Drucksache 16/3758 16. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Kinderarmut in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2405 vom 26. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerks sind derzeit rund 2,8 Millionen Kinder und Jungendliche in Deutschland von Armut betroffen. Die Armutsgefährdungsquote rheinland-pfälzischer Kinder liegt mit 18,4 Prozent sogar über dem Durchschnitt der westdeutschen Länder. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass über 117 000 Kinder in Rheinland-Pfalz armutsgefährdet sind. Hierzu kommt, dass die Zahl der Kinder in der Grundsicherung für Arbeitssuchende erheblich ist. Im Jahr 2013 waren es rund 61 400 Kinder im Alter unter 15 Jahren. Bund und Land versuchen durch unterschiedliche Sozialleistungen Kinderarmut zu bekämpfen. Darunter fallen unter anderem das Sozialgeld für Kinder, der Kinderzuschlag, das Wohngeld für Haushalte mit Kindern, die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskos - ten, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, das höhere Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit Kindern sowie die zusätzlich ehe- und familienbezogenen Leistungen in der Alterssicherung. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die aktuelle Armutsrisikoquote von Familien in Rheinland-Pfalz und wie wird diese gemessen (bitte nach Familien - stand aufschlüsseln)? 2. Sind bezüglich der Hilfequote für Kinder regionale Unterschiede zu erkennen? 3. Wie viele Familien aus Rheinland-Pfalz mit Kindern unter 15 Jahren waren in den Jahren 2011, 2012, und 2013 auf Transferlei- stungen aus dem SGB II angewiesen? 4. Wie viele Familien hatten in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Anspruch auf Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG, und wie viele An- träge wurden tatsächlich gestellt bzw. wie viele wurden abgelehnt? 5. Wie erklärt es sich die Landesregierung, dass die Quote der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen in Rheinland-Pfalz niedriger ist als in den umliegenden Flächenländern, die Kinderarmut im Durchschnitt jedoch höher ist als in den umliegenden Flächenländern? 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Kinderarmut in Rheinland-Pfalz zu reduzieren? 7. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Kinderarmut in Rheinland-Pfalz zu bekämpfen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird – entsprechend dem EU-Standard – definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung beträgt. In der amtlichen Statistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder wird dieser Anteil der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung je 100 Personen erfasst. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet und ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Es wird ermittelt, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartnerin oder -partner und ohne eigene Kinder im Haushalt . Datengrundlage ist der Mikrozensus. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. August 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3758 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die amtliche Statistik enthält keine Angaben zum Begriff „Familie“. Es gibt aber differenzierte Angaben nach Haushaltstyp beziehungsweise soziodemografischen Merkmalen. Die Armutsgefährdungsquoten in Rheinland-Pfalz nach soziodemografischen Merkmalen auf Basis des Bundesmedians in Prozent stellen sich für das Jahr 2012 wie folgt dar: 2 Haushaltstyp Armutsrisikoquote (in Prozent) Insgesamt 14,6 Einpersonenhaushalte 25,2 Zwei Erwachsene, keine Kinder 9,9 Sonstige Haushalte ohne Kinder 8,5 Ein(e) Erwachsene(r) und ein oder mehrere Kinder 45,0 Zwei Erwachsene und ein Kind 8,2 Zwei Erwachsene und zwei Kinder 10,6 Zwei Erwachsene und drei oder mehr Kinder 21,2 Sonstige Haushalte mit Kindern 18,1 Zu 2.: Der Mikrozensus erlaubt aufgrund seines begrenzten Stichprobenumfangs keine verlässlichen Aussagen zu Armutsrisikoquoten auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Es liegen aber Erkenntnisse zu Armutsgefährdungsquoten nach NUTS II-Regionen (Regierungsbezirke/statistische Regionen) in Prozent vor. NUTS (französisch: Nomenclature des unités territoriales statistiques ) bezeichnet eine hierarchische Systematik zur eindeutigen Identifizierung und Klassifizierung der räumlichen Bezugseinheiten der amtlichen Statistik in den Mitgliedstaaten der EU. Danach beträgt die Armutsrisikoquote gemessen am Bundesmedian in der