44 Euro vergütet. Die Leistungen zu 3. bis 5. wurden im Rahmen der bestehenden Aufträge erbracht. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 15 27. Wie hängen der Förderansatz „Fit für den Job“ und die Arbeitsmarktinitiative „Neue Chancen: 6000 plus für Jung und Alt“ zusammen ?  Die Arbeitsmarktinitiative „Neue Chancen: 6000 plus für Jung und Alt“ hatte zwei Zielgruppen: Jugendliche und Ältere. Für beide Zielgruppen wurden Förderansätze entwickelt. Der Förderansatz „Fit für den Job“ ist Teil der Arbeitsmarktinitiative und wurde mit den Erkenntnissen aus der Trägerumfrage zu „Fit für den Job“ im Jahr 2006 weiterentwickelt. B. Umsetzung�von�ESF-Projekten�durch�die�ESF-Landesberatungsstelle�und Zusammenarbeit�von�Schneider�Organisationsberatung�mit�anderen�ESF-Begünstigten� 28.  Trifft es zu, dass Schneider Organisationsberatung auch bei den Projekten „InPact 2“ und „InPact 3“ zeitgleich einerseits für die landesweite  Beratung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten zur Durchführung des ESF zuständig war, andererseits aus ESFMitteln  mitfinanzierte Projekte umgesetzt hat und damit Begünstigter war?  Ja. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 51 verwiesen. 29.  Gibt es noch weitere Projekte, in denen Schneider Organisationsberatung als externer Dienstleister für das Sozialministerium in Sachen ESF tätig war und im selben Zeitraum aus ESF-Mitteln finanzierte Aufgaben umsetzte – wenn ja, welche?  In der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden von Schneider Organisationsberatung als Projektträger folgende Projekte durchgeführt: „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken 2“ vom 1. November 2008 bis 31.Dezember 2009 „Vorsprung durch Vielfalt“ vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 30. „lnPact“, „Indica“, „Indica Plus“, „Vielfalt bewegt“, „Vorsprung durch Vielfalt“ , „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken“ – wie genau hängen diese Projekte und Teilprojekte zusammen?  Im Rahmen der im Jahr 2000 initiierten rheinland-pfälzischen Landesinitiative zum Abbau von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung hat Schneider Organisationsberatung für das Kooperationsprojekt „InPact – Kompetenz für die multikulturelle Arbeitswelt “ (Laufzeit 15. Dezember 2001 bis 14. Dezember 2004) Bundesmittel aus dem ESF-geförderten Bundesprogramm „Xenos – Leben und Arbeiten in Vielfalt“ beantragt. Das Projekt wurde aus Landesmitteln kofinanziert. Schneider Organisationsberatung fungierte als Zuwendungsempfänger und Koordinator für den Projektverbund und leitete einen Großteil der erhaltenen Mittel an die Partner AGARP, Arbeit und Leben gGmbH und ism e. V. weiter. In der Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006 wurde das Anschlussprojekt „InPact 2“ mit mehreren Schwerpunkten, u. a. dem Teilprojekt „InDica“ durchgeführt. Dieses Teilprojekt wurde in der Verantwortung von Schneider Organisationsberatung umgesetzt . „InDica Plus“ ist ein Teilprojekt von „InPact 3“ (Laufzeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007). Es handelt sich um eine Weiterentwicklung des „InDica“-Projekts und wurde verantwortlich von AGARP umgesetzt. Das Projekt „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken“ hatte zunächst eine Laufzeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Oktober 2008. Initiiert wurde es von der „InPact“-Projektgruppe. „Vielfalt bewegt“ war ein Teilprojekt des Kooperationsprojekts, ebenso wie „InDica“. Das Projekt wurde aufgrund des Wechsels der Förderperiode ab 1. November 2008 bis 31. Dezember 2009 als „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken 2“ fortgeführt. „Vorsprung durch Vielfalt“ (Laufzeit 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011) wurde in Kooperation mit den o. g. Partnern umgesetzt , es gab jedoch eigene Projektanträge jedes Partners. 31.  Was waren die Zielsetzungen dieser Projekte?  „InPact“ ist ein Multiplikatorenprojekt, dessen Ziel die Sensibilisierung, Information und Weiterbildung von unterschiedlichen Akteuren aus der Arbeitsmarktpolitik und der Migrantenarbeit ist. Die arbeitsmarktpolitische Orientierung von „InPact“ leistet einen Beitrag zur beruflichen Integration und zur Gleichstellung von Migrantinnen und Migranten im Arbeitsleben. Konzeptansatz des Projekts ist es, vor dem Hintergrund fortdauernder Benachteiligungen von Migrantinnen und Migranten im Hinblick auf Bildungschancen und berufliche Perspektiven das Problembewusstsein von Schlüsselpersonen in der Arbeitswelt zu fördern. Ferner sollen durch verschiedene Angebote Kompetenzen und Kenntnisse an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Migrantenarbeit über Fragen der beruflichen Bildung und der Arbeitsmarktintegration vermittelt werden. Das Projekt will Schlüsselpersonen als Multiplikatoren gewinnen, die ihrerseits zur Sensibilisierung Anderer und zur Verbreitung des Ansatzes beitragen . Im Projekt „InDica“ werden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die in sozialen Arbeitsfeldern tätig sind, über das deutsche Schul- und Ausbildungssystem informiert. Diese sollen dann in ihrer Muttersprache das umfassende Wissen über das rheinlandpfälzische Schulsystem und die Formen der Elternmitwirkung in der Schule, über Sprachförderung und Mehrsprachigkeit, über Berufswahl und Ausbildungswege an Eltern weitergeben. „InDica Plus“ ist eine Weiterentwicklung des Teilprojekts „InDica“. Ziel von „InDica Plus“ war die strukturelle Verankerung der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren an den jeweiligen Standorten. Sie sollen vor Ort als Ansprechpartnerinnen und -partner für Migrantinnen und -migranten und Institutionen gleichermaßen etabliert werden. Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist das vorrangige Ziel der Integrationspolitik des Landes Rheinland-Pfalz. An diesem übergeordneten Ziel der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik orientieren sich die folgenden Projektziele von „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken“. Im Teilprojekt „Vielfalt bewegt“ sollen durch eine aktive Bewerbung der Vorteile einer Organisationskultur der Vielfalt unter Wahrnehmung der Potenziale von Migrantinnen und Migranten die Teilhabechancen an Beschäftigung und Ausbildung erhöht werden: 1. Betriebe, Kommunalverwaltungen und andere Organisationen in Rheinland-Pfalz sollen der Förderung und Nutzung von Viel- falt durch die Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund eine höhere Bedeutung beimessen. 2. Entscheidungsträger in den Organisationen wenden ihr erweitertes Wissen für eine verbesserte Nutzung der Vielfalt in ihrem Wirkungsbereich an. Sie implementieren Maßnahmen, die die Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten bei der Ausbildung, Einstellung und betrieblichen Weiterbildung erhöhen. 3. Betriebe und Kommunen, die Vielfalt fördern und nutzen, werden in der breiteren Öffentlichkeit als vorbildhaft wahrgenommen . Das Projekt „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken 2“ wurde von der „InPact“-Projektgruppe in der o. g. Zusammensetzung entwickelt. Gemäß Konzeption bestand auch dieses Projekt aus den beiden Teilprojekten „Vielfalt bewegt“ und „InDica“. Die Zielsetzungen entsprachen ebenfalls dem Vorprojekt. Die quantitativen Ziele wurden entsprechend der längeren Laufzeit erhöht. Mit dem Gesamtprojekt „Vorsprung durch Vielfalt“ werden folgende Ziele verfolgt: Erweiterung und Stärkung der Diversity-Kompetenz von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Organisationen in RheinlandPfalz , d. h. 1. Entscheidungsträger in den Organisationen vertiefen ihr Wissen über eine verbesserte Nutzung der Vielfalt in ihrem Wir- kungsbereich. 2. In den Organisationen werden Entwicklungsprozesse in Gang gesetzt oder fortgeführt, die durch strukturelle Veränderungen die Chancen durch Vielfalt nutzbar machen. Mit den in den Organisationen umgesetzten Maßnahmen tragen die Aktionspartner zur Förderung der Vielfalt und damit zur Erhöhung der Chancengleichheit (von Migrantinnen und Migranten) bei, insbesondere bezüglich Aus- und Weiterbildung und Beschäftigung. 3. Betriebe und Kommunen, die Vielfalt fördern und nutzen, werden in einer breiteren Öffentlichkeit als vorbildhaft wahrgenommen . 4. Das in der Öffentlichkeit stark von Defiziten und Problemen geprägte Bild von Migrantinnen und Migranten wird positiv beeinflusst durch eine differenzierte und realitätsnahe Präsentation des Themas. 32.  Was genau wurde für die Zielgruppen der Projekte erreicht und welche praktischen Konsequenzen wurden gezogen (bitte einzeln aufschlüsseln )?  „InPact“: Insgesamt nahmen im Projektzeitraum 1 921 Personen an Seminaren, Informationsveranstaltungen, Tagungen oder Trainings teil, darunter über 1 000 Frauen. Damit wurde die im Antrag vorgesehene Planzahl von 1 800 Teilnehmenden überschritten. Dies spricht für eine grundsätzlich hohe Akzeptanz des Projekts seitens der Teilnehmenden. „InPact“ hatte sich zum Ziel gesetzt, ein breites Spektrum von Fachkräften, Multiplikatoren, Ehrenamtlichen und anderen Akteuren anzusprechen. Die Zustimmung und Unterstützung aufseiten dieser unterschiedlichen Zielgruppen ist differenziert zu bewerten. Grundsätzlich positiv in Form von guten bis sehr guten Bewertungen äußerten sich die 134 Teilnehmenden der Trainings, die sich im Wesentlichen aus Fachkräften der beruflichen Bildung sowie pädagogischem und Anleitungspersonal aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zusammensetzten. Die Tatsache, dass alle Trainings zustande kamen und teilweise ein zweites Mal angeboten werden konnten, zeigt, dass InPact hier die Bedürfnisse der Zielgruppe getroffen hatte. Der größte Zuspruch zum Projekt erfolgte im Handlungsfeld Fortbildung vonseiten der Multiplikatoren mit Migrationshintergrund , Ausländerbeiräten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Migrationsarbeit und Migranteneltern. Die hohe Frequenz von Angeboten für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch zeigt den großen Bedarf , der in diesem Feld besteht. Dies bestätigte sich auch in der Recherche unter den rheinland-pfälzischen Migrantenorganisationen , die „InPact“ in 2004 durchführte. Sehr hoch war die Zustimmung bei den Eltern mit Migrationshintergrund, dies zeigen die Auswertungen der Protokolle und die mit rund 880 Personen sehr hohe Teilnehmerzahl, die in den Jahren 2003 und 2004 erreicht wurde. Schwieriger erwies sich der Zugang zu Personalverantwortlichen aus Betrieben und Kommunalverwaltungen und anderen Personen (wie Betriebsräte und Gewerkschafter), die in Organisationen für das Thema Chancengleichheit sensibilisiert werden sollten. Es gab selten direkte Ablehnung, oft wurden die Ziele und Ansätze als durchaus sinnvoll und überlegenswert eingestuft. Da für die Angesprochenen jedoch das konkrete Verwertungsinteresse im Vordergrund stand, wurde hier allerdings eher Zurückhaltung bei der Zielgruppe festgestellt, wenn die Vorteile für die Einführung einer Dienstvereinbarung oder einer Sensibilisierungsmaßnahme nicht unmittelbar erkennbar waren. Hier hat sich gezeigt, dass eine persönliche und individuelle Ansprache mit konkreten, nutzungsorientierten Angeboten wichtige Voraussetzungen für den Erfolg sind. Gesamtbeurteilung: Insgesamt zogen die Projektträger ein sehr positives Fazit aus der dreijährigen Projektlaufzeit. Die zu Projektbeginn gesetzten Projektziele wurden im Wesentlichen erreicht und weisen in einigen Aspekten sogar bessere Ergebnisse auf. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 17 Die vom Projekt erreichte Akzeptanz bei den unterschiedlichen Zielgruppen war in den meisten Fällen sehr hoch und hat dazu geführt , dass „InPact“ mittlerweile als wichtiger Akteur in der rheinland-pfälzischen Landschaft angesehen wird. Besonders erfolgreich war die Multiplikatorenarbeit mit Migrantinnen und Migranten. Durch den Multiplikatorenansatz ist es gelungen , viele Migrantinnen und Migranten mittelbar anzusprechen, die die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter niemals direkt hätten erreichen können. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit Migrationshintergrund haben hier eine wichtige Brückenfunktion übernommen und zu einer Multiplizierung der Wirkung von „InPact“ beigetragen – insbesondere bei den sogenannten bildungsfernen Bevölkerungsgruppen. Auch mit den erstellten Publikationen und Informationsmedien wurde das ursprünglich gesetzte Ziel mehr als erreicht, wie die „Agenda 2004“, der „Wegweiser für Zuwanderer“ und der „Suchroboter Migration“ eindrucksvoll belegen. Die rege Nachfrage und die positiven Rückmeldungen aus der (Fach-)Öffentlichkeit zeigen, dass es beim Thema Integration und Chancengleichheit gerechtfertigt ist, in sorgfältige, differenzierte und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zu investieren. Die Strategie, mit unterschiedlichen Medien und gut aufbereiteten und ansprechend gestalteten Materialien die Zielgruppen anzusprechen, hat sich auch im Sinne der Nachhaltigkeit als erfolgreich erwiesen. Der Nutzen des Projektes auf der strukturellen Ebene ist schwieriger zu belegen und zu quantifizieren. Immerhin ist es der Projektgruppe gelungen, dass ihre migrations- und integrationspolitische Expertise in vielfältiger Weise einfließt in Gremienarbeit und Empfehlungspapiere auf Landes- und lokaler Ebene. „InDica“: Auch in diesem Teilprojekt haben die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit Migrationshintergrund eine wichtige Brückenfunktion übernommen und zu einer Multiplizierung der Wirkung von InPact beigetragen – insbesondere bei den sogenannten bildungsfernen Bevölkerungsgruppen. „Vielfalt bewegt“: Die im Antrag formulierten Ziele des Projekts sind weitestgehend erreicht worden. Im Einzelnen bedeutet dies für das Teilprojekt „Vielfalt bewegt“: Betriebe, Organisationen und Kommunalverwaltungen sind bedarfsgerecht über Instrumente und Nutzen von Diversity Management – besonders in Bezug auf Mitarbeiter/-innen und Kund/-innen mit Migrationshintergrund – und interkultureller Öffnung informiert worden. Praxisbeispiele einer erfolgreichen Förderung von „Vielfalt“ durch Betriebe, Organisationen und Kommunen in Rheinland-Pfalz wurden recherchiert, aufbereitet und öffentlich verbreitet. Betrieben, Kommunen und anderen Organisationen wurden praxisorientierte Kenntnisse zu Aspekten der Förderung von „Vielfalt “ in Veranstaltungen und individuellen Beratungen vermittelt. Die angestrebte Zahl von 50 Aktionspartnern ist nicht ganz erreicht worden, zum Ende des Projekts gab es 42 Partner der Aktionspartnerschaft „Vorsprung durch Vielfalt“. Im Projektverlauf wurde deutlich, dass in Zukunft eine intensivere Umsetzungsbegleitung der Organisationen auf dem Weg zur Interkulturellen Öffnung bzw. bei der Implementierung von Diversity-Instrumenten notwendig ist. Oftmals besteht Einsicht in die Notwendigkeit der Maßnahmen, aber Unsicherheit über mögliche Schritte, den Ablauf des Prozesses und einzubeziehende Personen. „Vorsprung durch Vielfalt“, Teilprojekt Schneider Organisationsberatung: Es fand eine kontinuierliche Begleitung von sechs Kommunen statt, zusätzlich erhielten weitere zehn Kommunen punktuelle Beratungsleistungen . In den ersten sechs Kommunen unterstützte der Träger die Verantwortlichen vor Ort bei der Erstellung strategischer Integrationskonzepte, mit dem Schwerpunkt Ausbildung und Beschäftigung. Der Mainzer Stadtrat beschloss im Sommer 2010 die Umsetzung des „Handlungsplans Integration“; der Trierer Stadtrat hat am 13. Dezember 2011 das Integrationskonzept verabschiedet. Während der Projektlaufzeit nahm die Nachfrage der Kommunen nach Unterstützung stetig zu, sodass der Träger das Beratungsspektrum um Einzelleistungen erweiterte und mehr Kommunen als vorgesehen in die Beratung aufgenommen werden konnten. Die rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften betrachten Integration zunehmend als beteiligungsorientiert zu planende Querschnittsaufgabe und folgen damit den Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene. Durch die breite Beteiligung bei der Entwicklung der Konzepte und die notwendige Aushandlung der Inhalte erhält das Konzept nicht nur eine breite Akzeptanz, sondern trägt im Austausch bspw. von Migrantenorganisationen und Verwaltung zur Bewusstseinsbildung hinsichtlich der Chancen von Integration bei. Strategische Integrationskonzepte zeichnen sich zudem durch hohe Nachhaltigkeit aus, da im Konzept bereits die Umsetzungsstrukturen festgehalten werden und das Konzept durch den Stadtrat bzw. Kreistag verabschiedet wird. Darüber hinaus kann durch die maßgebliche Beteiligung an der Entwicklung des Integrationskonzepts einerseits die Kompetenz der Beiräte für Migration und Integration erhöht werden, andererseits kann der Prozess zur Stärkung ihrer Position in der Kommune beitragen. Durch die Einrichtung regelmäßiger Netzwerktreffen soll der fachliche Austausch unter den jeweiligen Verantwortlichen gefördert werden. Da die Kommunen sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden und verschiedene Schwerpunkte haben, kann hier eine inhaltliche Befruchtung stattfinden. Zudem werden durch fachliche Inputs für alle, relevante Themen bearbeitet wie z. B. Monitoring und Berichterstattung. Ergänzend wird der Austausch mit der Landesregierung hergestellt, indem der Integrationsbeauftragte an den Treffen teilnimmt und sich ins Gespräch mit den Kommunalvertretern begibt. Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Bezüglich des Unterstützungsbedarfs der Zielgruppe zur Implementierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Interkulturellen Öffnung wurde rasch deutlich, dass hier v. a. Informationsbedarf besteht, der in Form von Workshops und Seminaren umgesetzt wurde. Diese Workshops fanden organisationsbezogen statt wie zum Beispiel in der Verbraucherzentrale, in der Stadt- bzw. Kreisverwaltung (Cochem-Zell, Worms) oder organisationsübergreifend und themenorientiert (Familienzentren und Lokale Bündnisse für Familie). Die Workshops waren auf Wunsch stets sehr praxisnah und transferorientiert, das heißt, nach einer Einführung in das Konzept der Interkulturellen Öffnung wurde gemeinsam mit den Teilnehmenden an Umsetzungsmöglichkeiten im jeweiligen Organisationsalltag gearbeitet. 33. Welche Aufgabenbereiche hat Schneider Organisationsberatung in diesen Projekten jeweils übernommen und für welche erbrachten Leistungen ist die Firma honoriert worden (bitte für jedes Projekt aufschlüsseln)?  In der Beantwortung zu Frage 30 wurde die Organisationsstruktur der „InPact“-Arbeitsgruppe erläutert. Im Übrigen wird auf die Anlage 3 zu Frage 42 verwiesen, in der die Zuwendungsanteile für die von Schneider Organisationsberatung erbrachten Projektbereiche aufgelistet sind. Die Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen war Hintergrund des angewandten Konzepts. Ein Projektpartner, die Schneider Organisationsberatung, fungierte in fast allen Projekten als Projektträger. Schneider Organisationsberatung war deshalb für die Koordination des Projektverbundes sowie die anteilige Weiterleitung der Projektmittel an die anderen Partner zuständig. Im direkten Verantwortungsbereich von Schneider Organisationsberatung innerhalb des Projektverbundes „InPact“ lagen: – Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmanagement und Repräsentanz/Öffentlichkeitsarbeit des Projektverbundes. – Konzeption, Organisation und Dokumentation von Trainings für Fachkräfte der beruflichen Bildung und von arbeitsmarkt- politischen Maßnahmen. „InDica“: Aufbau und Umsetzung des Projekts. „InDica Plus“: Keine operativen, nur unterstützende Aufgaben, Durchführung durch AGARP. „Vielfalt bewegt“: – Beratung von Kommunen und Organisationen zu Interkultureller Öffnung und Diversity Management. – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. „Vorsprung durch Vielfalt“: Die Arbeitsschwerpunkte von Schneider Organisationsberatung innerhalb des Verbundprojekts „Vorsprung durch Vielfalt“ sind: – Koordination und Repräsentanz der Projektgruppe, Ansprechpartner gegenüber den Förderern; – Vertretung der Projektgruppe in Gremien wie dem Landesbeirat für Migration und Integration und Mitwirkung in Verhand- lungsgruppen zur Umsetzung des Landesintegrationskonzepts; – Öffentlichkeitsarbeit (Betreuung Homepage, Pressemitteilungen, Newsletter); – Beratung und Begleitung von drei Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung ausbildungs- und arbeitsmarktorientierter strategischer Integrationskonzepte; – Entwicklung und Umsetzung eines Beratungs- und Unterstützungsangebots für die Akteure – Koordination der Vorbereitung und Durchführung der während der Projektlaufzeit durchzuführenden zwei bis drei öffent- lichkeitswirksamen Veranstaltungen wie der in 2010 stattfindenden Verleihung des Preises für „Vorbildliches interkulturelles Miteinander“. 