Drucksache 16/376 27. 09. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Oktober 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung,Wissenschaft,Weiterbildung und Kultur Fachklassenbildung an den berufsbildenden Schulen Die Kleine Anfrage 243 vom 1. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fachklassen getrennt nach Berufsfeldern wurden in den vergangenen fünf Jahren im gesamten Land bzw. an den einzelnen berufsbildenden Schulen gebildet? 2. Wie viele Fachklassen getrennt nach Berufsfeldern wurden in den vergangenen fünf Jahren im gesamten Land bzw. an den einzelnen berufsbildenden Schulen geschlossen? 3. Wie viele Lehrstellen blieben in den vergangenen fünf Jahren, getrennt nach Berufsfeldern, im gesamten Land bzw. im Ein- zugsbereich der einzelnen berufsbildenden Schulen unbesetzt? 4. Wie prognostiziert die Landesregierung angesichts der sinkenden Anzahl junger Menschen sowie eines veränderten Bildungs- wahlverfahrens in den kommenden fünf Jahren die Schülerzahlen der berufsbildenden Schulen in Teilzeitbildungsgängen? 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um gerade im ländlichen Raum auch weiterhin den Fortbestand von mög- licherweise kleineren Fachklassen zu gewährleisten? 6. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage von Arbeitgebern, wenn Fachklassen geschlossen würden, sei es umso schwerer, geeignete Auszubildende einzustellen, da diese oft die weiteren Fahrten zur nächsten berufsbildenden Schule scheuten? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. September 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Fachklassen in der Berufsschule, die innerhalb der letzten fünf Jahre an den berufsbildenden Schulen gebildet wurden, können der Anlage 1 entnommen werden. Zu Frage 2: Die Bildung von Fachklassen an den berufsbildenden Schulen erfolgt nach der Verwaltungsvorschrift für Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen vom 29. Juli 2005. Nach Nr. 13.2 ist die Mindestschülerzahl für die Bildung von Klassen an Berufsschulen auf 16 festgelegt. Von der Schulaufsicht kann ein Unterschreiten dieser Mindestgröße gestattet werden. Erst wenn die Zahl der Auszubildenden für einen Beruf in einem Schulbezirk dauerhaft unter die Mindestgröße sinkt und auf absehbare Zeit keine höhere Zahl an Auszubildende erwartet werden können, wird von der Schulaufsicht in Absprache mit den zuständigen Stellen *) und den Schulen in einem geregelten Verfahren die Verlagerung der Beschulung der Auszubildenden an einer andere Schule veranlasst. Eine Verlagerung erfolgt in der Regel aber erst dann, wenn die Beschulung vor Ort sowohl aus organisatorischen als auch bildungsökono- *) Zuständige Stellen sind zum Beispiel: Handwerkskammern; Industrie- und Handelskammern; Kammern der freien Berufe; ADD (zuständig für Berufe z. B. in der Hauswirtschaft und im öffentlichen Dienst). Drucksache 16/376 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode mischen Gründen nicht mehr als sinnvoll erachtet wird. In einem regionalen Berufsbildungsdialog erhalten die an Berufsausbildung Beteiligten die höchstmögliche Transparenz und Partizipation bei der Fachklassenbildung. Diese Verfahrensweise soll der regionalen Wirtschaft frühzeitig ermöglichen, Maßnahmen gegen zurückgehendes Ausbildungsverhalten treffen zu können. Die Veränderungen werden statistisch jedoch nicht konkret erfasst, sodass keine Angaben darüber gemacht werden können, an welchen berufsbildenden Schulen es in den letzten fünf Jahren zu einer Verlagerung der Beschulung und damit verbundenen Schließung von Fachklassen in einzelnen Berufen gekommen ist. Zu Frage 3: Einschlägige Quelle für die gewünschten Daten ist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Innerhalb dieser Statistik ist keine Einteilung nach Einzugsgebieten berufsbildender Schulen möglich. Die Daten der Anlage 2 beziehen sich auf die jeweiligen Arbeitsagenturbezirke (AA) in Rheinland-Pfalz sowie auf das jeweilige Beratungsjahr, das von Oktober bis September dauert. Zu Frage 4: Die im Rahmen einer Modellrechnung prognostizierten Schülerzahlen für die Teilzeitbildungsgänge an berufsbildenden Schulen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Unwägbarkeiten bei den Vorausberechnungen von Schülerzahlen bei den berufsbildenden Schulen sind unter Zugrundelegung der sinkenden Zahl junger Menschen besonders groß, da in diesem Bereich die konjunkturelle Entwicklung, die Arbeitsmarktsituation und das Einstellungsverhalten von Betrieben Einfluss auf die Entwicklung der Schülerzahlen nimmt. Zu Frage 5: Ein flächendeckendes ausbildungs- und wohnortnahes Qualifizierungsangebot an berufsbildenden Schulen ist vorrangiges Interesse der Landesregierung. Vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen wird es in absehbarer Zeit zu Profilveränderungen, was die jeweiligen Ausbildungsprofile nach Berufsfeldern und Berufsgruppen betrifft, an den berufsbildenden Schulen kommen. Hierzu wird es Gespräche mit den zuständigen Stellen geben, um die Schulprofile der berufsbildenden Schulen am Interesse der ausbildenden Wirtschaft weiterzuentwickeln. Die Aufrechterhaltung kleinerer Fachklassen ist vor dem Hintergrund bildungsökonomischer Betrachtungen sowie der Aufrechterhaltung der beruflichen Kompetenzvermittlung zu sehen. Da in den vergangenen Jahren die Qualifizierungstiefe in einzelnen Ausbildungsberufen erheblich zugenommen hat, bedarf es an den Standorten der notwendigen personellen und sächlichen Voraussetzung, um die Ausbildungsqualität aufrechtzuerhalten. Dieses setzt bestimmte Jahrgangsbreiten voraus, die in der Verwaltungsvorschrift zur Klassen- und Kursbildung festgelegt sind. Bereits in der Vergangenheit wurde die Untergrenze von 15 Schülerinnen und Schülern im Interesse der ausbildenden Wirtschaft teilweise unterschritten. Zu Frage 6: Alle Flächenländer stehen vor dem Problem der sach- und fachkompetenten Beschulung von Auszubildenden. Hier werden Betriebe durch die veränderte Marktsituation, die sich von der Angebots- zur Nachfragestruktur verändert hat, vor neue Herausforderungen gestellt. Zukünftig ist zu erwarten, dass Arbeitgeber sich stärker als in der Vergangenheit bei der Frage der auswärtigen Unterbringung von Auszubildenden engagieren müssen, um geeignete Auszubildende zu motivieren, einen bestimmten Beruf zu ergreifen. Bezogen auf den Fachkräftebedarf obliegt es auch dem Interesse der Arbeitgeber, hierzu notwendige Schritte zu gehen, um sich das notwendige Fachpersonal zukünftig zu sichern. Die Berufswahl von Jugendlichen ist ein Prozess, der von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Das Image eines Berufes und die Verdienstmöglichkeiten gelten als wichtige Einflussfaktoren. Auch der Zeitaufwand, der für das Erreichen der unterschiedlichen Lernorte veranschlagt werden muss, kann im Einzelfall ein Einflussfaktor sein. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin 2 Schuljahr Schülerinnen und Schüler 2011/2012 83 300 2012/2013 81 700 2013/2014 81 000 2014/2015 79 800 2015/2016 79 400 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/376 Anlage 1 3 Drucksache 16/376 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/376 5 Drucksache 16/376 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/376 7 Drucksache 16/376 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/376 9 Anlage 2 Drucksache 16/376 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10