NUTS II-Region Koblenz 15,6 Prozent, in der NUTS II-Region Rheinhessen-Pfalz 14,4 Prozent und in der NUTS II-Region Trier 12,7 Prozent (Stand 2012). Untergliedert nach Raumordnungsregionen zeigt sich folgendes Bild: In der Raumordnungsregion Mittelrhein-Westerwald beträgt die Armutsrisikoquote 15,2 Prozent, in der Raumordnungsregion Rheinhessen-Nahe 16,2 Prozent, in der Raumordnungsregion Rheinpfalz 13,0 Prozent , in der Raumordnungsregion Trier 12,7 Prozent und in der Raumordnungsregion Westpfalz 15,3 Prozent (Stand 2012). Eine Spezifizierung nach Altersgruppen liegt der Landesregierung nicht vor. Zu 3.: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit enthält keine Angaben zum Begriff der Familien. Dargestellt werden Daten für Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (§ 7 Abs. 3 SGB II, Legaldefinition). Dem Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft liegt die Idee zu Grunde, dass Personen, die bestimmte persönliche oder verwandtschaftliche Bezie-hungen zueinander haben und die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken. Im Jahresdurchschnitt des Jahres 2011 gab es in Rheinland-Pfalz 37 578 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren. Der Anteil an allen Bedarfsgemeinschaften lag damit bei 32,3 Prozent. In den folgenden Jahren haben sich diese Daten kaum verändert: Im Jahresdurchschnitt des Jahres 2012 gab es in Rheinland-Pfalz 36 543 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren. Der Anteil an allen Bedarfsgemeinschaften lag damit bei 32,2 Prozent. Im Jahresdurchschnitt des Jahres 2013 wurden in Rheinland-Pfalz 36 742 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren erfasst. Der Anteil an allen Bedarfsgemeinschaften lag damit bei 32,1 Prozent. Bedarfsgemeinschaften 2013 2012 2011 (Jahresdurchschnitt) (Jahresdurchschnitt) (Jahresdurchschnitt) mit einem Kind unter 15 Jahren 19 999 19 926 20 391 mit zwei Kindern unter 15 Jahren 11 041 11 052 11 488 mit drei Kindern unter 15 Jahren 4 096 4 002 4 078 mit vier und mehr Kindern unter 15 Jahren 1 606 1 564 1 622 mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren 36 742 36 543 37 578 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3758 Zu 4.: Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor, da diese Leistungen durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit und nicht durch Behörden des Landes und der rheinland-pfälzischen Kommunen administriert werden. Beim Kinderzuschlag handelt es sich im Übrigen um eine vorrangige Leistung für gering verdienende Familien mit Kindern, die den Bezug von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vermeiden und einen Anreiz zur Aufnahme von Arbeit setzen soll. Die Leistungsberechtigung ist daher nicht ohne Weiteres mit Armut gleichzusetzen. Nach Information der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg können die Daten nicht nach Bundesländern ausgewertet werden, sondern lediglich nach den Agenturzuschnitten der Regionaldirektion. Das bedeutet, dass sie für Rheinland-Pfalz nur zusammen mit den Daten für das Saarland mitgeteilt werden können. Danach gibt es folgende Kinderzuschlagsdaten der Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland: 3 Jahr erledigte Anträge Antrag entsprochen Antrag abgelehnt 2011 10 858 3 707 5 052 2012 9 439 3 071 4 496 2013 8 860 3 063 3 955 2014 (Stand Juni) 4 045 1 434 1 762 Zu 5.: Hinsichtlich der Aussage, dass Kinderarmut in Rheinland-Pfalz höher sei als in den umliegenden Flächenländern, ist auf folgende Differenzierung hinzuweisen: Bei einem Vergleich mit den west-/gesamtdeutschen und den Werten für die benachbarten Bundesländer zeigt sich für die unter 18-Jährigen eine Armutsrisikoquote in Rheinland-Pfalz, die nur leicht über dem west- und gesamtdeutschen Wert liegt, die auch merklich höher als im Saarland und Baden-Württemberg ist, aber unterhalb der Quote in Hessen und Nordrhein-Westfalen liegt. Die Armutsrisikoquoten von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz 2012 im Ländervergleich (in Prozent) stellen sich wie folgt dar: Rheinland-Pfalz 19,9 Prozent Deutschland 18,9 Prozent Westdeutschland 19,4 Prozent Saarland 18,2 Prozent Baden-Württemberg 17,9 Prozent Hessen 20,2 Prozent Nordrhein-Westfalen 20,4 Prozent Unterschiede zwischen Armutsrisikoquoten und Mindestsicherungsleistungen ergeben sich insbesondere dadurch, dass hier verschiedenartige Armutsschwellen beziehungsweise Leistungsgrenzen festgelegt sind. Bei der Armutsrisikoquote wird auf 