34.  Wie hoch sind die finanziellen Mittel insgesamt (Landeshaushalt und ESF), die für die oben genannten Projekte „lnPact“, „lndica“, „lndica Plus“, „Vielfalt bewegt“, „Vorsprung durch Vielfalt“, „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken“ eingesetzt worden sind (bitte genaue  Auflistung unter Einbeziehung sämtlicher beteiligter Einrichtungen, Verbände, Projektbereiche und Leistungen)?  Die Angaben zu den finanziellen Mitteln insgesamt für die genannten Projekte können der Anlage 2 entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen. 35.  Für das Kooperationsprojekt „InPact Kompetenz für die multikulturelle Arbeitswelt“ (2001 bis 2004) hat das MSAGD 554 751 Euro für Schneider Organisationsberatung bewilligt. Wurde  a)  der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum,  b)  wie hoch war der Auftragswert,  c)  wer hat das Projekt initiiert und konzipiert?  Zu a): Die Umsetzung der rheinland-pfälzischen Arbeitsmarktpolitik erfolgt insbesondere unter Anwendung des Zuwendungsrechts. Zuwendungen sind Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke, ohne dass ein Leistungsaustausch stattfindet. Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl. 1972 S. 2), BS 63-1, in der Fassung vom 3. Juli 2012 (GVBl. S. 199) und den Verfahrensregelungen Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 19 zu § 44 Abs. 1 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003 S. 22) in der jeweils geltenden Fassung Projekte, sofern diese die landespolitischen Schwerpunktsetzungen oder die Zielsetzungen des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Rheinland-Pfalz unterstützen und damit ein erhebliches Landesinteresse darstellen. Die angesprochenen Vorhaben wurden im Rahmen einer Projektförderung unterstützt. Grundlage der Bewilligung einer Projektförderung stellen immer ein Finanzierungsplan und eine Projektbeschreibung dar. Die Fördermittel sind zweckentsprechend einzusetzen . Die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises . In der Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Projekte und im vorliegenden Fall handelt es sich ausdrücklich nicht um einen öffentlichen Auftrag, für den ein Leistungsaustausch zur Deckung eines Beschaffungsbedarfs gegen Entgelt beabsichtigt ist bzw. war. Die Anwendung eines vergaberechtlichen Verfahrens war bei der Gewährung dieser Zuwendungen daher nicht einschlägig. Dies vorausgesetzt gab es keinen Auftrag, der ausgeschrieben werden konnte und keinen Auftragswert. Zu b): Es handelt sich um eine Projektförderung. Nähere Ausführungen dazu sind in der Antwort zu Frage 35 a) enthalten. Zu c): Das Projekt wurde initiiert aufgrund der inhaltlichen Anforderungen des Programms „XENOS – Leben und Arbeiten in Vielfalt“. Die Einbeziehung des Landeshaushalts erfolgte hier als Kofinanzierung der Projektkosten. Das Projekt wurde durchgeführt vom 15. Dezember 2001 bis 14. Dezember 2004. 36.  Für das Kooperationsprojekt „InPact 2 – Die Chancen der Vielfalt nutzen –Aktiv für Chancengleichheit und Integration“ (2005 bis 2006) hat das MSAGD 750.098 Euro (davon 342 944 Euro ESF Rheinland-Pfalz) für Schneider Organisationsberatung bewilligt. Wurde   a)  der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum,  b)  wie hoch war der Auftragswert,  c)  wer hat das Projekt initiiert und konzipiert?  Zu a) und b): Es handelte sich um eine Projektförderung. Nähere Ausführungen dazu enthält die Antwort zu Frage 35. Zu c): Das Projekt „InPact 2 – Die Chancen der Vielfalt nutzen – Aktiv für Chancengleichheit und Integration“ war ein Projekt der ESFFörderung in Rheinland-Pfalz, entsprach also inhaltlich den Anforderungen des Operationellen Programms des ESF des Landes und gleichzeitig den landespolitischen Interventionsvorstellungen. Es wurde durch das Ministerium initiiert aufgrund der inhaltlichen Bedarfe des Arbeitsmarktes. Die Konzeption erfolgte durch die im Rahmen des Projekts „InPact 1“ entstandene Projektgruppe, bestehend aus folgenden Projektträgern : – Schneider Organisationsberatung, – Arbeit und Leben gGmbH, – Institut für sozialpädagogische Forschung, – Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Rheinland-Pfalz. Projektträger war die Schneider Organisationsberatung. Das Projekt wurde vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006 durchgeführt . 37.  Für das Kooperationsprojekt „InPact 3“ (2007) hat das MSAGD 292 616 Euro (davon 134 377 Euro ESF Rheinland-Pfalz) für Schneider  Organisationsbera-tung bewilligt. Wurde  a)  der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum,  b)  wie hoch war der Auftragswert,  c)  wer hat das Projekt initiiert und konzipiert?  Zu a) und b): Es handelte sich um eine Projektförderung. Nähere Ausführungen dazu sind in der Antwort zu Frage 35 enthalten. Zu c): Das Projekt „InPact 3“ war ein Projekt der ESF-Förderung in Rheinland-Pfalz, entsprach inhaltlich den Anforderungen des Operationellen Programms des ESF des Landes und gleichzeitig den landespolitischen Interventionsvorstellungen. Es wurde durch das Ministerium initiiert aufgrund der inhaltlichen Bedarfe des Arbeitsmarktes. Die Konzeption erfolgte durch die im Rahmen des Projekts „InPact 1“ entstandene Projektgruppe (siehe Frage 36). Projektträger war die Schneider Organisationsberatung. Das Projekt wurde vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 durchgeführt. Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 38.  Für das Kooperationsprojekt „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken“ haben MSAGD, MIFKJF und andere Haushaltsstellen 429 746 Euro  (davon 209 136 Euro ESF Rheinland-Pfalz) für Schneider Organisationsberatung bewilligt. Wurde vor der „Entscheidung“ (siehe Drucksache 16/2764)  a)  der Auftrag ausgeschrieben und die Eignung möglicher anderer Bewerber geprüft,  b)  wie hoch war der Auftragswert,  c)  wer hat das Projekt initiiert und konzipiert? Zu a): Es handelte sich um eine Projektförderung, daher gab es keine weiteren Bewerber. Nähere Ausführungen dazu können der Antwort zu Frage 35 entnommen werden. Zu b): Es handelte sich um eine Projektförderung. Nähere Ausführungen dazu enthält die Antwort zu Frage 35. Zu c): Das Projekt „Vielfalt nutzen, Teilhabe stärken“ war ein Projekt der ESF-Förderung in Rheinland-Pfalz, entsprach also inhaltlich auch den Anforderungen des Operationellen Programms des ESF des Landes und gleichzeitig den landespolitischen Interventionsvorstellungen . Es wurde durch das Ministerium initiiert aufgrund der inhaltlichen Bedarfe des Arbeitsmarktes. Die Konzeption erfolgte durch die im Rahmen des Projekts „InPact 1“ entstandene Projektgruppe. Projektträger war die Schneider Organisationsberatung . Das Projekt wurde vom 1. November 2008 bis 31. Dezember 2009 durchgeführt. 39.  Für das Kooperationsprojekt „Vorsprung durch Vielfalt“ haben MSAGD, MFKJF und andere Haushaltsstellen 108 026 Euro (davon 69 013 Euro vom ESF Rheinland-Pfalz) bewilligt. Wurde vor der „Entscheidung“ (siehe Drucksache 16/2764)  a)  der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum,  b)  wie hoch war der Auftragswert,  c)  wer hat das Projekt initiiert und konzipiert? Zu a) und b): Es handelte sich um eine Projektförderung. Nähere Ausführungen dazu enthält die Antwort auf Frage 35. Zu c): Das Projekt „Vorsprung durch Vielfalt“ war ein Projekt der ESF-Förderung in Rheinland-Pfalz, entsprach also inhaltlich auch den Anforderungen des Operationellen Programms des ESF des Landes und gleichzeitig den landespolitischen Interventionsvorstellungen . Es wurde durch das Ministerium initiiert aufgrund der inhaltlichen Bedarfe des Arbeitsmarktes. Die Projektkonzeption und die Projektdurchführung erfolgte durch die Schneider Organisationsberatung. Das Projekt wurde vom 1. November 2008 bis 31. Dezember 2009 durchgeführt. Es handelte sich nicht um ein Kooperationsprojekt. 40.  Wer war federführend in die Entscheidungsfindung für „Vorsprung durch Vielfalt“ eingebunden (bitte Personen nennen), wer hat in beiden Fällen über die Erteilung des Auftrags letztlich entschieden und wer hat den Auftrag formell erteilt?  Die Entscheidung über die Förderung eines Projekts trifft das Auswahlgremium. Dieses setzt sich, wie in der Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems definiert, zusammen aus dem Staatssekretär, der Abteilungsleitung der Abteilung Arbeit, der Leitung der Verwaltungsbehörde, den Leitungen der Arbeitsmarktreferate und der verantwortlichen Leitung der zwischengeschalteten Stelle. Eine Auftragserteilung erfolgte nicht, da es sich um eine Projektförderung nach §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung handelte . Die Entscheidung über die Förderung erfolgte mittels des Bewilligungsbescheides nach Abschluss des Zuwendungsverfahrens . Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Frage 35. 41.  In Drucksache 16/2780 ist für das Jahr 2013 keine Bewilligungssumme an Schneider Organisationsberatung für das Projekt „Vorsprung  durch Vielfalt“angeführt. Wirkt Schneider Organisationsberatung nicht mehr im Kooperationsprojekt mit und wenn ja, was sind die Gründe dafür?  Die Schneider Organisationsberatung war ab 2012 nicht mehr als Projektträger tätig. Der Grund hierfür liegt in der nicht erfolgten Beteiligung am Aufrufverfahren der Jahre 2012 bis 2014. Das Projekt „Vorsprung durch Vielfalt“ wurde in drei Teilprojekten weitergeführt durch die Projektträger Arbeit und Leben gGmbH, AGARP und das Institut für Sozialpädagogische Forschung. 42.  Welche Mittel (Landeshaushalt und ESF) sind im Rahmen der genannten Kooperationsprojekte an andere Projektträger wie AGARP, die Arbeit und Leben GmbH und das Institut für Sozialpädagogische Forschung geflossen (bitte jeweils aufschlüsseln nach Projektpartnern  und Zeitraum)?  Die Kooperationsprojekte wurden vom 15. Dezember 2001 bis 31. Dezember 2009 durchgeführt. Danach wurden von AGARP, der Arbeit und Leben GmbH und dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Einzelprojekte unter der Bezeichnung „Vorsprung durch Vielfalt“ und unterschiedlichen Schwerpunkten umgesetzt. In allen Kooperationsprojekten war die Schneider Organisationsberatung Projektträger. Die Mittel an die drei anderen beteiligten Projektträger wurden durch den Projektträger weitergeleitet. Die Höhe der weitergeleiteten Fördermittel (ESF und Landeshaushalt) können der Anlage 3 entnommen werden. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 21 43.  Gemeinsam beraten die AGARP und Schneider Organisationsberatung im Auftrag der Landesregierung seit einigen Jahren rheinland -pfälzische Kommunen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Integrationspolitik. Wie wird diese Arbeit finanziert und wie hoch ist das Honorar jeweils für Schneider Organisationsberatung und für die AGARP?  Die Beratung von Kommunen zur Entwicklung bzw. Umsetzung strategischer Integrationskonzepte durch die AGARP bzw. die Schneider Organisationsberatung wurde durchgeführt im Rahmen eines Projektes, das die AGARP am 13. Dezember 2011 beim MIFKJF eingereicht hat. Im Rahmen dieses Projektes sollte die Schneider Organisationsberatung Teilaufgaben übernehmen. Das Projekt war angelegt auf eine Laufzeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013. Bewilligt wurden zunächst für ein Jahr Mittel in Höhe von 40 028 Euro. Die Summe für die Aufgaben der Schneider Organisationsberatung betrug 16 787 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Von der AGARP wurden 20 051 Euro beantragt. Die Bewilligung erfolgte durch die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Trier am 31. Januar 2012. Die AGARP war Erstempfänger der Zuwendungen und hat den Anteil an Schneider Organisationsberatung als Letztempfänger weitergeleitet. Die Bewilligungssumme für das Jahr 2013 entsprach der Summe für das Jahr 2012. 44.  Wurde dieser Beratungsauftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum, wie hoch war der Auftragswert und wie viele Bewerber gab es?  Bei dem Vorhaben handelte es sich nicht um einen Auftrag, sondern um eine Projektförderung unter Anwendung des Zuwendungsrechts (§§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung). Das Projekt wurde von den beiden Projektträgern entwickelt. 45.  Welche Aufgaben erbringen jeweils Schneider Organisationsberatung und die AGARP im Einzelnen?  Schneider Organisationsberatung und AGARP halten individuelle Beratungsleistungen vor, die jeder Kommune gemäß ihrem Entwicklungsstand angeboten werden. Die Inhalte werden in Form von Beratungsgesprächen mit den verantwortlichen Akteuren (Einzelpersonen oder Gruppen wie z. B. die Steuerungsgruppe) an diese vermittelt. In diesem Rahmen werden auch Fachinputs in Form von Vorträgen angeboten. Der jeweilige Gegenstand des Beratungsgesprächs orientiert sich am Prozesskreislauf zur Entwicklung eines strategischen Integrationskonzepts und innerhalb dessen zu erreichenden Meilensteine. 46.  Aus welchen Gründen können die Leistungen von Schneider Organisationsberatung nicht ministeriumsintern abgedeckt werden?  Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 47.  Trifft es zu, dass Schneider Organisationsberatung und die AGARP in Mainz eine gemeinsame Adresse haben und was sind nach Kenntnis der Landesregierung die Gründe dafür?  Ja. Bei der Adresse Frauenlobstraße 15 – 19 handelt es sich um ein mehrgeschossiges Büro- und Wohngebäude. 48.  Leistet die Firma Schneider Organisationsberatung oder hat sie nach Kenntnis der Landesregierung Hilfestellungen und Dienstleistungen  für die AGARP geleistet, wenn ja, welche?  Nach Kenntnis der Landesregierung sind Schneider Organisationsberatung und die AGARP selbständige und voneinander unabhängige Einrichtungen. Im Rahmen von Kooperationspartnerschaften sind diese gemeinsam – unter Federführung der AGARP – tätig gewesen. 49.  Wie wertet die Landesregierung den engen Kontakt der Landesberatungsstelle zu einigen ESF-Begünstigten?  Die Beratungsstelle ist im Rahmen ihrer Aufgabenstellung als externer Dienstleister der ESF-Verwaltungsbehörde der Ansprechpartner von potenziell neuen oder schon bekannten Projektträgern im Aufrufverfahren für neue Projekte. Es ist die originäre Aufgabe eines Beratungsunternehmens, zu den Interessenten Kontakt zu halten und ihre Fragen zu beantworten. 50.  Ist nach Einschätzung der Landesregierung ein besonders Näheverhältnis zwischen Schneider Organisationsberatung und anderen ESF-Begünstigten, z. B. dem Institut für Sozialpädagogische Forschung oder der Arbeit und Leben GmbH gegeben und wie begründet die Landesregierung ihre Sicht?  Zwischen den genannten Organisationen und Trägern besteht eine enge langjährige Zusammenarbeit in unterschiedlichsten Bereichen . Ob dabei bereits von einem besonderen Näheverhältnis gesprochen werden kann, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung . 51.  Sieht die Landesregierung bei der Prüfung und Bewertung von ESF-Projektskizzen und Projektanmeldungen durch Schneider Organisationsberatung  noch ein unparteiisches Verwaltungsverfahren gewährleistet und die erforderliche sachliche Distanz gegeben und wie begründet die Landesregierung ihre Sicht?  Eine eigenständige Bewertung der Anmeldungen oder eine Beratung des Auswahlgremiums durch Schneider Organisationsberatung erfolgt ausdrücklich nicht. Die in der Antwort zu Frage 9 beschriebenen zuarbeitenden Tätigkeiten von Schneider Organisationsberatung als externer Dienstleister im Rahmen des Aufrufverfahrens beinhalten insbesondere keinen präjudizierenden Beitrag für die allein durch das Auswahlgremium zu treffende Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens im Sinne des Operationellen Programms und der im jeweiligen Aufrufverfahren vorgegebenen Schwerpunkte. Vielmehr erfolgt die Entscheidung auf der Basis der „Kriterien für die Auswahl und Genehmigung von Projekten“. Dem Auswahlgremium steht es bei der Ausübung seiner innerhalb der Bewertungskriterien vorgegebenen Entscheidungskompetenz frei, eigene Einschätzungen und Bewertungen vorzunehmen . Die Mitglieder des Auswahlgremiums verfügen durch ihre jeweilige Funktion im Verwaltungs- und Kontrollsystem Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 22 des ESF bzw. ihre Aufgabenstellung in dem für die Arbeitsmarktpolitik zuständigen Fachressort der Landesregierung über die erforderlichen Fachkenntnisse. Die in Frage 9 beschriebene Projektanmeldeübersicht des externen Dienstleisters fungiert demnach als Verfahrenserleichterung im Sinne einer redaktionellen Zusammenfassung, da das Auswahlgremium in der Regel über circa 350 bis 400 Anmeldungen zu entscheiden hat. Die Landesregierung sieht damit eine neutrale Gestaltung des Verfahrensablaufs im Aufrufverfahren als gewährleistet. 52.  Ist es übliche Verwaltungspraxis in Rheinland-Pfalz, dass ein externer Berater eines Ministeriums Projekte, über die er berät, selber umsetzt und dafür zusätzlich Gelder erhält?  53.  Wenn ja, in welchen Ministerien und Behörden wird dies so gehandhabt?  54.  Wenn nein, warum wird im Falle der Landesberatungsstelle ESF anders verfahren?  Wie bereits in der Antwort zu Frage 30 ausgeführt, handelt es sich bei den „InPact-“ und „Vielfalt“-Projekten um Anschlussprojekte , die aus einer Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zum Abbau von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung resultieren und von einer Projektträgergruppe in den Jahren 2001 bis 2013 umgesetzt wurden. Insofern fand für diese Projekte keine Beratung von Projektträgern durch Schneider Organisationsberatung statt. Weiterführend wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 1826 verwiesen (Drucksache 16/2764). Schneider Organisationsberatung ist in keinem anderen Fall als antragstellender Projektträger im Rahmen der ESF-Förderung aufgetreten. Es hat also kein Konkurrenzverhältnis mit anderen Projektträgern bestanden. Schneider Organisationsberatung sind keine Vorteile gegenüber den zu beratenden Projektträgern entstanden. Weitere Erkenntnisse dazu liegen nicht vor. 55.  Wie bewertet die Landesregierung vor dem rechtlichen Hintergrund des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Tatsache, dass eine Beratungsstelle  Dienstleister und gleichzeitig Antragsteller, damit Begünstigter, ist und in beiden Fällen wirtschaftliche Vorteile hat?  Das Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes beginnt mit der Antragstellung bei der für den Zuwendungsgeber zuständigen Bewilligungsbehörde. Zuständig für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens bei aus ESF geförderten Projekten ist in Rheinland-Pfalz die zwischengeschaltete Stelle im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Die zwischengeschaltete Stelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der in den „Regelungen für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Projekten einschließlich der Regelungen über die Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben“ unter Ziffer 2 benannten Rechtsgrundlagen. Schneider Organisationsberatung wird nicht für die zwischengeschaltete Stelle tätig. Eine Mitwirkung im Verwaltungsverfahren ist ausgeschlossen. Im Hinblick auf das in Rheinland-Pfalz bei der Gewinnung von ESF-Projekten zweigestufte Verfahren wird ergänzend für das Aufrufverfahren auf die Ausführungen zu Frage 51 verwiesen. C. Beratungsmandate�und�Forschungsarbeiten 56.  