Drucksache 16/3739 15. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Versammlungsstättenverordnung Die Kleine Anfrage 2383 vom 20. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Viele Bundesländer passen ihre Versammlungsstättenverordnung der Musterverordnung auf Bundesebene an. Rheinland-Pfalz gehört bisher nicht dazu. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand der Planung für eine neue Versammlungsstättenverordnung? 2. Beabsichtigt die Landesregierung, die Musterverordnung zu übernehmen? 3. Welche dringlichen Regelungsnotwendigkeiten sieht die Landesregierung für die Versammlungsstättenverordnung? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Juli 2014 wie folgt beantwortet : Zu den Fragen 1 und 2: Die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz ist in den letzten Jahren überarbeitet worden und liegt nunmehr in der Fassung vom Februar 2014 vor. Derzeit läuft das Notifizierungsverfahren bei der Euro päischen Kommission (Informationsverfahren nach der Richtlinie 98/34/EG). Nach Ablauf des Verfahrens soll die Musterverordnung in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Zu Frage 3: Für eine Einführung der vorliegenden Fassung der Musterverordnung in Landesrecht sprechen insbesondere die klare Abgrenzung zwischen „Veranstaltungen im Freien“ und „Versammlungsstätten im Freien“, die in Anlehnung an die europäische Norm DIN EN 13200 gestaltete Bemessung von Rettungswegen und die Regelungen zur Rauchableitung. Eine grundsätzliche Richtungsänderung ist mit der Umsetzung nicht verbunden. Dr. Carsten Kühl Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. August 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode