Drucksache 16/3766 17. 07. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Thorsten Wehner, Marcel Hürter und Monika Fink (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Schafhaltung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2416 vom 27. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Der Strukturwandel der Landwirtschaft macht auch vor der Schafhaltung nicht halt. Die Zahl der Schafe ist in Deutschland seit dem Jahr 2000 um ein Drittel gesunken. Schafhaltung auf ertragsschwachen Standorten kann einen Beitrag zur Landschaftspflege leisten. Sie kann zudem unter bestimmten Voraussetzungen auch als eine ökologische Dienstleistung angesehen werden. Aktuell steht die Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an. Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwiefern profitiert die Schafhaltung im Land von den derzeitigen Beschlüssen mit Bezug zur Agrarpolitik, so durch Mittel des anstehenden Bundeshaushalts, und von der aktuellen Umsetzung der GAP-Reform? 2. Welchen Beitrag kann die Schafhaltung aus Sicht der Landesregierung zur Landschafts pflege sowie aus ökologischer Sicht leisten? 3. In welchem Umfang sind in Bezug zur Schafhaltung Förderungen vorgesehen (z. B. die Anerkennung extensiver Weiden als prämienfähiges Grünland, Naturschutzprämien oder eine Förderung der Schafhaltung über die Regionalvermarktung)? 4. Wie kann aus Sicht der Landesregierung ebenso die Wanderschäferei künftig besser unter stützt werden? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 16. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Schaf- und Ziegenhalter werden voll umfänglich in die neuen Direktzahlungsregelungen (Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie, Junglandwirteförderung) einbezogen. Die von Rheinland-Pfalz geforderte Einführung einer neuen an die Produktion gekoppelten Zahlung für Schaf- und Ziegenhalter (beispielsweise in Form einer Raufutterprämie) fand leider in der Agrarministerkonferenz vom 4. November 2013 keine Mehrheit. Die Diskussion soll weitergeführt werden Unter Verwendung von Bundes- und Landesmitteln werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz “ (GAK) eine Reihe weiterer Maßnahmen gefördert, die auch den Schaf- und Ziegenhaltern zugute kommen, zum Beispiel in Verbindung mit dem Agrarinvestitionsprogramm (z. B. für Stallbauten) und den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (z. B. für extensive Beweidung). Zu Frage 2: Die Entstehung zahlreicher gefährdeter Biotope und der daran angepassten Lebensgemeinschaften ist maßgeblich auf eine Beweidung durch Schafe und Ziegen zurückzuführen. Zu nennen sind insbesondere Heiden, Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Grünlandgesellschaften magerer Standorte. Diese Biotope sind landschaftsprägend und weisen einen hohen Artenreichtum auf. Die Fortführung oder Wiederaufnahme einer Schafbeweidung ist für Erhaltung und Entwicklung dieser Standorte existenziell und ein zentrales Anliegen des Naturschutzes. Insgesamt leisten die Schaf- und Ziegenhalter einen unverzichtbaren Beitrag für die Erhaltung der Kulturlandschaft und der Biodiversität. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 8. August 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/3766 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Im Rahmen der Direktzahlungen fallen ab 2015 auch Heideflächen unter die Kategorie der förderfähigen Flächen. Von dieser Regelung dürften – wenn auch in begrenztem Umfang – rheinland-pfälzische Schaf- und Ziegenhalter profitieren. Im Rahmen der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird das Land Rheinland-Pfalz die bewährten grünlandbezogenen Agrarumweltmaßnahmen in dem ELER-Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EULLE) in der neuen Förderperiode fortsetzen. Die Förderprämien sollen wie folgt erhöht werden: – Anhebung der Prämien für die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen (von 85 €/ha auf 110 €/ha). – Gewährung eines Prämienzuschlags bei besonders extensiver Wirtschaftsweise und Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung (Zuschlag von 40 €/ha, sodass 150 €/ha gewährt werden). Diese Variante ist besonders geeignet für Schaf- und Ziegenhalter. – Anhebung der Prämien im Talauenprogramm (von 125 €/ha auf 140 €/ha). – Anhebung der Fördersätze in den Vertragsnaturschutzprogrammen (Erhöhung um 25 bis 30 €/ha, insgesamt somit 200 bis 300 €/ha). Im Jahr 2014 (9. Juli bis 1. September) wird ein vollumfängliches Antragsverfahren für 2015 beginnende neue 5-jährige Verpflichtungen in allen Programmteilen durchgeführt. Daneben stehen den Schaf- und Ziegenhaltern und ihren Organisationen die Möglichkeiten der Förderung im Rahmen des Agrarmarketings offen. Förderfähig sind: – technische Hilfen zur Verbesserung der Effizienz und Professionalität der Landwirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft, die helfen, Märkte der Zukunft zu entwickeln (beispielsweise Teilnahme an Messen, Informationsveranstaltungen, Markanalysen) und – Werbemaßnahmen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung regionaler und saisonaler Produkte, sowie Produkte, die bestimmten Qualitätsstandards entsprechen. Die Landesregierung wird weiterhin für die Einführung einer gekoppelten Zahlung ausschließlich für die Schaf- und Ziegenhalter eintreten, mit dem Ziel, dadurch die Tierbestände in Rheinland-Pfalz und deutschlandweit zumindest zu stabilisieren. Dafür sind gekoppelte Zahlungen ein wirksames Instrument. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung bei der weiteren Umsetzung der GAP dafür ein, dass ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greenings der Direktzahlungen möglichst vollumfänglich von Schaf- und Ziegenhaltern genutzt werden können. Ulrike Höfken Staatsministerin