Wie hoch war das Honorar, das an das Institut für Sozialpädagogische Forschung in Mainz für Monitoring und Evaluation der Umsetzung  des ESF-Programms in Rheinland-Pfalz gezahlt wurde?  Der Vertrag mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung für die Förderperiode 2007 bis 2013, der im Oktober 2009 abgeschlossen wurde und eine Verlängerungsoption bis einschließlich 2015 beinhaltet, enthält nachfolgende Zahlungsvereinbarungen: Jahr Vertragssumme 2009 79 834,22 € 2010 479 005,32 € 2011 479 005,32 € 2012 497 321,32 € 2013 497 321,32 € 2014 497 321,32 € 2015 497 321,32 € 3 027 130,14 € 57.  Wurde der Auftrag ausgeschrieben und wer erteilte den Auftrag?  Der Auftrag für Monitoring und Evaluation der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 für den Geltungsbereich des Operationellen Programms des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds 2007 bis 2013 im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ( Ziel 2)“ wurde europaweit durch den Landesbetrieb für Daten und Information ausgeschrieben. Die formale Zu- Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 23 schlagserteilung erfolgte durch den Landesbetrieb am 28. Oktober 2009. Der Auftrag wurde erteilt durch das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz. 58.  Ist für 2014 eine Fortsetzung geplant?  Der Vertrag mit dem Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz e. V. für die Förderperiode 2007 bis 2013 beinhaltet eine Verlängerungsoption bis 31.Dezember 2015. Diese Option wurde genutzt, sodass der Vertrag zum genannten Zeitpunkt enden wird. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wird es ein neues europaweites Ausschreibungsverfahren geben. 59.  Hat das ism bereits vor 2009 die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz begleitet und bewertet?  Ja, das ism hat bereits vor dem Jahr 2009 die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz begleitet und bewertet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 65 verwiesen. 60.  Wenn ja, wie wurde diese Tätigkeit honoriert?  Die Honorierung der Tätigkeiten kann der Anlage 4 zu Frage 65 entnommen werden. 61.  Wie definiert die Landesregierung „Ressortforschung“ und wie lauten die entsprechenden Kriterien, nach denen entschieden wird?  Nach den Ausführungen in dem Bericht der Landesregierung zur Forschungsförderung in Rheinland-Pfalz (Landtagsdrucksache 12/3585) wird diese wie folgt definiert: „Unter Ressortforschung wird allgemein die Forschung verstanden, deren Ergebnisse zur Erfüllung spezieller staatlicher Aufgaben , insbesondere zur Erfüllung der Ressortaufträge einzelner Ministerien benötigt werden. Ressortforschung zielt meist auf eine allgemeine Politikberatung oder auf eine Forschung im Vorfeld oder Umfeld konkreter staatlicher Projekte. Anwendungsnahe Forschung , Modellstudien, Dokumentationen und gutachterliche Tätigkeiten stehen daher eher im Vordergrund als der Zugewinn an abstrakten neuen Erkenntnissen, wie sie die Grundlagenforschung erarbeitet.“ 62.  Wieso benötigt die ESF-Verwaltungsbehörde Unterstützung in der „Erfüllung umfangreicher Berichtspflichten und der Beantwortung von Anfragen, die Adressaten auf unterschiedlichen Ebenen (u. a. Ministerien, Begleitausschuss, Landtag, Bund, Europäischen Kommission ) haben?  Durch die begleitende Evaluation und das Monitoring soll die Qualität, Effizienz und Kohärenz der ESF-Interventionen gesteigert sowie die Strategie und die Durchführung des Operationellen Programms im Hinblick auf die spezifischen Ziele verbessert werden (VO [EG] Nr. 1083/2006). Dazu zählen u. a. die Programmevaluation, Programm- und Modellentwicklung, Politikberatung sowie der Ergebnistransfer durch Präsentation und Kommunikation. Im Rahmen der Programmevaluation sind „umfangreiche Berichtspflichten “, wie in der Frage 63 beispielhaft dargestellt, zu erfüllen. Der Einsatz der Strukturfondsmittel soll, wie bereits in den vorhergehenden Förderperioden auch, strategisch auf die Erreichung definierter Ziele ausgerichtet werden. Diese Ziele sind in „Europa 2020“, der Wachstumsstrategie der EU für das kommende Jahrzehnt , festgelegt. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die Wirkung des ESF-Einsatzes und der Einsatz der Fördermittel insgesamt messbar ist. Dies ist auch für die arbeitsmarktpolitische Steuerungsaufgabe der Landesregierung von zentraler Bedeutung, um ihre Politik noch effektiver und zielgerichteter auf die Bedürfnisse des rheinland-pfälzischen Arbeitsmarktes auszurichten. Gleichzeitig soll der ESF transparent sein. Die Öffentlichkeit soll sich ein Bild darüber machen können, wie viele Mittel aus dem ESF in Rheinland-Pfalz ankommen, wie viele Menschen davon profitieren und wie viele Projekte damit realisiert werden können. Für die Begleitung und Bewertung des Programms kommt ein Indikatorensystem zur Anwendung, das geeignet ist, die Anforderungen der Verordnung (EG) 1083/2006 zur Bewertung (Artikel 47 ff.) sowie Begleitung (Artikel 63 ff.) und z. B. hinsichtlich der Erstellung der jährlichen Durchführungsberichte (Artikel 67), zu erfüllen. Das Evaluierungssystem im Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013 knüpft an die bisherigen Erfahrungen aus der letzten Förderperiode und deren Aktualisierung an. Mit der engen Verzahnung von Monitoring und Evaluierung erhält die Förderperiode 2007 bis 2013 einen stärker steuerungsorientierten Ansatz zur Erreichung von Zielen, Ergebnissen und Wirkungen. Im Rahmen des Monitorings erfolgt in diesem Zusammenhang die laufende Erfassung aller relevanten finanziellen und materiellen Verlaufsdaten sowie die teilnehmerbezogenen Daten zu bestimmten Indikatoren. Praktisch realisiert wird dies im Rahmen eines IT-Systems. Die Evaluation konzentriert sich auf die Auswertung der Indikatoren hinsichtlich der festgelegten Ziele. Ferner werden anlassbezogen Evaluationen und Sonderuntersuchungen durchgeführt. Der Zuwendungsempfänger und die Teilnehmenden sind verpflichtet , an der Begleitung, Bewertung und Evaluierung der Maßnahme mitzuwirken. Bei Teilnehmenden ist daher vorab die Einverständniserklärung einzuholen, dass diese mit der Erhebung der Daten sowie der Verarbeitung zum Zwecke der Evaluation einverstanden sind. Um diesen Anforderungen in quantitativer, qualitativer und auch terminlicher Hinsicht nachzukommen, ist die Beauftragung eines erfahrenen Fachinstitutes erforderlich. Das Monitoring sowie die Evaluation werden deshalb nach einem formalen Vergabeverfahren durch externe Experten durchgeführt. Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 24 63.  Wann und in welchen Fällen hat das Institut für Sozialpädagogische Forschung die „Verwaltungsbehörde in der Erfüllung umfangreicher  Berichtspflichten und Beantwortung von Anfragen“ seitens Ministerien, Begleitausschuss, Landtag, etc. unterstützt?  Die Ergebnisse der Monitoring- und Evaluationstätigkeiten werden systematisch für Analysen und die Berichterstattung aufbereitet . Aufgabe ist es, die Verwaltungsbehörde bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten zu unterstützen. Dazu zählen unter anderem periodisch zu verfassende Berichte, aber auch Berichterstattungen zu speziellen Fragestellungen des Auftraggebers sowie die Beantwortung von Anfragen zur Umsetzung des ESF seitens Dritter. Halbjährliche Statusberichte an den ESF-Begleitausschuss – Präsentation in den Sitzungen: Durch die Analyse der durch die Verwaltungsbehörde zur Verfügung gestellten Begleitdaten wird der Begleitausschuss halbjährlich (abhängig von der Anzahl der Sitzungen) über den Stand der Umsetzung des Operationellen Programms hinsichtlich folgender Kriterien unterrichtet: Aktivierungsgrad der geplanten Aktionen, Verwirklichung der Output- und Ergebnisziele im bisherigen Programmverlauf, Ausschöpfung der Finanzmittel, Öffentlichkeitswirkung der ESF-Programmumsetzung. Diese Berichte sollen den ESF-Begleitausschuss in die Lage versetzen, seine gemäß Verordnung (VO) (EG) Nr. 1083/2006 beschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Jährliche Durchführungsberichte jeweils zum 30. Juni des Folgejahres (mit Präsentation im Begleitausschuss): Die jährlichen Durchführungsberichte nach Artikel 67 der VO (EG) Nr. 1083/2006 informieren insbesondere die Europäische Kommission über den Stand der Durchführung des Operationellen Programms anhand einer Analyse der Output- und Ergebnisindikatoren zum Stand der finanziellen Abwicklung, über den Beitrag zu den Beschäftigungspolitischen Leitlinien, über Maßnahmen zur Qualitätssicherung, über durchgeführte Publizitätsmaßnahmen sowie über möglicherweise aufgetretene Probleme und Unregelmäßigkeiten. Ebenso beinhalten die jährlichen Durchführungsberichte nach Artikel 10 der VO Nr. 1081/2006 zusammenfassende Darstellungen zielgruppenspezifischer Aktionen u. a. zur Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes, Aktionen zur Förderung der Teilnahme von Menschen mit Migrationshintergrund am Erwerbsleben und ihrer sozialen Integration, Förderung der Integration von Minderheiten und anderen benachteiligten Gruppen (einschließlich Menschen mit Behinderungen) ins Erwerbsleben , innovative Maßnahmen sowie transnationale Aktionen. Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die Aktualisierung der sozioökonomischen Analyse. Darüber hinaus enthalten die Durchführungsberichte Informationen qualitativer Art (z. B. durch best-practice-Fallstudien) und gehen auf besondere Schwerpunktsetzungen der regionalen Politiken in Zusammenhang mit dem Einsatz des ESF ein. Ein abschließender Durchführungsbericht über die gesamte Förderperiode wird zum 31. Dezember 2014 vorgelegt. Der ESF-Begleitausschuss prüft und billigt den jährlichen und den abschließenden Durchführungsbericht. Erst nach Prüfung und Genehmigung durch die Kommission kann die Zahlung weiterer Mittel erfolgen. Der Qualität dieses Berichtes kommt somit eine hohe Bedeutung zu. Bewertungsberichte zur Erreichung der spezifischen Ziele und der Querschnittsziele: Die Erreichung der im Operationellen Programm des Landes Rheinland-Pfalz formulierten spezifischen Ziele wird auch durch andere Politiken und sozioökonomische Entwicklungen beeinflusst. In den entsprechenden Bewertungsberichten ist folglich die Analyse der Ergebnisindikatoren mit der Analyse der Kontextindikatoren zusammenzuführen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil dieser Evaluationstätigkeit ist die Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Querschnittsziele Transnationalität, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit. Die Bewertungsberichte sollen Interpretationen der erreichten Ergebnisse und Empfehlungen für die weitere Durchführung und ggf. Neuausrichtung des Programms beinhalten. Adressaten der Bewertungsberichte sind die Verwaltungsbehörde, der Begleitausschuss sowie gegebenenfalls die Fachöffentlichkeit. Berichterstattungen zu speziellen Fragestellungen: Derartige Berichtspflichten oder Anfragen beziehen sich auf eine komplexe Fülle von Sachverhalten bezüglich der Abbildung und Bewertung des Fördergeschehens und der Erfassung, Bewertung und Darstellung sozialpolitischer und arbeitsmarktpolitischer Datenlagen und Strukturentwicklungen. Dazu gehören unter anderem Anfragen der Kommission, von Bundes- oder Landesbehörden , Zuarbeit zu europa- und bundesweiten Evaluationen, Anfragen von Abgeordneten. Beispielhaft sind zu nennen: 2009 – Dokumentation der ESF-Jahreskonferenz 2009, – Expertise „20 Jahre Arbeitsmarktpolitik und ESF in Rheinland-Pfalz“. 2010 – „Arbeitsmarktpolitik des Landes Rheinland-Pfalz, ESF-Förderung Ziel 2/Ziel 3 Förderperiode 2000-2006: Wichtige Ansätze und Ergebnisse“, – Verbleibsuntersuchung des Förderansatzes: „Ausbildungschancen jugendlicher Migranten verbessern“, – Schwerpunktevaluation „Fit für den Job“ aus Sicht der Teilnehmenden und aus Trägersicht, – Handreichung „Prüfroutinen zur Berichtsprüfung hinsichtlich Konsistenz der Teilnehmerangaben“ für die Zwischengeschalte- te Stelle. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 25 2011 – Zusammenstellung von Projektbeispielen für eine europaweite Umfrage „Youth-Measures“, – Unterstützung der Verwaltungsbehörde durch Ausarbeitungen zur Beantwortung diverser Anfragen der Kommission bzgl. Be- gründung und Beschreibung von best-practice-Projekten in Rheinland-Pfalz, Wirtschaftlichkeit von demografieorientierten Maßnahmen , Beiträge des ESF zum Europäischen Jahr des aktiven Alterns, – Unterstützung der Verwaltungsbehörde in Hinblick auf die Darstellung des ESF in Rheinland-Pfalz auf dem „Internationalen Kongress zur Sozialwirtschaft“ in der rheinland-pfälzischen Partnerregion Opole in Polen, – Einarbeitung der Ergebnisse der ESF-Jahreskonferenz in eine umfangreiche Präsentation der strukturellen Ergebnisse und strategischen Konsequenzen der Halbzeitbewertung auf dem Begleitausschuss am 2. Dezember 2011 in Mainz. 2012 – Kurzfassung der Halbzeitbewertung des Operationellen Programms, – Fachliche und methodische Stellungsnahme zur Einführung der Pauschalfinanzierung in den Förderansätzen Jobfux und Jugendscout, – Unterstützung der Verwaltungsbehörde durch Ausarbeitungen zur Beantwortung diverser Anfragen der Kommission bzw. der Bundesebene, – Beiträge des ESF in RP zur EU-Initiative „Chancen für junge Menschen“, – Zuarbeiten zum Strategiebericht (bundesweite Abfrage), – Zweimalige Sonderauswertung des Monitoringsystems zum Auftrag „Berechnung von Bund-Länder-Effekten der ESF-Förde- rung in Deutschland“. 2013 – Bereitstellung ausführlicher Auswertungen und Begründungszusammenhänge zur Stellung eines Änderungsantrages für das Operationelle Programm, – Berichterstattung zu zahlreichen „Kohärenzabfragen“ verschiedener Bundesministerien zur Abstimmung der Bundes- und Landesstrategien zur Erstellung der Operationellen Programme des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz für die Förderperiode 2013 bis 2020, – Unterstützung der Verwaltungsbehörde durch Ausarbeitungen zur Beantwortung diverser Anfragen auf Landes-, Bundes und Europaebene, – BMAS-Anfrage: Beiträge des ESF zu Jugendprojekten in Rheinland-Pfalz, – Datenzulieferung und Zuarbeiten zum Strategiebericht (bundesweite Abfrage ISG), – Bewertung der SWOT-Analyse der Großregion in Hinblick auf die „Anschlussfähigkeit transnational ausgerichteter ESF- Projekte“. 64.  Das Institut für Sozialpädagogische Forschung findet sich im ESF-Begünstigtenverzeichnis für Rheinland-Pfalz mehrfach erwähnt – wieso wird ein Begünstigter des Programms mit der Evaluation und Bewertung desselben beauftragt?  Das ism evaluiert und bewertet nicht einzelne Projekte, sondern die Umsetzung des Operationellen Programms und der Förderansätze auf der Programmebene. Das ism ist zudem nicht am Auswahlverfahren der Projekte beteiligt. 65.  Wie viele Aufträge und in welcher Höhe hat das Mainzer Institut für Sozialpädagogische Forschung bis heute von der Landesregierung  seit seiner Gründung 1992 erhalten (bitte auch Haushaltsstelle angeben)?  Angesichts des langen Zeitrahmens und unterschiedlicher Aufbewahrungsfristen liegen die Unterlagen bezüglich des Mainzer Instituts für Sozialpädagogische Forschung seit seiner Gründung 1992 nicht mehr oder nicht mehr vollständig vor. Die verfügbaren Daten wurden ausgewertet und in der Anlage 4 zusammengestellt. 66.  Wie viele Aufträge, Studien, Forschungsprojekte, Evaluationen, allgemeine Gutachten und Gutachten mit wissenschaftlichem Forschungs - und Entwicklungsbezug, Dienstleistungen, Expertisen, Einzel- oder Dauerberatungsmandate haben das Sozialministerium (in der jeweiligen Ressortkonstellation und -zuschnitt) oder nachgeordnete Behörden und Ämter seit Mai 2001 bis heute insgesamt vergeben  und eingeholt? Bitte getrennt auflisten nach  a)  Jahr, Inhalt, Auftragsnehmer, Auftragsvolumen, Kosten, hier auch gemeinsame Aufträge mit anderen Ministerien einschließlich Teilfinanzierungen berücksichtigen.  b) W elche dieser Beauftragungen wurden ausgeschrieben und welche freihändig vergeben?  Die Anfrage wird unter folgender Prämisse beantwortet: Aufgelistet wurden Aufträge, Studien, Forschungsprojekte, Evaluationen, allgemeine Gutachten und Gutachten mit wissenschaftlichem Forschungs- und Entwicklungsbezug, Dienstleistungen, Expertisen, Einzel- oder Dauerberatungsmandate, die im arbeitsmarktpolitischen Kontext stehen. Nicht erfasst wurden: 1. Verträge bzw. Aufträge, die von Schneider Organisationsberatung bzw. dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e. V. (ism) durchgeführt wurden, da sie bereits in den Anlagen zu Frage 1 und 2 sowie 65 enthalten sind. 2. Sachkosten, wie z. B. die Beschaffung von Werbematerialien, Raumkosten für die Durchführung von Veranstaltungen, Ho- Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 26 norarkosten für Referenten, Flyer und Ähnliches, da diese keinen zusätzlichen Aussagewert im Bereich der Arbeitsmarktpolitik des Landes haben. 3. Leistungen, die unter einem Wert von 500 Euro liegen, da diese nach § 3 Abs. 6 VOL/A ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden können (Direktkauf). Angesichts des langen Zeitrahmens (14 Jahre) und unterschiedlicher Aufbewahrungsfristen besteht die Möglichkeit, dass einzelne , ältere Vorgänge/Unterlagen bei der Landesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Behörden nicht mehr oder nicht mehr vollständig vorliegen. Die verfügbaren Daten wurden ausgewertet und in der Anlage 5 zusammengestellt. 67.  Warum ist in der Antwort der Landesregierung, Drucksache 16/1943, das Dauerberatungsmandat der Landesweiten Beratungsstelle  für Arbeitsmarktpolitik, Schneider Beratung, nicht erwähnt?  Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1247 dargestellt (Drucksache 16/1943), wurden dort Dauerberatungsmandate aufgeführt, in deren Rahmen laufend eine Vielzahl von einzelnen Bewertungen durch externe Berater erbracht werden , sei es im Rahmen von mündlichen oder telefonischen Auskünften, E-Mails, Stellungnahmen oder auch umfangreicheren Bewertungen . Bei der Beauftragung der Landesweiten Beratungsstelle handelt es sich nicht um ein Dauerberatungsmandat nach vorgenannter Definition . Der Auftrag der Landesweiten Beratungsstelle beinhaltet vielmehr eine klare Aufgabenstellung, nämlich die landesweite Beratung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten. Diese Aufgabenstellung wurde im Vertrag genau definiert und festgelegt . Im Gegensatz zu einem Dauerberatungsmandat handelt es sich hierbei nicht um eine Vielzahl von einzelnen Bewertungen zu unterschiedlichen Themenfeldern oder Sachverhalten. Im Übrigen wird die Landesweite Beratung regelmäßig ausgeschrieben. 68.  Warum fehlt in der Antwort der Landesregierung, Drucksache 16/1943 die „Evaluation und Monitoring Europäischer Sozialfonds in Rheinland-Pfalz“ (seit mind. November 2009) durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung in Mainz?  Der Vertrag mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e. V. über die Evaluation und Monitoring der ESF-Förderperiode wurde nicht unter die Begrifflichkeit Gutachten und Expertenmeinungen subsumiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 69 verwiesen. 69.  Wieso fällt die „Unterstützung in der Erfüllung umfangreicher Berichtspflichten und Beantwortung von Anfragen“ (Zitat: Homepage  ism) in die Kategorie „Forschungsförderung bzw. Ressortforschung in Rheinland-Pfalz“?  Wie in der Antwort zu Frage 61 dargestellt, wird unter Ressortforschung allgemein die Forschung verstanden, deren Ergebnisse zur Erfüllung spezieller staatlicher Aufgaben, insbesondere zur Erfüllung der Ressortaufträge einzelner Ministerien benötigt werden . Die Evaluation und das Monitoring der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 fallen unter diese Definition und wurden somit aufgeführt . D. Beratung des Sozialministeriums durch die RAT GmbH 70.  Wann und über welchen Zeitraum und mit welcher Zielsetzung ist/war die „RAT GmbH“ für die Landesregierung tätig?  