Drucksache 16/3742 15. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Anpassung der Regionalpläne an die Vorgaben der Teilfortschreibung des LEP IV Die Kleine Anfrage 2397 vom 25. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Am 16. April 2013 wurde die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) und die entsprechende Landesverordnung durch den Ministerrat beschlossen und ist seit dem 11. Mai 2013 in Kraft getreten. Diese setzt die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz und ist damit für Regional- und Bauleitplanung verbindlich. Sie gibt den Kommunen eine größere Planungsfreiheit, aber auch mehr Planungsverantwortung und macht die Windhöffigkeit zu einem wichtigen Grundsatz bei der Auswahl der Standorte von Windenergieanlagen. Nach dem Inkrafttreten der Teilfortschreibung des LEP IV wurde den Planungsgemeinschaften ein Zeitraum von 18 Monaten eingeräumt , um ihre Regionalpläne an deren Vorgaben anzupassen. Bis zum November 2014 müssen die Anpassungen demnach vorgenommen sein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, welche Fortschritte bei der Anpassung der Regionalpläne an die Vorgaben der Teilfortschrei- bung des LEP IV in den vier Planungsgemeinschaften gemacht werden konnten? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Planungsgemeinschaften aller Voraussicht nach die Frist zur Anpassung einhalten können? 3. Sind der Landesregierung aktuell inhaltliche Probleme bei der Anpassung der Regionalpläne bekannt? 4. Was unternimmt die Landesregierung, um die Planungsgemeinschaften bei der Anpassung der Regionalpläne zu unterstützen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Aufstellung der entsprechenden Fortschreibungen ist von den jeweiligen regionalen Gremien beschlossen worden – die Planentwürfe befinden sich in unterschiedlichen Verfahrensständen. a) Region Mittelrhein-Westerwald Die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Mittelrhein-Westerwald war schon vor dem Inkrafttreten der LEP IV-Teilfortschreibung in der Anhörung, die im März 2012 endete. Aufgrund der Teilfortschreibung des LEP IV wurde die Überarbeitung des Kapitels „Erneuerbare Energien“ und somit eine zweite Anhörung erforderlich. Die Ausschussberatungen für die zweite Offenlage sind nunmehr abgeschlossen. Am 23. Juli 2014 wird der Beschluss der Regionalvertretung zur Freigabe der Offenlage erwartet, sodass die Geschäftsstelle etwa ab September 2014 mit dem Beteiligungsverfahren rechnet. b) Region Trier Für den Regionalplan der Region Trier endete die Anhörung der Gesamtfortschreibung Ende Mai 2014. Die Geschäftsstelle wertet zurzeit die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3742 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode c) Region Rheinhessen-Nahe Der Regionalplan Rheinhessen-Nahe befindet sich in der Gesamtfortschreibung. Dem vorgeschaltet wurde der Teilplan Windenergienutzung erarbeitet und im Juni 2012 genehmigt. Die Inhalte des Teilplanes werden nunmehr der Teilfortschreibung des LEP IV angepasst und in den Gesamtplan integriert. Der Beschluss zur Offenlage des Gesamtplanes ist für den 24. Juli 2014 vorgesehen . d) Region Westpfalz Die Offenlage der Teilfortschreibung endete am 20. Juni 2014. Die Geschäftsstelle wertet zurzeit die Anregungen und Bedenken aus. e) Verband Region Rhein-Neckar Der Verband nimmt eine durch Staatsvertrag manifestierte Sonderrolle ein. Der von dem Verband zu erarbeitende „Einheitliche Regionalplan“ unterfällt inhaltlich den Vorgaben der Raumordnungskommission, die aus Vertretern der obersten Landesplanungsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz besteht. Diese Kommission hatte für die planerische Steuerung der Windenergienutzung vorgegeben, dass in den einzelnen Gebietsteilen das jeweilige Landesrecht anzuwenden ist. Für den „Einheitlichen Regionalplan“ wird das Genehmigungsverfahren in Kürze abgeschlossen werden, der Teil „Windenergienutzung“ war jedoch bei der Planerstellung ausgeklammert worden. Die „Teilfortschreibung Windenergie“ wird voraussichtlich noch im Sommer 2014 in die Offenlage gehen. Diese wird für das rheinland-pfälzische Plangebiet die Vorgaben der LEP IV-Teilfortschreibung umsetzen. Zu Frage 2: Die Tatsache, dass in einigen Regionen Teilfortschreibungen und in anderen Gesamtfortschreibungen anstehen, bedeutet gleichzeitig auch unterschiedliche Zeit- und Arbeitsaufwände sowohl bei der eigentlichen Planaufstellung als auch bei der Bearbeitung der Anregungen und Bedenken. Vor dem Hintergrund der geschilderten Verfahrensstände ist zu erwarten, dass sich bei der einen oder anderen Planungsregion geringe zeitliche Verzögerungen ergeben könnten. Diese werden sich aber in einem vertretbaren Rahmen halten. Zu Frage 3: Maßgebliche Probleme sind bisher nicht erkennbar geworden. Einen erhöhten Abstimmungsbedarf gab es im Bereich des Welterbes Oberes Mittelrheintal. Die Landesregierung wird besonders darauf achten, dass der Schutz des Welterbegebiets Oberes Mittelrheintal gewährleistet bleibt. Zu Frage 4: Grundsätzlich stehen die oberen Landesplanungsbehörden sowie die oberste Landesplanungsbehörde den Planungsgemeinschaften beratend zur Seite. Darüber hinaus werden die Geschäftsstellen der Planungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts seitens der Landesregierung finanziell in Form von angemessenen Zuwendungen sowie durch die Bereitstellung von Personal unterstützt. Des Weiteren wurden der „Windatlas Rheinland-Pfalz“ erarbeitet, die „Hinweise für die Beurteilung der Zulässigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz“ als Gemeinsames Rundschreiben der berührten Ressorts entwickelt sowie die Gutachten „Konkretisierung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften zur Festlegung, Begründung und Darstellung von Ausschlussflächen und Restriktionen für den Ausbau der Windenergienutzung“ und die „Sichtachsenstudie Mittelrheintal zur Beurteilung der Welterbeverträglichkeit“ erstellt und den Planungsgemeinschaften als Planungshilfen zur Verfügung gestellt. Eveline Lemke Staatsministerin