Drucksache 16/3765 17. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Brandl und Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Neuregelung der Sommerferien an den Schulen Die Kleine Anfrage 2414 vom 27. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung die Neuregelung zu den Sommerferien auf Ebene der Kultusministerkonferenz (KMK)? 2. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, angesichts veränderter familiärer Lebens weisen und pädagogischer Erwägung, über die KMK-Regelungen hinaus eine Neuordnung der Ferienzeiten vorzunehmen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Ferienzeiten der Bundesländer, die auch Pfingst ferien vorsehen, unter pädagogischen und familienpolitischen Erwägungen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Paragraf 3 Absatz 4 des „Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens“ in der Fassung vom 14. Oktober 1971 sollen die Sommerferien in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 10. September liegen und gestaffelt sein. Zudem trifft die Kultusministerkonferenz (KMK) für jedes Jahr eine Vereinbarung über die Festsetzung der Sommerferientermine in den einzelnen Ländern und soll dabei die verkehrlichen und wirtschaftlichen (insbesondere touristischen) Gesichtspunkte berücksichtigen – soweit diese nach Paragraph 3 Absatz 1 des o. a. Abkommens maßgeblichen pädagogischen Gesichtspunkten nicht entgegenstehen. Die Sommerferientermine werden von der KMK langfristig nach einem rollierenden System festgelegt: In einem Jahr starten die einen Länder früher, im anderen Jahr die anderen. Dieses Verfahren soll Staus auf den Straßen und Engpässe im Tourismus vermeiden und es allen Eltern und Kindern ermöglichen, in ihren Ferien in den Genuss warmer Hochsommertage zu kommen. Auf diesen Grundlagen und in Anknüpfung an die bereits bestehende Sommerferienregelung für die Jahre 2011 bis 2017 hatten die Länderreferentinnen und -referenten für Ferienangelegenheiten der KMK einen Entwurf der langfristigen Sommerferienregelung von 2018 bis 2024 erarbeitet. Analog zu früheren Befassungen wurden Vertreter der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu einem Gespräch eingeladen, im Zuge dessen die geplante Sommerferienregelung erläutert wurde. Der ursprüngliche Referentenentwurf sah einen durchschnittlichen Zeitkorridor für die Sommerferien von 2018 bis 2024 von 81,6 Tagen vor. Aufgrund eines für die 346. KMK-Plenarsitzung am 12. Juni 2014 angekündigten Einspruches des Landes Schleswig-Holstein – das die touristischen und wirtschaftlichen Interessen vor allem der Küstenregionen nicht ausreichend berücksichtigt gesehen hatte – wurde der Zeitkorridor für die Gestaltung der unterschiedlichen Ferientermine in den Ländern um einige Tage ausgeweitet. Der durchschnittliche Zeitkorridor vom frühesten Sommerferienbeginn bis zum spätesten Ferienende sieht nunmehr 84,6 Tage vor. Die KMK hat ihrer Entscheidung maßgeblich pädagogische Gesichtspunkte zugrunde gelegt, aber zugleich so weit wie möglich verkehrliche und touristische Belange berücksichtigt. So ist sichergestellt, dass die Dauer der Schulhalbjahre trotz wechselnder Ferientermine möglichst konstant bleibt, um den Schulen eine kontinuierliche und verlässliche Lernplanung einschließlich der Prüfungen zu ermöglichen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3765 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Ferien dienen in erster Linie den Interessen der Schülerinnen und Schüler; sie strukturieren das Schuljahr und damit den Wechsel von schulischer Belastung und privater Erholung. Die Entscheidungen über die Schulferien innerhalb eines Schuljahres (im Regelfall entfallen auf ein Schuljahr 75 Ferientage) werden auf zwei Ebenen getroffen: Die Lage der Sommerferien wird – wie bereits in der Antwort auf die Frage 1 ausgeführt – durch einen KMK-Beschluss festgelegt, der für alle Länder verbindlich ist. Die kleinen Ferienabschnitte fallen hingegen in die Zuständigkeit der Länder. Die rheinland-pfälzische Ferienordnung vom 12. Oktober 1999 legt die Mindestdauer der kleinen Ferienabschnitte und deren zeitlichen Mindestabstand untereinander fest. Es hat sich bewährt, die kleinen Ferienabschnitte als Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien zu platzieren. Zu deren Festlegung macht das Bildungsministerium einen Entwurf, zu dem viele gesellschaftliche Gruppen Stellung beziehen. Das letzte Verfahren dieser Art fand im April 2009 statt. Dabei ging es um die landesspezifischen Ferienregelungen für die Jahre 2011 bis 2017. Von keiner Seite gab es Einwände. Der Landeselternbeirat hatte der damaligen Regelung ausdrücklich zugestimmt. Für die Festlegung der kleinen Ferienabschnitte für die Jahre 2018 bis 2024 ist ebenfalls ein Anhörungsverfahren vorgesehen. Neben der Abstimmung mit den Interessenverbänden wird die Lage der kleinen Ferienabschnitte darüber hinaus mit den benachbarten Ländern Hessen und Saarland so abgestimmt, dass nach Möglichkeit eine gemeinsame Ferienwoche erreicht wird. In Rheinland-Pfalz stehen darüber hinaus vier bewegliche Ferientage zur Verfügung, die im Regelfall auf den Rosenmontag, den Fastnachtsdienstag sowie die Brückentage an Christi Himmelfahrt und Fronleichnam fallen. Schulen können unter bestimmten Bedingungen, die in der Ferienordnung formuliert sind, von dieser Verteilung abweichen. Angesichts dieser Ausgangslage besteht aus Sicht der Landesregierung keine Notwendigkeit einer Änderung der Ferienordnung. Die langfristige Planung der Ferienzeiten schafft Planungssicherheit, sodass sich alle Betroffenen, also auch die Familien, frühzeitig einstellen können. Zu Frage 3: In den Ländern bestehen unterschiedliche Regelungen bezüglich der Pfingstferien, die von einem Ferientag bis zu zwei Wochen in Baden-Württemberg und Bayern reichen. In Rheinland-Pfalz hat es sich bewährt, zwischen den Ferienabschnitten eine sechswöchige Unterrichtsphase einzurichten. Dies sichert ein Mindestmaß an schulischer und unterrichtlicher Kontinuität. Die Einführung zusätzlicher Pfingstferien würde diese erprobten Arbeitszyklen in den Schulen unterbrechen. Zudem müsste die Dauer anderer kleiner Ferienabschnitte entsprechend gekürzt werden. Doris Ahnen Staatsministerin