Die „Die RAT GmbH“ hat vom 16. Februar 2009 bis 31. Dezember 2012 das Projekt QualiScheck durchgeführt. Zielsetzung war die Entwicklung und Erprobung eines Modellvorhabens zur Steigerung der Weiterbildungsaktivitäten von älteren Beschäftigten. Gleichzeitig soll dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Betriebe (mit weniger als 250 Beschäftigten) gestärkt und erhöht werden. Weitere Tätigkeiten hat die „RAT GmbH“ für die Landesregierung nicht wahrgenommen. 71.  Wer ist nach Kenntnis der Landesregierung Gesellschafter der GmbH und wer ist Geschäftsführer?  Nach der Eintragung im Handelsregister Wittlich (HRB B 40850) ist Herr Heiner Schneider Geschäftsführer und alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter. 72.  Wann und über welchen Zeitraum und mit welcher Zielsetzung ist/war die „RAT landesweite Beratungsstelle“ für die Landesregierung  tätig?  „RAT“ steht für Rheinland-Pfälzische Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration Benachteiligter, Technische Hilfe zum Europäischen Sozialfonds. Diese Bezeichnung wurde im Jahr 1992 durch das Sozialplanungsbüro Jensen und Kappenstein GbR als Projektbezeichnung für die landesweite Beratung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten, Kommunen und Verbänden gewählt. Wie bereits in Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1837 dargestellt (Drucksache 16/2780), wurde im Mai 1992 das Büro vom heutigen MSAGD mit der landesweiten Beratung für Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte und die Technische Hilfe zum ESF beauftragt. Mit der Etablierung der Beratungsstelle RAT hat das Ministerium einem steigenden Beratungsbedarf im Bereich der Arbeitsmarktintegration Benachteiligter entsprochen. Die Bezeichnung RAT wurde letztmalig für die Förderperiode 2000 bis 2007 des ESF, die fördertechnisch bis zum 30. Oktober 2008 umgesetzt wurde, genutzt. Mit der Ausschreibung für die Förderperiode 2007 bis 2014 des ESF war die Grundlage für die Bezeichnung RAT entfallen, da die Funktion der Technischen Hilfe vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, als zwischengeschaltete Stelle des ESF übernommen wurde. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 27 73.  Über welchen Zeitraum hinweg hat die RAT GmbH das Projekt QualiScheck durchgeführt?  Die Umsetzung des landesarbeitsmarktpolitischen Förderansatzes QualiScheck durch die „Die RAT GmbH“ erfolgte in der Zeit vom 16. Februar 2009 bis 31. Dezember 2012. 74.  Wieso erfolgte die Umsetzung des Projektes nicht durch Fachabteilungen innerhalb des Sozialministeriums oder das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung?  Der QualiScheck wurde im Jahr 2009 im Rahmen eines Modellprojektes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung älterer Beschäftigter als völlig neuer Förderansatz in Rheinland-Pfalz aufgelegt. Ziel war und ist es, die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft und die kleinen und mittleren Unternehmen im Land bei der Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Durch die für die rheinland-pfälzische Arbeitsmarktpolitik einmalige individuelle Förderung der Bürgerinnen und Bürger mit dem QualiScheck kann ein aktiver Beitrag zur Zukunftsaufgabe Fachkräftesicherung, die sich auch im Schwerpunkt der Landesregierung niederschlägt, geleistet werden. Die Zielsetzung des QualiSchecks, die Erhöhung der beruflichen Weiterbildung, war nur erreichbar, wenn eine bürgerfreundliche und einfache Abwicklung sichergestellt werden konnte. Da es sich bei dem Förderansatz QualiScheck um ein Modellprojekt handelte , das einen für Rheinland-Pfalz völlig neuen innovativen Ansatz und eine völlig neue Zielgruppe beinhaltete, war die Inanspruchnahme sowie die Einschätzung des personellen und sächlichen Umsetzungsbedarfs schwierig. Aus diesem Grunde wurde auch im Hinblick auf eine später mögliche Übernahme des Förderansatzes in den ESF eine Modellphase vorgeschaltet, die für einen begrenzten Zeitraum von einem externen Anbieter umgesetzt wurde. 75.  Wurde der Auftrag an die RAT GmbH ausgeschrieben, wenn ja, wann, über welchen Zeitraum, wie viele Bewerber gab es und wie hoch war der Auftragswert?  Wie bereits in Frage 74 dargestellt, handelte es sich um ein Modellprojekt, das auf Basis des Zuwendungsrechtes in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung durchgeführt wurde. Die RAT GmbH hat einen Projektantrag dazu erstellt, der bewilligt wurde. 76.  Von 2009 bis 2012 erhielt Heiner Schneiders RAT GmbH einen Betrag von 1 744 607 Euro zur „Weiterleitung an die Bildungsträger “. Wie hoch ist die Summe, die an die GmbH für diese Dienstleistung gezahlt wurde?  Bei dem Projekt QualiScheck handelte sich um eine Projektförderung und nicht um eine Dienstleistung. Der RAT GmbH wurde ein Förderbetrag in Höhe von 1 744 607 Euro zu den zuwendungsfähigen Personal- und Sachkosten für die Projektlaufzeit vom 16. Februar 2009 bis 31. Oktober 2012 bewilligt. Darin enthalten war ein Betrag in Höhe von 1 079 019 Euro , der zur Weiterleitung an die Bildungsträger bestimmt war. 77.  Hat die RAT GmbH noch weitere Beauftragungen von der Landesregierung erhalten, wenn ja, welche und in welchem Umfang?  Nein, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 70 verwiesen. 78.  Hat die RAT GmbH nach Kenntnis der Landesregierung noch weitere Kunden neben der Landesregierung, wenn ja, welche?  Über die Auftragslage der „Die RAT GmbH“ liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 79.  Worin unterscheiden sich nach Kenntnis der Landesregierung die Tätigkeitsfelder der RAT GmbH und von Schneider Organisationsberatung  bzw. haben sie sich unterschieden?  Nach Kenntnis der Landesregierung erfolgte die Gründung der RAT GmbH eigens zur Durchführung des Modellprojektes „QualiScheck “. Inhaltliche Überschneidungen mit den Aufgaben der Schneider Organisationsberatung sind nicht ersichtlich. 80.  Ist es richtig, das die RAT GmbH und Schneider Organisationsberatung dieselbe Adresse in Trier haben?  Ja, dies ist durch die Handelsregisterauszüge belegbar. 81.  Die Beauftragung der RAT GmbH für QualiScheck endete am 30. September 12 (s. Homepage: RAT GmbH). Wurde dann in der Folge Schneider Organisationsberatung über die „Zusatzvereinbarung QualiScheck“ in dieser Sache beauftragt und arbeitete Heiner Schneider zeitgleich mit zwei Firmen an der Umsetzung des Projektes QualiScheck?  Das von der RAT GmbH durchgeführte Modellprojekt „QualiScheck“ endete am 31. Oktober 2012. Die Homepage der RAT GmbH ist in diesem Punkt nicht korrekt. Nach Beendigung der QualiScheck-Ausgabe durch die RAT GmbH wurden bis zum Projektende noch ausstehende Erstattungsanträge der Weiterbildungsanbieter bearbeitet und ausgezahlt. Nach Beendigung des Modellprojektes erfolgte keine weitere Bearbeitung durch die RAT GmbH. Der Förderansatz QualiScheck wurde nach der Beendigung des Modelprojektes in die ESF-Förderung übertragen. Dafür war es erforderlich , die Organisation der Umsetzung des Förderansatzes ESF-konform zu regeln. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist als zwischengeschaltete Stelle des ESF seit diesem Zeitpunkt für die Antragstellung, Bewilligung und Abrechnung des QualiScheck zuständig. Eine erfolgreiche Umsetzung des Förderansatzes QualiScheck kann nur mit einer entsprechenden Information von Beschäftigten, Unternehmen und Weiterbildungsanbietern einhergehen. Daher wurde Schneider Organisationsberatung als externem Dienstleister die telefonische Beratung der QualiScheck-Interessierten über eine Telefonhotline ab 1. Juli 2012 übertragen. Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 28 82.  Weshalb  erfolgte  die  „Umsetzung  QualiScheck“  nicht  über  Schneider  Organisationsberatung,  sondern  durch  die  RAT  GmbH  (Geschäftsführer Heiner Schneider) und was waren die ausschlaggebenden Gründe dafür?  Bei der Förderung von arbeitsmarktpolitischen Projekten des Landes sind die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung einschlägig . Bei der Erprobung des Modells QualiScheck speziell die Ziffer 12.5 der VV zu § 44 Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz. Eine Weiterleitung von Zuwendungen durch Zuwendungsempfänger setzt voraus, dass diese juristische Personen des privaten Rechts sind. Die Schneider Organisationsberatung als Einzelunternehmen/Personenfirma erfüllte diese Voraussetzungen nicht. Die von Herrn Schneider gegründete RAT GmbH hingegen erfüllt die Voraussetzungen und war somit in der Lage, die Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Verträgen an die Weiterbildungsanbieter weiterzuleiten. 83.  Aus welchen Gründen konnten diese Aufgaben nicht ministeriumsintern oder über eine Landesbehörde abgedeckt werden?  Da es sich um ein Modellprojekt handelte, bei dem zunächst Erfahrungen über einen völlig neuen Förderansatz und dessen Inanspruchnahme gesammelt werden sollten, wurden für diesen Zeitpunkt keine zusätzlichen Stellen geschaffen, sondern es wurde sich eines externen Dienstleisters bedient. 84.  Seit  Ende  2012  führt  das MSAGD das  Projekt QualiScheck  federführend  selbst  durch. Nunmehr  stellt  das  Landessozialamt  die QualiSchecks aus. Was sind die Gründe dafür und warum ist die Zusammenarbeit mit der RAT GmbH beendet worden?  Die Durchführung des Modellprojektes „QualiScheck“ hat zu positiven Ergebnissen geführt. Von daher hat das MSAGD entschieden , den Förderansatz in eine ESF-Förderung zu übertragen. Dazu war eine ESF-konforme Umsetzung des Förderansatzes über die zwischengeschaltete Stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erforderlich. 85.  Welche Aufgabe übernimmt jetzt Schneider Organisationsberatung im Rahmen des QualiSchecks?  Auf die Antwort zu Frage 81 wird verwiesen. 86.  Was genau leistet Schneider Organisationsberatung im Einzelnen und wie werden diese Leistungen honoriert?  