60 Prozent des Medians der auf der Basis der neuen OECD-Skala berechneten Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung abgestellt. Diese Schwelle betrug beispielsweise im Jahr 2012 bei Einpersonenhaushalten 894 Euro und bei Haushalten mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren 1 877 Euro. Bei den Mindestsicherungsquoten wird demgegenüber auf die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme Bezug genommen, also auf die finanziellen Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, „Grundsicherung für Arbeitsuchende“), Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (,SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII („Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Leistungen der Kriegsopferfürsorge im Inland nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Zu 6. und 7.: Die Reduzierung von Kinderarmut ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bund, Land, Kommunen, Sozialversicherungen, Unternehmen, Gewerkschaften, Verbände und die Zivilgesellschaft betrifft. Familien- und Kinderarmut sinken deutlich, wenn beide Eltern einer sozialversicherungspflichtigen und ausreichend entlohnten (Vollzeit)-Beschäftigung nachgehen können. Das gilt vor allem für alleinerziehende Eltern, die gerade in ländlichen Wohngebieten aufgrund ungünstiger Rahmenbedingungen (mangelnder Kinderbetreuung, insbesondere in Randzeiten und Notfällen oder Ferienzeiten, fehlender Ganztagsschulen und günstiger Verkehrsanbindung vom Wohnort zum Arbeitsort, fehlender Strukturen einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Unternehmen etc.) oftmals auf eine ihre Existenz absichernde Erwerbstätigkeit verzichten müssen. Um Kinderarmut wirksam zu reduzieren , muss die Einkommenssituation der Betroffenen (Eltern/Alleinerziehende) weiter verbessert werden. Dazu gehört ein vereintes Zusammenwirken der oben genannten Akteure, um eine möglichst nachhaltige Integration aller erwerbsfähigen Frauen und Männer in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Die Chance, den Lebensunterhalt der Familie zu sichern, hängt unter anderem von einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf ab. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, dass Drucksache 16/3758 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Menschen, die Vollzeit arbeiten, von ihrer Arbeit auch so leben können, dass sie nicht auf zusätzliche Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Um sicherzustellen, dass ein Arbeitseinkommen erzielt wird, das die Existenz sichert und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, ist die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ein zwingend notwendiger Schritt. Weitere Ansatzpunkte sind die Verwirklichung des Grundsatzes von gleichem Lohn für gleiche Arbeit, der Abbau geschlechterspezifischer Entgeltungleichheit, die Eindämmung prekärer Beschäftigung und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine weitere Ebene, auf der eine wirksame Strategie gegen Kinder- und Familienarmut ansetzen muss, betrifft die Verbesserung der Teilhabechancen. Dazu gehört eine Bildung von Anfang an ebenso wie die Stärkung der Erziehungs- und Familienressourcen . Im Einzelnen stellen sich die Maßnahmen der Landesregierung wie folgt dar: Arbeitsmarktintegration Die Einkommenssituation der betroffenen Familien mit Kindern ist durch eine möglichst nachhaltige und bedarfsdeckende Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Landesarbeitsmarktpolitik konzentriert sich vor allem auf drei Schwerpunkte: Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, die Vermeidung von prekärer Beschäftigung sowie die Beseitigung des Fachkräftemangels, insbesondere in den Gesundheitsfachberufen. Mit der Vermeidung von prekärer Beschäftigung und der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit hat die Landesregierung zwei von drei Schwerpunkten der Landesarbeitsmarktpolitik im Bereich der Armutsprävention angesiedelt. Dabei unterstützt sie die Arbeitsmarktintegration der Betroffenen durch vielfältige ziel - orientierte arbeitsmarktpolitische Programme und Maßnahmen. Diese Maßnahmen haben eine nachhaltige Beschäftigungssicherung und den Beschäftigungsausbau zum Ziel. Zu den herausragenden Zielgruppen der Landesarbeitsmarktpolitik zählen: Ältere, Langzeitarbeitslose, Frauen, Migrantinnen und Migranten, Jugendliche und Alleinerziehende. Gerade diese Zielgruppen des Arbeitsmarktes sind besonders von Armut betroffen. Mit speziellen Förderansätzen wird auf die besonderen Probleme dieser Zielgruppen eingegangen. Dazu zählen Förderansätze am Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf zur Stärkung der Berufsorientierung, zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen und Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose Menschen oder Angebote der beruflichen und betrieblichen Kompetenzerweiterung . Die Landesregierung setzt zur Umsetzung dieser Projekte ergänzend zu den Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter erhebliche Mittel ein. Die in 2014 laufenden arbeitsmarktpolitischen Projekte werden mit rund 15 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und rund 10 Mio. Euro aus Haushaltsmitteln des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Mindestlohn/prekäre Beschäftigung Die Bedingungen zur Reduzierung von prekärer Beschäftigung werden maßgeblich durch bundespolitische Entscheidungen beeinflusst . Das Land Rheinland-Pfalz nimmt hier insbesondere über den Bundesrat Einfluss. Im Rahmen einer Bundesratsinitiative, die über die Einführung eines Mindestlohnes hinaus den Gesamtkomplex „Gute Arbeit“ in den Blick nimmt, haben Rheinland-Pfalz und andere Länder gefordert: 1. Sicherstellung des Equal-Pay-Grundsatzes in der Leiharbeit („Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“) spätestens nach einer kurzen Einarbeitungszeit sowie Rückführung der Leiharbeit auf ihre eigentliche Kernfunktion der Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen, 2. Verhinderung der Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch (Schein-)Werkverträge, 3. Beseitigung von Fehlanreizen und bessere Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte im Bereich der Minijobs, 4. Senkung des Anteils der befristeten Beschäftigungsverhältnisse an allen Beschäftigungsverhältnissen insbesondere durch Abschaffung der sachgrundlosen Befristung im Teilzeit- und Befristungsgesetz, 5. Sicherung der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen. Bildungspolitische Ansätze: Auch die Prävention gegen zukünftige Armut ist ein wichtiger Schwerpunkt der Landesregierung. Dazu zählt vor allem der Bereich Bildung mit der gezielten Förderung der Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Familien, besonders aus benachteiligten Verhältnissen, so zum Beispiel durch die Förderung von Familien- und Erziehungskompetenzen , durch die Förderung der Kindergesundheit oder den Ausbau einer kinder- und familiengerechten Infrastruktur . Armutsbedingter Bildungsbenachteiligung wird in Rheinland-Pfalz mit dem Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz und die Beitragsfreiheit für die Kindertagesstätten ab dem 2. Lebensjahr, der Lernmittelfreiheit und dem Ausbau der Ganztagsschulen entgegengewirkt. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/3758 Familienpolitische Ansätze: Zur Reduzierung von Kinderarmut und ihrer negativen Folgen trägt auch die Familienpolitik der Landesregierung bei. Mit den familienpolitischen Schwerpunkten Guter Start ins (Kinder-)Leben, Gute Zukunft für alle Kinder und Eltern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium/Pflege und der Förderung von Vielfalt und Akzeptanz unterschiedlicher Lebensformen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Vielfalt und die unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensphasen von Familien im Blick haben. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung wird eine lebensphasenorientierte Personalpolitik , die auch eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließt, ein zentrales Handlungsfeld künftiger Unternehmensstrategien und der Wirtschaftspolitik sein müssen. Eine Flexibilisierung der Arbeitsorganisation, vor allem im Hinblick auf Arbeitszeiten, gute Wiedereinstiegskonzepte nach der Erziehungszeit, die auch eine Karriereplanung mit einschließen, Fortbildung, um den Anschluss an ein zeitgemäßes Know-how nicht zu verlieren, sind wichtige Stichworte in diesem Zusammenhang. Lebensperspektiven , Wohlstand, soziale Sicherung und gesellschaftliche Teilhabe von Familien entscheiden sich heute aber vor allem auf dem Arbeitsmarkt. Die aktive Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt ist daher ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Sie fördert deshalb mit vielfältigen Maßnahmen die Sensibilisierung von Unternehmen, damit eine familienfreundliche Personalpolitik zu einem festen Bestandteil der Unternehmenskultur wird. Alexander Schweitzer Staatsminister 5