Drucksache 16/3738 15. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hedi Thelen und Gabriele Wieland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Die Kleine Anfrage 2417 vom 27. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Das Sozialministerium hat jetzt die Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umset zung der UN-Behindertenrechtskonvention angekündigt. Hierbei wird mit einer dreiteiligen Ideen-Workshop-Reihe vorgegangen. Demgegenüber haben Fachverbände gefordert, dass das Land einen Rahmen bilden soll, statt eine Vielzahl von kleinteiligen Maßnahmen für sich zu beanspruchen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Warum hält die Landesregierung trotz der im Vorfeld von Fachverbänden geäußerten Kritik daran am Verfahren mit einer Ideen- Workshop-Reihe als Ausgangsbasis des Landes aktions plans fest? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die von Fachverbänden im Vorfeld geäußerte Kritik, dass eine Zusammenfassung in Work- shops vorbereiteter Einzelplanungen ohne eine übergeordnete Vision, Zielsetzung und Handlungsorientierung auf Landesebene nicht zielfüh rend und nicht durchführbar ist? 3. Wie reagiert die Landesregierung auf die im Vorfeld geäußerte Forderung von Fachver bänden, einen eigenen Aktionsplan vorzulegen , der in prägnanter und priorisierter Form Visionen und Zielsetzungen in den einzelnen Handlungsfeldern aufführt und die wichtigsten politischen Maßnahmen des Landes festlegt und umsetzt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen eines Gesprächs der Landesregierung mit den Fachverbänden konnten offene Fragen einvernehmlich geklärt werden. Als Ergebnis wurde der erste geplante Ideenworkshop verschoben und am 11. Juli 2014 nachgeholt. Zu 2.: Bereits der erste Aktionsplan der Landesregierung aus dem Jahr 2010 enthält übergeordnete Visionen und Ziele, die Grundlage und Leitlinie der Teilhabepolitik in Rheinland-Pfalz waren und sind. Orientiert an diesen Leitlinien wurden und werden Handlungen und Zielsetzungen umgesetzt. Die Visionen, die mit der Beteiligung der Selbsthilfeverbände von Menschen mit Behinderungen erarbeitet und beschlossen wurden, sind auch bei der Fortschreibung des Landesaktionsplans die entscheidenden Leitlinien für die Politik der Landesregierung von und für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz. Die in den Ideenworkshops gesammelten Ideen und Vorschläge werden in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen auf die Ausrichtung der Visionen aus dem Aktionsplan der Landesregierung und den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention ausgewertet und geprüft. Dazu wird die AG Aktionsplan Plus des Landesteilhabebeirats den Prozess begleiten. Anschließend wird das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie den Landesaktionsplan in Abstimmung mit dem Landesteilhabebeirat fortschreiben. Eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft als erste Phase der Fortschreibung des Landesaktionsplans entspricht weiterhin dem Verständnis und dem Partizipations- und Transparenzgebot der UN-Behindertenrechtskonvention. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3738 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Deutsche Institut für Menschenrechte als Monitoringstelle der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland schreiben für die Erstellung und Niederschrift von Aktionsplänen ein sehr breit angelegtes und von der Beteiligung aller Menschen mit Behinderungen wahrnehmbares Verfahren vor. Alle Menschen mit Behinderungen müssen an der Fortschreibung und Erstellung von Aktionsplänen beteiligt werden, insbesondere solche Gruppen, die oft von mehrfachen Diskriminierungen betroffen sind, wie beispielsweise Frauen mit Behinderungen. Das Diskriminierungsverbot aus der UN-Behindertenrechtskonvention schreibt dies ausdrücklich vor. Eine Gewichtung oder Bevorzugung einzelner Maßnahmen und damit einzelner Interessen einzelner Gruppen wäre ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Aus diesem Grund kann während der Phase der Fortschreibung des Landesaktionsplans keine Priorisierung der Maßnahmen, wie von Seiten der Selbsthilfeverbände gefordert, vorgenommen werden. Der angekündigte Landesaktionsplan wird aber zu jedem Inklusionsfeld die Visionen und Ziele aus dem ersten Aktionsplan der Landesregierung aus dem Jahr 2010 aufgreifen und sich an diesen fortschreibend orientieren. Alexander Schweitzer Staatsminister