Die Leistungen entsprechen der Beschreibung der Aufgabenstellung, die im Rahmen der Beantwortung der Frage 81 erfolgt ist. Der Auftragnehmer erhält für diese Leistungen in der Zeit vom 1. Juli 2012 bis Ende 2014 einen Betrag von 211 861,65 Euro, siehe dazu auch Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1837 (Drucksache 16/2780). E. Öffentlichkeitsarbeit�der�ESF-Verwaltungsbehörde 87.  Welcher Medienbeobachtungsservice wurde beauftragt?  Es wurde der Medienbeobachtungsservice mediatpress (Geschäftsinhaber Burkard Heinz), Reinsburgstraße 72, 70178 Stuttgart beauftragt . 88.  Wie viel kostet dies im Jahr?  Die Kosten für den Medienbeobachtungsservice berechnen sich nach den Fundstellen und werden monatlich in Rechnung gestellt. Im Jahr 2010 betrugen die Kosten insgesamt 1 770,45 Euro, im Jahr 2011 2 049,68 Euro, im Jahr 2012 2 466,91 Euro und im Jahr 2013 3 337,81 Euro. 89.  Wieso führt die Beauftragung eines Medienbeobachtungsservice dazu, dass die „rheinland-pfälzische Presse sukzessive mehr über den ESF bzw. ESF-Projekte berichtet“ (Zitat ESF-Rechenschaftsbericht 2013)?  Die Beauftragung eines Medienbeobachtungsservices führt nicht dazu, dass die rheinland-pfälzische Presse sukzessive mehr über den ESF bzw. über ESF-Projekte berichtet. Die Aussage des zitierten Durchführungsberichts 2012 lautet: „Weiterhin hat die ESFVerwaltungsbehörde einen Medienbeobachtungsservice beauftragt, nach dem Suchkriterium „Europäischer Sozialfonds“ in allen in Rheinland-Pfalz erscheinenden Printmedien nach Artikeln und Berichten zum ESF zu recherchieren. Auf diese Weise kann sich die Verwaltungsbehörde einen Überblick über den Erfolg ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und die Zuwendungsempfänger verschaffen, mit dem Ergebnis, dass in der rheinland-pfälzischen Presselandschaft sukzessive mehr über den ESF bzw. ESF-Projekte berichtet wird“. Mit Hilfe des Medienbeobachtungsservices lässt sich eine Steigerung der Anzahl der Fundstellen und Textbelege feststellen, die belegen , dass in den in Rheinland-Pfalz erscheinenden Printmedien sukzessive mehr über den ESF berichtet wird. 90.  Welche Pressestrategie liegt der genannten Kausalität zugrunde?  Aus der Beantwortung der Frage 89 geht hervor, dass es die vom Fragesteller interpretierte Kausalität nicht gibt. Die Beauftragung des Medienbeobachtungsservices leitet sich aus dem Kommunikationsplan für das Operationelle Programm für den Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz in der Förderperiode 2007 bis 2013 ab. 91.  In welchen Fällen lässt die ESF-Verwaltungsbehörde ihre Schreiben, Einladungen, Mails und Öffentlichkeitsarbeit über Schneider  Organisationsberatung abwickeln und delegiert solche Verwaltungsvorgänge?  Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1824 (Drucksache 16/2763) dargestellt, zählt zum vertraglichen Aufgabenspektrum der Landesweiten Beratungsstelle die technische Abwicklung elektronischer Mailings. Dieses Medium wird beispielsweise genutzt bei Einladungen zu Projektträgerschulungen, Infoveranstaltungen, Workshops, bei Informationsmails Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 29 für die Projektträger zu inhaltlichen Änderungen der Förderung und organisatorischen Änderungen, insbesondere im Hinblick auf einen Wechsel von Ansprechpartnerinnen und -partnern. Die Informations-Mails sind in Verbindung mit der ESF-Website die wichtigste Informationsplattform zwischen Verwaltungsbehörde und Projektträgern, regionalen Akteuren am Arbeitsmarkt und sonstigen Interessierten. Es werden somit keine Verwaltungsvorgänge delegiert, sondern es wird lediglich der („postalische“) Versand der von der Verwaltungsbehörde erstellten Dokumente durchgeführt. 92.  Wieso werden personelle Änderungen in der ESF-Verwaltungsbehörde, Abteilung Arbeit, Referat Europäische Arbeitsmarktpolitik, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz, über Schneider Organisationsberatung per Mail mitgeteilt ?  Die ESF-Verwaltungsbehörde kommuniziert mit einer Vielzahl von Arbeitsmarktakteuren über die Umsetzung des ESF in Rheinland -Pfalz. Für diese Partnerinnen und Partner ist es von großer Bedeutung, über organisatorische Veränderungen, insbesondere im Hinblick auf den Wechsel oder die Erreichbarkeit von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in der ESF-Verwaltungsbehörde , informiert zu werden. Das letzte Info-Mail, das sich auf die personelle Änderung im Bereich Publizität bezog, ist hier von besonderer Bedeutung, da es viele Kontakte wegen Publizitätsmaßnahmen der Projektträger gibt. Wie bereits in Frage 91 dargestellt , gehört es auch zum vertraglichen Aufgabenspektrum der Firma Schneider Organisationsberatung, solche Informationen per Mail zu kommunizieren. 93.  Warum werden solche Aufgaben nicht vom Aufgabenbereich „Publizität“ in der ESF-Verwaltungsbehörde übernommen?  Wie bereits in Frage 91 beantwortet, gehören diese Aufgaben zum Leistungsspektrum der Landesweiten Beratungsstelle. Andererseits ist es die Aufgabe des Publizitätsbeauftragten, die Umsetzung des ESF und die erzielten Ergebnisse inhaltlich in die breite Öffentlichkeit zu transportieren und insbesondere die Projektträger in der Umsetzung der trägerseitigen Öffentlichkeitsarbeit zu beraten und zu unterstützen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine ungenügende Öffentlichkeitsarbeit zu finanziellen pauschalen Anlastungen der EU-Kommission führen kann. 94.  Fallen Aufgaben der Kommunikation interner Personalangelegenheiten nicht originär in den Aufgabenbereich des Ministeriums?  Für die Umsetzung des ESF in Rheinland-Pfalz ist eine enge Kommunikation mit den rheinland-pfälzischen Projektträgern und sonstigen Arbeitsmarktakteuren von großer Bedeutung. Von daher handelt es sich hier nicht um eine rein interne Personalangelegenheit , sondern um die Information über den Wechsel einer/eines Ansprechpartnerin/Ansprechpartners bei der Umsetzung des ESF in Rheinland-Pfalz, die zusätzlich über die ESF-eigenen Strukturen mit den Partnern kommuniziert wird. 95.  Warum übermittelte Schneider Organisationsberatung 2013 per Mail „die diesjährigen Weihnachtsgrüße des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie“, bzw. für die ESF-Verwaltungsbehörde und die Arbeitsmarktreferate des MSAGD?  Von der Firma Schneider Organisationsberatung werden die Leistungen der „Landesweiten Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik “ erbracht. Neben den in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1824 (Drucksache 16/2763) beispielsweise dargestellten unterstützenden Leistungen, wie der Mitwirkung bei der Organisation von Workshops oder der Mitarbeit in Arbeitsgruppen , zählt auch der Versand von Informationsmails an die Projektträger zu den Aufgaben der Beratungsstelle. Die Informationsmails enthalten sowohl Details über Änderungen von Rahmenbedingungen, Förderfähigkeitsregeln und ähnlichem, als auch Informationen über organisatorische Veränderungen und, wie in funktionierenden Arbeitsbeziehungen üblich, auch Weihnachtsgrüße . 96.  In welchen anderen Ministerien und aus welchen Gründen wird Mail- bzw. Schriftverkehr über externe Dienstleister abgewickelt?  In der Landesregierung wurden und werden grundsätzlich keine externen Dienstleister zur Abwicklung des dienstlichen Mail- oder Schriftverkehrs beauftragt. Es gibt jedoch definierbare Maßnahmen oder Aktionen, bei denen externe Dienstleister die Ministerien unterstützen. Beispielhaft dafür stehen: Die von der ESF-Verwaltungsbehörde über Schneider Ordnungsberatung per E-Mail versendeten Informationen an die externen Partner und Arbeitsmarktakteure, die nicht den normalen Post- und Schriftverkehr betreffen. Hierbei handelt es sich vielmehr um Mailing-Aktionen an mehrere Hundert Adressaten. Im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung wird die Versendung der Einladungs- und Erinnerungsschreiben nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) vom Zentrum für Kindervorsorge beim Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg übernommen. In der „Zentralstelle IT-Management, Multimedia, eGovernment und Verwaltungsmodernisierung“ des ISIM werden ebenfalls Externe beauftragt. Diese Beauftragung beinhaltete externe Unterstützungsleistungen bei der Organisation von Veranstaltungen (Abwicklung des Einladungs- und Besuchermanagements durch den Auftragnehmer) sowie bei der Durchführung einer externen Untersuchung (Versendung eines Empfehlungsschreibens des ISIM an die kommunalen Gebietskörperschaften zur Teilnahme an der Untersuchung durch den Auftragnehmer). Das MIFKJF beauftragt im Rahmen des Pilotprojekts „Anonymisiertes Bewerbungsverfahren“ einen Externen, die mündliche, schriftliche, telefonische und elektronische Kommunikation mit den Bewerberinnen und Bewerbern auf die Stellenangebote der Projektpartner zu übernehmen, da ansonsten der Zweck des Projekts – die Anonymisierung in der ersten Phase des Auswahlverfahrens für eine Stellenbesetzung – nicht erreichbar wäre. Diese Aufgabe konnte nicht im MIFKJF angesiedelt werden, weil auch das MIFKJF als Arbeitgeber am Pilotprojekt teilnimmt. Alexander Schweitzer Staatsminister Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 30 Anlage 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 31 Anlage 2 Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 32 Anlage 3 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 33 Anlage 4 Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 34 Anlage 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 35 Anlage 4 Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 36 Anlage 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 37 Anlage 4 Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 38 Anlage 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 39 Anlage 5 Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 40 Anlage 5 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 41 Anlage 5 Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 42 Anlage 5 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3737 43 Anlage 5 Drucksache 16/3737 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 44 Anlage 5